Es gibt, trotz vielfacher Beispiele für linke Gesinnungsjustiz in diesem Land, noch Gegenbeispiele und richterliche Vernunft: Das Landgericht München I hat den AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron gestern in der Berufungsverhandlung vom Vorwurf der Verwendung verbotener Kennzeichen (§ 86a StGB) freigesprochen. Die 18. Strafkammer hob damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts München auf, das Bystron 2025 noch zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 125 Euro verurteilt hatte. Der Fall (Jouwatch berichtete) drehte sich um eine satirische Fotocollage, die Bystron 2022 auf Twitter (heute X) geteilt hatte – ein Bild, das nun als Musterbeispiel für die Grenzen politischer Justiz diskutiert wird. Die Collage entstand bereits vor vier Jahren anlässlich der damaligen Entlassung des ukrainischen Botschafters Andrij Melnyk und zeigte deutsche Politiker wie Angela Merkel und Bettina Wulff mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand unter der Bildunterschrift: „Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!“
Die Staatsanwaltschaft München wertete die Montage als manipulierte Darstellung des Hitlergrußes und klagte Bystron an. Das Amtsgericht folgte dieser Lesart zunächst. In der Berufung stellte das Landgericht jedoch klar: Keines der Fotos war manipuliert. Ein Bild war lediglich gespiegelt, sodass Bettina Wulff den linken Arm hob – genau das Gegenteil des klassischen Hitlergrußes mit dem rechten Arm. Die Richterin nannte die Collage zwar „geschmacklos“, sah aber keine strafbare Verwendung verbotener Symbole. „Ob etwas am Ende strafbar ist, ist das eine“, betonte sie. Bystron selbst zeigte sich erleichtert. Nach dem Urteil erklärte der Münchner EU-Abgeordnete: „Die Justiz hat sich heute weg von Orwell zurück auf den Boden der Meinungsfreiheit begeben. Namhafte Rechtsexperten hielten eine Verurteilung von Anfang an für ausgeschlossen. Dass es überhaupt soweit kam und letztlich eine Berufungsverhandlung notwendig wurde, ist ein mahnendes Beispiel für die politische Justiz in Deutschland.”
Schwere Niederlage für Staatsanwaltschaft München
Bystron weiter: ”Es zeigt, dass wir wachsam bleiben müssen.“ Er erinnerte daran, dass die Vereinigung Europäischer Journalisten im Vorfeld vor einer Verurteilung und den drohenden Folgen für die Pressefreiheit gewarnt hatte. „Dieser Freispruch ist daher ein wichtiges Urteil für die Meinungsfreiheit in Deutschland. Vielen Dank an alle meine Unterstützer.“ Auch Bystrons Verteidiger, Rechtsanwalt Peter Solloch, zog eine klare Bilanz: „Petr Bystron hat heute den vierten von vier Angriffen staatlicher Behörden erfolgreich abgewehrt. Die 18. Strafkammer des Landgerichts München I hat das gegen ihn verhängte Strafurteil aufgehoben und ihn vom Vorwurf der Verwendung verbotener Kennzeichen freigesprochen. Das ist eine schwere Niederlage vor allem der Staatsanwaltschaft München, die ihn (und sein Umfeld) seit acht Jahren mit wechselnden Vorwürfen verfolgt. Zwei Ermittlungsverfahren sind gegenwärtig noch anhängig. Es darf erwartet werden, dass die Staatsanwaltschaft, die auch mit unverhältnismäßigem Ermittlungsaufwand und unter Inkaufnahme zahlreicher Kollateralschäden gegen ihn vorgeht, endlich von vorgesetzter Stelle zu einem korrekten Vorgehen aufgerufen wird.“
Der Freispruch ist allerdings noch nicht rechtskräftig – die Staatsanwaltschaft kann innerhalb einer Woche Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen – und möglicherweise wird die politisch weisungsgebundene Behörde dies auch tun. Aber immerhin: Einstweilen markiert das Urteil einen Etappensieg für Bystron und wirft ein Schlaglicht auf die Frage, wo Satire und politische Provokation enden und Strafbarkeit beginnt. In Zeiten polarisierter Debatten unterstreicht dieser Fall erneut, dass Gerichte nicht zu politischen Werkzeugen werden dürfen. Die Münchner Justiz hat hier – zumindest vorläufig – ein klares Signal für die Freiheit der Meinungsäußerung gesetzt. (TPL)























