EU-Wohneigentumsbeaufsichtigung? (Symbolbild:KI)
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Dank EU: Hilfe, meine Immobilie bekommt jetzt einen Vormund!

Ab dem 29. Mai 2026 wird es ernst mit der neuen EU-Gebäuderichtlinie. Meine Immobilie hat dann keinen Eigentümerwechsel erlebt, aber gefühlt einen staatlichen Vormund vor die Nase gesetzt bekommen.

Mein Haus steht weiter im Grundbuch auf meinen Namen. Steuern, Reparaturen, Dach, Heizung, Fenster und Versicherung bleiben weiterhin bei mir. Sobald ich jedoch vermieten oder verkaufen will, sitzt plötzlich ein unsichtbarer Vormund mit am Tisch und stellt Bedingungen. Eigentum unter Aufsicht quasi.

Wer unter Vormundschaft steht, kann nicht mehr frei entscheiden. Er braucht die Zustimmung eines anderen. Genau so fühlt es sich inzwischen mit der eigenen Immobilie an. Der Eigentümer besitzt noch, aber er verfügt nicht mehr frei. Er kann nicht mehr einfach sagen, das ist mein Haus, ich vermiete es, ich verkaufe es oder ich überlasse es meinen Kindern. Jetzt fragt vorher der politische Vormund, ob das Haus den neuen Vorstellungen entspricht.

Daumenschrauben vom grünen Tisch

Dieser Vormund interessiert sich nicht dafür, ob das Haus seit Jahrzehnten bewohnt wurde, ob der Eigentümer es sein Leben abbezahlt hat oder ob ein altes Häuschen mühsam und liebevoll renoviert wurde. Er fragt nach Energieklasse, Dämmung, Heizung, Fenstern. Die Sanierungskosten, die viele Eigentümer nicht stemmen können, wurden dabei nicht bedacht. Das sind Daumenschrauben, die am grünen Tisch beschlossen wurden. Bezahlen soll es am Ende aber der Eigentümer.

Viele ältere Häuser werden von Rentnern bewohnt. Nehmen wir eine gute Durchschnittsrente von 1.500 Euro im Monat. Davon müssen Lebensmittel, Versicherung, Grundsteuer, Strom, Heizung, Öl oder Gas bezahlt werden. Viel bleibt da nicht übrig. Und dann kommt eine Sanierung für 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro.

Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld?

Wer soll das bezahlen? Fragen Sie Ihre Bank! Schon ab 60 oder 65 sagt sie schlicht nein, weil sie Angst hat, ihr Darlehen nicht mehr zurückzubekommen. Wer 50.000 Euro aufnehmen würde und diesen Betrag bei vier Prozent Zinsen in zehn Jahren zurückzahlen sollte, landete bei einer Monatsrate von rund 506 Euro. Das ist mit einer kleinen Rente nicht zu stemmen.

Immobilien laufen nicht davon

Sie sind sprichwörtlich „festgemauert in der Erden“. Sie sind greifbar und belastbar. Dieses Gesetz wirkt wie ein zwangsweise im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht. Mit einer Oma in der Wohnung ist das Haus unverkäuflich und nahezu wertlos.

Es ist keine Enteignung mit Schlüsselabgabe vor der Haustür. Es ist die schleichende Entmündigung des Eigentümers. Das Haus bleibt stehen. Der Name bleibt im Grundbuch. Aber die Freiheit, damit nach eigenem Ermessen umzugehen, wird massiv eingeschränkt. 

Während weltweit die Trauerkapelle der Klimawende längst ihre Koffer gepackt hat, trottet die EU noch hinterher.

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