Wie angekündigt, lässt die Sängerin Julia Neigel sich von der kürzlichen Niederlage vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG), das ihre Normenkontrollklage gegen die im November 2021 in Sachsen eingeführte 2G-Regel abgelehnt hatte, nicht entmutigen und setzt ihren Kampf gegen das Corona-Regime fort. Letzte Woche legte sie beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision durch das OVG ein. Parallel dazu haben sie und Marcel Luthe, der Vorsitzende der Good Governance Gewerkschaft (GGG), bereits letzten Monat Anzeige wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung gegen fünf Berufsrichter des 3. Senats des OVG, zwei weitere Richter in deren Funktion als Pressesprecher sowie gegen SPD-Sozialministerin Petra Köpping und Staatssekretärin Dagmar Neukirch (ebenfalls SPD) eingereicht.
Hintergrund ist ein 27-seitiges Papier aus den Verfahrensakten, bei dem es sich um einen Urteilsentwurf vom 11. April 2023 handelte, der bereits drei Monate vor der ersten mündlichen Verhandlung verfasst wurde, sich dann aber zu über 60 Prozent wörtlich im Urteil vom Februar wiederfand.
„Das Ergebnis – Klageabweisung – war festgeschrieben, bevor die Klägerin auch nur ein Wort sagen konnte“, so Neigel. OVG-Sprecher Matthias Grünberg begründete dies damit, dass es üblich sei, „im Rahmen der Vorberatungen Argumente und mögliche Ergebnisse zu skizzieren“. Dieses „Arbeitspapier“, das sich „zu gewissen Anteilen“ auch im späteren Urteil wiederfinde, sei „versehentlich“ an Neigel versandt worden. Die Staatsanwaltschaft Görlitz teilte mit, dass sich derzeit ein Anfangsverdacht wegen Rechtsbeugung gegen zehn namentlich bekannte Personen richte. Die Ermittlungen dauerten an. Neigel hatte ihre Normenkontrollklage bereits am 24. November 2021 eingereicht, zwei Tage, nachdem die sächsische Notfall-Verordnung „in einer Nacht- und Nebelaktion an einem Wochenende auf der Seite der sächsischen Regierung online gestellt“ worden, erklärte sie. Bei genauerer Betrachtung habe man festgestellt, dass es sich lediglich um einen Entwurf, nicht aber um eine formell im Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBL) verkündete Verordnung gehandelt habe. Dies schreibt die sächsische Verfassung aber zwingend vor. 2G sei nie Infektionsschutz gewesen, „sondern mittelbarer Impfzwang mit einem experimentellen Produkt“.
Klüngel von Politik und Corona-Justiz aufgedeckt
Die deutsche Corona-Politik habe Millionen Bürgern das Vertrauen in die seriöse Politik genommen, noch nie dagewesene Grundrechtseinschnitte seit Bestehen der Republik hätten Millionen Menschen in dieser Zeit „erniedrigt, diskriminiert, traumatisiert und die Gesellschaft gespalten“, sagte sie weiter. Die Rechtsordnung sei auf den Kopf gestellt worden, die Politik habe einen „Staatsstreich gegen die zivilen Grundrechte“ durchgeführt. Künstlern sei der berufliche Zugang zur Öffentlichkeit und damit auch der „positive mentale Einfluss auf die Gesellschaft“ verboten worden. Dabei garantierten das Völkerrecht und der Sozialpakt speziell den Berufsständen der Künstler, Autoren und Wissenschaftler, sowie allen Menschen ein Recht auf kulturelle Teilhabe als Existenzminimum und Menschenrecht, so Neigel weiter. Gegen die sächsische Landesregierung gehe sie deshalb juristisch vor, weil diese mit der 2G-Regel angefangen habe und ihre Konzerte in Sachsen betroffen gewesen seien.
Mit ihrer Klage hat Neigel auch den ungeheuerlichen Klüngel zwischen Politik und Justiz am OVG Bautzen enthüllt: Zunächst habe das Gericht zwei Jahre lang gar nichts getan, „möglicherweise in der Hoffnung, das Verfahren so lange in die Länge zu ziehen, dass andere Betroffene Verjährungsprobleme bekommen, wenn es mit dem Urteil so weit ist“, vermutet sie. Als der Prozess dann endlich Fahrt aufnahm, versuchte das Gericht mit allen Tricks, Neigels Seite zu schaden, etwa, indem es ihre Befangenheitsanträge unter Missachtung der Vorschriften pauschal ablehnte oder voreilige und falsche Presseerklärungen abgab.
Die Abgründe des Corona-Regimes, dessen Kumpanei nach wie vor fortwirkt, hat ihr juristischer Kampf schon jetzt einer breiteren Öffentlichkeit aufgezeigt. Man kann nicht nur ihr, sondern allen Opfern dieser brutalen Willkür nur wünschen, dass das Bundesverwaltungsgericht ihr die Fortsetzung ermöglicht. (TPL)























