Weiter in Richtung EU-Zentralstaat (Symbolbild: Shutterstock)
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EU immer totalitärer: EuGH kann ab sofort wegen jeder Winzigkeit Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten einleiten

Am 21. April 2026 hat der Europäische Gerichtshof im Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission gegen Ungarn führte, erstmals in der Geschichte der EU einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 2 EUV, in dem die Grundwerte der Union, wie Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Nichtdiskriminierung usw. aufgeführt sind, festgestellt.
Hintergrund war das 2021 beschlossene Gesetz zum Kinderschutz, das Minderjährigen der Zugang zu Inhalten erschwert, in denen Homosexualität, Geschlechtsangleichung oder von der bei Geburt zugewiesenen Geschlechtsidentität abweichende Identitäten dargestellt oder beworben werden. Zudem wurde Sexualerziehung stärker unter elterliche Kontrolle gestellt und nur durch zugelassene Fachleute erfolgen. Dies war eine Reaktion der Regierung auf den von der EU geförderten woken Gender- und Frühsexualisierungswahn. Das Urteil schien zunächst vor allem eine politische Retourkutsche für den wenige Tage zuvor abgewählten ungarischen Ex-Ministerpräsidenten Viktor Orban zu sein. Ansonsten wurde es medial kaum rezipiert.

Was es eigentlich bedeutet, machte nun der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner deutlich: Es wurde nämlich ein Präzedenzfall geschaffen, der es der EU-Kommission ermöglicht, bezüglich jeden Politikbereichs beim EuGH Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten mit der Begründung einzuleiten, dieser verstoße gegen einen der in Art. 2 EUV genannten allgemeinen Werte. Der EuGH lege „diese unbestimmten Begriffe dann in eigener, alleiniger und vor allem letzter (!) und nicht mehr überprüfbarer Zuständigkeit aus“, so Lindner. EU-Kommission und EuGH könnten damit die gesamte mitgliedstaatliche Rechtsordnung überprüfen und grundsätzlich jedes Gesetz zu Fall bringen. Jede einzelne Norm des deutschen Rechts könnte im Zusammenwirken von Kommission und EuGH gekippt werden: das Sozialrecht, das Arbeitsrecht, das Schul- und Bildungsrecht, sogar das Verfassungsrecht stehe zur Überprüfung durch den EuGH anhand des Art. 2 EUV. Das sei „ein Quantensprung in Richtung eines europäischen Staates, eines europäischen Richterstaates“. Dass darüber keine grundsätzliche Diskussion in Deutschland geführt werde, sei „mehr als erstaunlich“.

Tragweite bislang öffentlich nicht bekannt

Abgesehen davon, dass den meisten die Tragweite dieses Urteils gar nicht aufgefallen sein dürfte, gibt es genug, die es insgeheim befürworten, weil sie genau einen solchen europäischen Staat herbeisehnen, der die Nationalstaaten endlich zugunsten eines globalistischen Superkonstrukts überwindet. Das ist auch die Horrorvision von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die ihre Kompetenzen ständig überschreitet. Getreu dem bereits 1999 vom damaligen Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker formulierten Prinzip: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt“; schaffen die EU-Institutionen durch die Hintertür Fakten, ohne dass man es zunächst bemerkt. Die Auswirkungen sind jedoch eine Katastrophe, in diesem Fall für die ohnehin bereits ausgehöhlte Souveränität der Mitgliedstaaten, die durch die neuerliche Selbstanmaßung des EuGH an die Kandare genommen und der Kommission ausgeliefert werden.

Das Urteil gegen Ungarn bedeutet, dass Art. 2 EUV als eigenständiger Klagegrund in einem Vertragsverletzungsverfahren geltend gemacht werden kann. Daraus lässt sich nach Belieben irgendein Vorwand konstruieren, auf dessen Grundlage die Kommission Klage erheben und sich mit einem Urteil Zugriff zum gesamten Recht des jeweiligen Mitgliedstaates verschaffen kann.
Eine demokratisch nicht legitimierte und von der großen Mehrheit der Europäer auch gar nicht gewollte Monsterbehörde und ein Gericht, das sich in der EU-Geschichte immer wieder selbst Befugnisse zugesprochen hat, die ihm die Verträge nicht zugebilligt haben, wirken hier putschartig zusammen, um ihren Würgegriff um die Mitgliedstaaten noch enger zu ziehen. Lindner kommt das Verdienst zu, dies erstmals in seiner ganzen Dramatik aufgezeigt zu haben. (TPL)

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