Das Amtsgericht Schwerte hat wieder einmal bestätigt, dass nicht nur Attacken auf die AfD in diesem Land bestenfalls als Kavaliersdelikte gelten, sondern dass sich deutsche Gerichte in zunehmendem Maße als vorpolitische Akteure der “Zivilgesellschaft” begreifen, die ihren Beitrag im weltanschaulichen Endkampf leisten wollen. Im Februar 2025 wurde ein AfD-Wahlkampfstand angegriffen, wobei der 73-jährige damalige stellvertretende Kreissprecher Hans-Otto Dinse brutal zu Boden gestoßen und dabei verletzt wurde. Der Täter flüchtete, eine weitere Person aus dem Umfeld des Bündnisses „Schwerte gegen rechts“, bedrohte das Personal des Wahlkampfstandes mit den Worten, man habe “private Fotos” von ihnen, wisse, wer sie seien, werde sie “finden” und dann würden sie „bluten und sterben“. Zuvor hatte der Linksfaschist bereits bei der Flucht des Täters geholfen.
Gegen beide wurde daraufhin, immerhin, zwar Anklage wegen vorsätzlicher körperlicher Misshandlung und Beleidigung beziehungsweise wegen versuchter Strafvereitelung und Bedrohung erhoben – doch auch dieses Strafverfahren fand nun sein jähes Ende vor dem zuständigen Amtsgericht, wo – was sonst – eine mit der Tat offenkundig sympathisierende Richterin ein an Komplizenschaft grenzendes Verständnis für die Antifa-Schläger an den Tag legte. So bestand die Gerichts-„Verhandlung“, die diese Bezeichnung nicht einmal annähernd verdiente am 28. April lediglich aus dem Verlesen der Anklage, bevor die Richterin dann sämtliche Zuhörer aus dem Saal schickte und die Öffentlichkeit unter fadenscheinigen Gründen ausschloss, um dann hinter verschlossenen Türen mit der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern ein “Rechtsgespräch” zu führen, bei dem die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung von 1.200 beziehungsweise 600 Euro an eine gemeinnützige Organisation ausgekungelt wurde. Dinse selbst erfuhr von dieser Entscheidung jedoch nichts – und wurde auf die Akteneinsicht durch seinen Anwalt verwiesen.
Richterliche Gesinnung zur Kenntlichkeit entstellt
Auch an welche Organisation die Strafzahlung fließen soll, entschied die Richterin – und sie wählte, man höre und staune, die linksextreme „Seenotrettung Seawatch e. V.“, die als de facto funktionaler Teil des pseudohumanitären Schlepperunwesens im Mittelmeer die hunderttausendfache illegale Massenmigration nach Europa nach Kräften befördert und von der italienischen Regierung dafür bereits mehrfach sanktioniert wurde. Was ohnehin von vornherein feststand, wurde dadurch vollends offensichtlich gemacht: Es handelte sich hier um ein bewusst politisches Urteil, wobei die Gesinnnung des verantwortlichen Gerichts bis in diesem Fall zur Kenntlichkeit entstellt wurde. Dass Linksradikale, die einen AfD-Stand brutal angreifen und dessen Personal mit physischer Gewalt bedrohen, kommen mit einer lachhaft geringen Geldzahlung davon, die zudem noch an eine geistesverwandte linke Migrations-NGO fließt, gegen die die AfD politisch ankämpft (und die im internationalen Rahmen Gesetze ebenso mit Füßen tritt wie die gewalttätigen “Gegen-rechts”-Aktivisten im Inland.
Die Richterin hätte zumindest zur Anscheinswahrung einer Restneutralitätzahllose andere Organisationen auswählen können, bei denen das Geld zudem ungleich sinnvoller eingesetzt worden wäre – doch hier ging es offensichtlich um ein politisches Zeichen der Solidarität an die linke SA 2.0. Noch perfider: Durch den Deal, in den man das Opfer gar nicht erst einbezog, wurde praktischerweise auch gleich verhindert, dass Berufung eingelegt werden kann – eine offenkundig gezielte Demütigung des Opfers Dinse und natürlich der AfD, die ebenfalls Leidtragende ist – weil dieses Skandalurteil freiwillige Wahlhelfer und Menschen, die öffentlich zu ihrer politischen Einstellung stehen, absichtsvoll einschüchtert, indem klar signalisiert wird, dass tätliche Angriffe und rohe Gewalt gegen Mitglider und Unterstützer einer legitimen Partei in Ordnung geht (und die Täter mit mildesten Geldstrafen davonkommen, die an auf ihrer politische Linie liegenden Organisationen fließen, auf die sie vermutlich auch freiwillig gespendet hätten). Auch wenn bei der Skrupellosigkeit und Dimension des Strafmaßes natürlich (noch) viel Luft nach oben ist und das Ausmaß des Unrechts (noch) bei weitem nicht vergleichbar ist mit damals, lässt sich schon heute konstatieren: Seit Freislers Tagen gab es in Deutschland keine ideologischere und politischere Justiz als heute. (WF)























