Die Opposition wird niedergehalten – und nicht nur VS-Ämter, sondern Gerichte hauen noch drauf (Collage:Jouwatch)
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Witz-Strafverfahren gegen 90-jährigen AfD-Kreisvorsitzenden wegen “Alles für Deutschland”: Einstellung gegen Strafzahlung

Die Denkumformung durch linksradikales Neusprech geht inzwischen so weit, dass bis vor wenigen Jahren völlig unproblematisch und ohne Hintergedanken verwendete Ausdrücke und Sätze willkürlich tabuisiert und neukonnotiert werden – und zwar so verrückt, dass man sie nicht einmal mehr dann aussprechen darf, wenn man sie nur zitiert, analysiert oder über sie reflektiert.  Die Rede ist natürlich von “Alles für Deutschland”, dem einstigen SPD-Slogan der Weimarer Zeit, der schon seit dem frühen 19. Jahrhundert als unverdächtiger Ausspruch verbreitet ist und auch in der Bundesrepublik bis in die jüngste Vergangenheit hinein völlig unbeanstandet von Fußballtrainern, Politikern aller Parteien bis hin als “Spiegel”-Titelzeile Verwendung fand – bevor ihn Björn Höcke verwendete und Hobbyrechercheure daraufhin den Satz als “SA-Parole“ identifizierten, mit der Folge, dass Höcke im Zuge einer beispiellosen Rechtsklitterung dafür verurteilt wurde … und das, obwohl diese Bedeutung des Satzes selbst Dutzenden Historikern bis dahin nicht bekannt war.

Dass er, wie auch diverse weitere heute noch verwendete Formulierungen, allenfalls eine von vielen Nazi-Floskel war und seine tatsächliche Relevanz als Formel der braunen “Sturmabteilung” eine maßlose Übertreibung darstellt, darf gar nicht mehr diskutiert werden; denn mangels realer Indizien, geschweige denn Belege für “rechtsextreme” oder gar NS-affine Gesinnung Höckes muss die “Alles für…”-Floskel gemäß neuer Lesart nun als dogmatischer  Beweis eben dafür herhalten – und deshalb wird auch kein Spaß verstanden, wenn der vermaledeite Satz auch bloß in einordnendem oder kommentierendem Zusammenhang gebraucht wird (selbst dass er in diesem Artikel ausgeschrieben zitiert wird, könnte eine Anzeige nach sich ziehen – was das psychopathische Ausmaß dieser Farce zeigt).

Linksjustiz nicht an tatsächlicher Begriffsgeschichte interessiert

Dies musste auch ein 90-jähriger AfD-Kommunalpolitiker aus Hessen erfahren: Der Mann hatte in seiner Funktion als Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Bad Hersfeld-Rotenburg  auf der Verbandswebsite ein Essay veröffentlicht, in dem er sich kritisch mit der Parole auseinandersetzte. Die Folge: Die übereifrige Staatsanwaltschaft trat auf den Plan und ermittelte gegen den Mann wegen “Verwendung von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation”. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hatte den AfD-Politiker im Juli 2025 deswegen wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen legte der hochbetagte Verurteilte mit seinem Anwalt Berufung ein. Und, immerhin: Das Landgericht Fulda hob vorgestern das Urteil auf und stellte das Verfahren ein – allerdings nur gegen empfindliche Geldauflagen. Zu Prozessbeginn vor dem Landgericht machte der Richter deutlich, dass er im erstinstanzlichen Urteil keinen Rechtsfehler sehe; der Angeklagte habe die Parole “bewusst veröffentlicht” und sich damit im Text beschäftigt – “im Wissen um deren Verbot”.

Explizit bezog sich das Gericht dabei auf das Bundesgerichtshof-Urteil gegen Höcke, das die Strafbarkeit solcher Verwendungen bestätigt hatte. Zugute hielt das Fuldaer Landgericht dem Mann, dass er – anders als Höcke – habe “nicht bestritten” habe, die Herkunft der Parole zu kennen, die “aus der NS-Zeit stamme” (letzteres ist eben, siehe oben, nachweislich falsch, doch das Wording einer geichgeschalteten Justiz im Sinne der vorangegangenen Medienkampagne will von der wahren Begriffsgeschichte, die lange vor das Dritten Reich und in völlig andere Konnotationen zurückreicht, nichts wissen). Die Einstellung des Strafverfahrens nach Paragraph 153a Strafgesetzbuch war deshalb keine Korrektur oder gar richterliche Einsicht, sondern eher eine Abmilderung: Statt einer möglichen Verurteilung muss der 90-Jährige nun innerhalb von sechs Monaten 1.000 Euro zahlen – und zwar ausgerechnet an das linksaktivistische Anne-Frank-Zentrum. Insofern schließt sich der Kreis. Die Linksjustiz sorgt für die ihren. (OG)

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