Es gibt Dramen, da kann man nur den Kopf schütteln:
Beim Tennis-Club Rot-Weiß in Gießen in Hessen scheint es hoch her zu gehen. Das Ehepaar Bayram und Isabell Dalkilic hatte die Gaststätte des Vereins („Gözleme Haus“ mit anatolischer Küche) gepachtet und weigerte sich dann alkoholische Getränke (Bier, Wein etc.) auszuschenken, weil das nicht zu ihrem „islamischen“ Konzept passt.
Das schient dem Vereinsvorstand und den Mitgliedern nicht zu passen und so kündigten sie den Pachtvertrag fristlos, noch bevor das Lokal richtig eröffnet wurde (geplant war um den 15./17. Mai 2026). Der Vorstand begründete das damit, dass in einem Sportvereinsheim Alkoholausschank üblich und erwartet sei – es sei „völlig ausgeschlossen“, keinen Alkohol anzubieten.
Der Streit eskalierte daraufhin: Die Pächter wollten trotz Kündigung eröffnen, der Verein drohte mit Räumungsklage bis zum Bundesgerichtshof. Es gibt auch Nebenpunkte wie eine Dekoration (ein Foto in anatolischer Tracht), die dem Verein missfiel. Einige spekulierten über religiöse Motive (muslimischer Hintergrund), was das Paar aber bestreitet.
Dazu muss man wissen, dass der Konsum von Alkohol (Khama) als harem verboten ist. Das ist die klare Mehrheitsmeinung in allen großen Rechtsschulen (sunnitisch und schiitisch). Der Koran spricht das Thema schrittweise an (sog. „stufenweise Offenbarung“):
- Sure 2:219 (Al-Baqara): „Sie fragen dich nach dem Wein und dem Losspiel. Sag: In beiden liegt große Sünde, aber auch Nutzen für die Menschen. Die Sünde in ihnen ist jedoch größer als der Nutzen.“
(Hier wird der Schaden betont, aber noch kein Verbot.) - Sure 4:43 (An-Nisa): „O ihr, die ihr glaubt! Naht euch nicht dem Gebet, wenn ihr betrunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt.“
(Verbot des Gebets im Rausch.) - Sure 5:90–91 (Al-Ma’ida) – die entscheidende Stelle:
„O ihr, die ihr glaubt! Der Rauschtrank, das Glücksspiel, die Opfersteine und die Lospeile sind ein Gräuel vom Werk des Satans. Meidet sie, auf dass ihr erfolgreich seid! Der Satan will nur Feindschaft und Hass zwischen euch säen durch Rauschtrank und Glücksspiel und euch vom Gedenken Allahs und vom Gebet abhalten. Werdet ihr euch denn nicht davon abhalten?“
Das wird als klares, endgültiges Verbot verstanden. Alkohol wird als „Rijss“ (Gräuel/Unreinheit) des Satans bezeichnet.
Der Prophet Mohammed hat Alkohol ebenfalls stark verurteilt. Ein bekannter Hadith lautet sinngemäß: „Jedes Rauschmittel ist Khamr und jedes Khamr ist haram.“ Auch der Verkauf, Transport, Ausschank und Erwerb gelten als verboten. Wer regelmäßig trinkt, wird in manchen Überlieferungen sogar als „Götzendiener“ bezeichnet und dem Paradies fern. Ausnahmen und Nuancen
- Medizinische Nutzung: In Notfällen (z. B. als Desinfektionsmittel oder in Medikamenten, wenn keine Alternative) ist es oft erlaubt, solange es nicht berauschend wirkt.
- Nicht berauschende Mengen: Die Regel „Was in großen Mengen berauscht, ist auch in kleinen Mengen verboten“ gilt weitgehend.
- Im Paradies: Dort wird „reiner Wein“ (der nicht berauscht) erwähnt – das ändert nichts am irdischen Verbot.
- Minderheitsmeinungen: Einige moderne oder quranistische Interpreten argumentieren, der Koran verbiete nur den Rausch oder exzessiven Konsum. Diese Sicht ist jedoch nicht mainstream und wird von den meisten Gelehrten abgelehnt.
Der Alkohol ist verboten, primär wegen der geistigen Beeinträchtigung, der Gefährdung des Gebets, sozialer Schäden und als Gehorsam gegenüber Gott. Das erklärt auch Fälle wie den erwähnten Tennisclub, wo religiöse Überzeugungen mit Vereinstraditionen kollidieren. In der Praxis halten sich jedoch nicht alle Muslime streng daran. (Quelle: GROK)























