Neulich, beim Amtsgericht(Symbolbild: shutterstock.com/WAYHOME studio)
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Gleichgeschaltete Trans-Justiz und Selbsbestimmungsgesetz: Deutschland wird immer verrückter

Der staatlich geförderte Transwahn in Form des grotesken „Selbstbestimmungsgesetzes“ der Ampel-Regierung, hat einmal mehr juristische Weihen erhalten. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verurteilte das Portal „Nius“ zur Zahlung von 6.000 Euro an eine transsexuelle Person, die vor zwei Jahren von einem Frauenfitnessstudio abgelehnt worden war und bestätigte damit das Urteil des Frankfurter Landgerichts. Das OLG untersagte „Nius“, die sieben Artikel über die nicht in der Öffentlichkeit stehende Klägerin zu unterlassen, da damit deren Persönlichkeitsrechte verletzt worden waren. Die „Transperson“ hatte sich per bloßem Sprechakt zur Frau erklärt, aber keinerlei weitere Behandlung zu einer Geschlechtsumwandlung vorgenommen. Damit wollte sie an einem Probetraining in einem Frauenfitnessstudio teilnehmen.

Als die Inhaberin dies ablehnte, wandte die Klägerin sich an Ferda Ataman, die im Familienministerium angesiedelte „Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung“, die der Inhaberin des Fitnessstudios vorschlug, der abgelehnten Kundin 1.000 Euro Entschädigung zu zahlen, was diese verständlicherweise ablehnte. Der Staat wollte eine Unternehmerin also dazu zwingen, ihre Kundinnen mit einem biologischen Mann trainieren zu lassen, dem ein irrwitziges Gesetz erlaubt, sich nach Lust und Laune einmal pro Jahr ein neues Geschlecht auszusuchen und dem Rest der Gesellschaft unter Strafandrohung abverlangt, diesen Wahnsinn mitzumachen. Als die Inhaberin des Fitnessstudios dies verweigerte, sollte sie 1.000 Euro Entschädigung zahlen.

Eigentlich längst abzuschaffendes Gesetz

Dies wurde von einer dubiosen und völlig überflüssigen Regierungsbeauftragten ohne jedes Mandat für derartige Maßnahmen und einfach nach Gutdünken vorgeschlagen. Das Hausrecht spielte hier ebenso wenig eine Rolle wie das Recht der Kundinnen des Fitnessstudios, nicht gemeinsam mit einem biologischen Mann trainieren zu müssen. Das alles unterstreicht erneut, dass dieses Land vom reinen Wahnsinn beherrscht wird. „Nius“ hatte diesen Skandal aufgegriffen und mehrmals darüber berichtet, was das OLG nun als Persönlichkeitsrechtsverletzung einstufte und es auch noch als unwahre Tatsachenbehauptung wertete, dass „Nius“ der abgelehnten Person vorgeworfen hatte, nur vorzugeben, eine Frau zu sein, und von einem „Herrn in Damenkleidung“ geschrieben hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich.

Das „Selbstbestimmungsgesetz“ hätte als eine der ersten Maßnahmen der aktuellen Bundesregierung abgeschafft werden müssen. Da der eigentlich regierende Juniorpartner SPD dies aber nicht wollte, wurde es beibehalten. Somit muss die Gesellschaft sich weiterhin mit dieser ungeheuerlichen Idiotie herumschlagen, und wer die Hintergründe einer solchen Farce beim Namen nennt, wird zum Schweigen gebracht. Auch dies fügt sich perfekt in die groteske Gesamtsituation in diesem Land ein. (TPL)

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