Die Kriminalisierung des normalen Interagierens zwischen den Geschlechtern mit all ihren Anzüglichkeiten, rituellen Spannungen, Annäherungsversuchen und Abweisungen und Werbungsbestrebungen zeugen von einer katastrophalen Übergriffigkeit und totalitären Anmaßung eines völlig verrückt gewordenen Staates. Dieselbe Regierung, die weiterhin Massenvergewaltiger und Mörder im Zuge der nach wie vor hunderttausendfachen Masseneinwanderung lässt und den Schutz der Frauen von eingewanderten Sexualstraftätern infolge eines beispiellosen Staatsversagens nicht mehr ansatzweise gewährleisten kann, stürzt sich immer zügelloser und berserkerhaft auf die Verdachtsgruppe “Männer”, womit jedoch stets die indigenen alten weißen Männer gemeint sind, die mit Komplimenten auf dem Oktoberfest oder auf Ärztetagen, mit Pfiffen auf der Straße oder auch nur ungebührlichen Blicken und Starren eine Form von “Gewalt” ausüben sollen, die offenbar viel schlimmer ist als Gruppenvergewaltigungen und sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch “Schutzsuchende”.
Im Zuge dieses Generalverdachts gegen alles Einheimische, Heterosexuelle und als “ewiggestrig” oder neuerdings “einheitsbraun” (Bärbel Bas) verhasste Vertraute in diesem Land erkürt die Politik mitsamt dem servilen Funktionsapparat dauermissbrauchte Behörden mit jedem Tag neue Tatbestände und identifiziert Scheinprobleme, bei denen es sich entweder um völlig legitime zwischenmenschliche Interaktionen und Alltagshandlungen jenseits jeder Strafbarkeitsgrenze handelt, oder aber um grotesk aufgebauschte Sachverhalte wie Deepfake-Videos, die sich (selbst im prominentesten vermeintlichen Fall Fernandes-Ulmen) vielfach als Lügen oder Geistererscheinungen entpuppen.
Fortschreitende Psychose
Konsistent mit diesem Befund einer fortschreitenden Psychose hat SPD-Bundesjustizministerin nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der heimliche Aufnahmen “bekleideter intimer Körperteile” – vor allem Po, Genitalien oder weibliche Brust – in „sexuell bestimmter Weise“ künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ahnden soll. Der absurd arbiträre und weit auslegebare Wortlaut des Gesetzes erlaubt es faktisch, jedes Foto einer Frau im öffentlichen Raum, selbst wenn sie nur auf dem Foto zu sehen ist, unter Strafe zu stellen. Wer im Café eine Gruppe vorbeiflanierender hübscher Frauen mit dem Smartphone aufnimmt, um das Bild etwa einem Freund zu schicken, steht fortan mit einem Bein im Knast. Im digitalen Zeitalter ist solch ein Gesetz der absolute totalitäre Overkill des Verbotsstaats.
Auslöser war eine Petition der Kölnerin Yanni Gentsch, die im Frühjahr 2025 online darüber klagte, von einem Unbekannten “beim Joggen gezielt von hinten auf den Po gefilmt” worden zu sein. Auch ohne Augen im Hinterkopf wusste Gentsch dies offenbar ganz genau, dass sie zudem Anzeige gegen den Mann erstatte; diese blieb jedoch erfolglos, da das Verhalten nicht strafbar war. Gentsch startete daraufhin die Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“, die über 137.000 Unterschriften sammelte. Prompt griff der verbotsgeile grüne Justizminister Nordrhein-Westfalens, Benjamin Limbach, das Thema populistisch auf und drängte auf eine “bundesweite Regelung”. Gesagt, getan: Innerhalb der Einheitspartei 2.0 brauchte es nur den kurzen Dienstweg und die Rückendeckung einiger weiterer Bundesländer, bis SPD-Hubig es in ihr größeres Paket gegen „digitale Gewalt“ integrierte. Die Ministerin argumentiert, Frauen müssten sich “im öffentlichen Raum genauso frei bewegen können wie Männer” – eine unfassbare Aussage angesichts der tatsächlichen Bedrohung von zahllosen Mädchen und Frauen, die sich bei Dunkelheit nicht mehr allein auf die Straße oder auch bei Tag nicht mehr in Parks trauen.
“Enorme Rechtsunsicherheit”
Etliche Juristen sind über Hubigs Initiative fassungslos. Sie warnen zu Recht vor einer Überdehnung des Strafrechts und einer Verschiebung hin zu Gesinnungsstrafrecht. Außer Frage steht natürlich, dass digitale Gewalt ebenso wie physisch-reale strafrechtlich verfolgt werden muss; doch dafür reicht der bisherige Strafrahmen absolut aus. Es gibt keine Regelungslücke – obwohl linke Aktivisten genau dies immer behaupten, wenn sie ein Sonderstrafrecht gegen ihre dezidierten Feindbilder etablieren wollen – ob dies bei der Einschränkung der Meinungsfreiheit wegen “Hass und Hetze” ist oder bei den “virtuellen Vergewaltigungen”. Selbst der ansonsten zeitgeistigen Verirrungen des Linkstaats nicht abholde Deutsche Anwaltsverein hält Hubigs Pläne für Wahnsinn und warnt vor einer „flächendeckenden Verdächtigung alltäglicher Aufnahmesituationen“, weshalb er dringend die ersatzlose Streichung des Passus fordert. Indem die Strafbarkeit fortan nicht mehr objektiven Inhalt des Bildes oder Videos festgemacht werde, sondern allein an der unterstellten oder mutmaßlichen subjektiven Absicht des Fotografierenden, entstehe “enorme Rechtsunsicherheit”, so der Verband.
Denn: Banale Alltagsszenen wie die Aufnahme einer Beachvolleyballerin, eines Schwimmers in der Badehose oder einer Tänzerin auf einem Stadtfest könnten plötzlich strafbar werden – je nachdem, was „im Kopf des Aufnehmenden vorgeht“. Besonders problematisch sei die praktische Umsetzung: Geriete jemand unter Verdacht – etwa ein Vater bei einer Schulaufführung oder ein Zuschauer bei einer Sportveranstaltung –, müsste er seine innere Motivlage beweisen. Zur Aufklärung würden Ermittlungsbehörden tief in private Datenbestände eindringen: komplette Fotoarchive, Browser-Verläufe, Chats und mehr. Im Klartext: Hausdurchsuchungen am Fließband. Der DAV sieht hier ein gefährliches „Einfallstor für umfassende Eingriffe in den persönlichen Datenbestand“. Doch es geht um mehr: Jeder Mann kann und soll ab sofort einem öffentlichen Scherbengericht und einer medialen Hexenjagd wegen nichts ausgesetzt werden – indem man ihn zum digitalen Stalker oder verkappten Sexualstraftäter abstempelt.
Verhängnisvolle Kontinuität
Der Entwurf steht in einer verhängnisvollen Kontinuität mit bisherigen Bestrebungen, das gesamte soziale Leben zum Minenfeld zu machen, in dem normale Handlungen zu Straftaten aufgeblasen und skandalisiert werden – und zwar nicht mehr nur von durchgeknallten linken akademischen Milieus, sondern von Politik und Behörden. Die im Februar von Familienministerin Karin Prien, Innenminister Alexander Dobrindt und Bundeskriminalamtschef Holger Münch (!) vorgestellte “Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen” war bereits ein furchterregendes Zeitdokument dafür, wie weit dieser totalitäre Wahn bereits gediehen ist: Nicht von realitätsfremden Professoren oder Studienleitern, sondern von den Vertretern der höchsten Polizei- und Sicherheitsbehörden wurden hier bierernst strafrechtlich völlig irrelevante Alltagssituationen und Handlungen als “Gewalt” definiert und begrifflich-statistisch auf eine Stufe mit realen Verbrechen gestellt – etwa der eigenen Ehefrau wegen zu hoher Konsumkosten die Kreditkarte zu sperren, “anhaltenden Blickkontakt” zu einer Person zu halten, bei einem Flirt nach einer Abfuhr einen weiteren Versuch zu starten oder “unangebrachte Komplimente” zu machen. All das soll nun “Gewalt” sein. Und nun eben auch Fotos im öffentlichen Raum von bekleideten Körpern, also von jedem und jeder. Das erzählen uns dieselben Figuren, die ansonsten früher gänzlich unbekannte Phänomene wie Messerangriffe, Ehrenmorde und Gruppenvergewaltigungen gewohnheitsmäßig herunterspielen.
Wer solche neuen Scheindelikte erfindet, dem geht es um zweierlei: Zum einen natürlich um die Relativierung und Ablenkung von den realen, immer abscheulicheren “Gewalterfahrungen” in diesem Land, die überwiegend von einer ganz bestimmten Gruppe verübt werden und nun einer inflationär ausgedünnten Suppe vermeintlich einheimischer Missetäter aufgelöst werden soll, indem künftig unter Verweis auf “wissenschaftliche Fakten” erzählt wird, die mit Abstand meiste Gewalt gehe von Einheimischen aus. Zweitens jedoch geht es darum, die Spaltung weiter auf die Spitze zu treiben, sofern dies durch Meldestellen und Diffamierung unliebsamer Meinungen nicht bereits gelungen ist.
Anhaltende Beschädigung des Rechtsfriedens
Den von Linken akzeptierten “Opfergruppen” – hier Frauen – sollen mit immer neuen Schlagworten und Termini techniciwie “Sexismus”, “Catcalling”, “Upskirting” und jetzt “Sexfotos” bereits vorstandardisierte Tatbestände an die Hand gegeben werden, mit denen sie die linke Feindgruppe “Männer” (natürlich sind auch hier wieder vor allem die “einheitsbraunen” gemeint) nach Belieben anzeigen und zur Strecke bringen können. Es ist analog dasselbe Spiel wie mit “Rassismus” und “Diskriminierung” von Migranten oder Muslimen. Die Justiz macht sich zur ideologischen Exekutive, um im Zweifel unbescholtene Menschen zu Übeltätern zu stempeln. In diesem Fall geht es allein darum, die angeblich triebgesteuerten, gewaltaffinen und natürlich stets in finsterer Absicht handelnden Männer nach der Devise “schuldig bei Verdacht“ zur Strecke bringt. Die MeToo-Psychose ist neun Jahre später damit auch in Deutschland voll angekommen – wobei es hier nicht mehr um prominente Einzelfälle geht, sondern sich nach dem Willen der Regierung jeder, besser: jede, zum “Opfer“ aufwerfen darf.
Der Rechtsfrieden wird damit immer weiter beschädigt – zumal die tatsächliche Motivlage dieser “Opfer” wie üblich unhinterfragt bleibt: Gesetzesentwürfe wie der von Hubig ermöglichen es Frauen, nach Belieben immer dann, wenn sie eine offene Rechnung mit einem Mann haben – verschmähte Liebe, Entlassung durch den Ex-Arbeitgeber, irgendeine triviale Auseinandersetzung –, diesen juristisch ans Messer zu liefern und ihm das Leben zur Hölle zu machen; nunmehr auch mit staatlicher und justiziabler Rückendeckung. So zerstört man soziale Beziehungen und ganze Gesellschaften – respektive, im Fall Deutschlands, die noch intakten Teile einer Gesellschaft, und erzeugt ein Klima von Misstrauen, Angst und Verdächtigung. Der linke Ungeist, der diese totalitären Zustände gebiert, ist inzwischen bis in die höchsten Verwaltungs- und Regierungsebenen aufgestiegen. (DM)






















