Transmann mit Titten: Da staunt die Therapiegruppe (Symbolbild:Grok)
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Deutschland immer irrer: Biologische Frau darf als Transmann an Schwimmtherapie in Männergruppe “oben ohne” teilnehmen

Das Amtsgericht Brandenburg hat kürzlich dafür gesorgt, dass es ein weiteres Trans-Urteil gibt, das als Stück aus dem Tollhaus in die Rechtsgeschichte eingehen wird. Diesmal hat eine „nichtbinäre“ Person erfolgreich auf Schadenersatz geklagt, weil sie nicht mit unbedecktem Oberkörper an einer Wassertherapie in einem Rehazentrum teilnehmen durfte, das zur evangelischen Diakonie gehört.
Zwischen dem 21. April 2022 und dem 11. Mai 2022 hatte die Person sich wegen eines Bandscheibenvorfalls im Rehazentrum aufgehalten und hatte an einer Wassertherapie teilgenommen, am 22. April mit unbedeckter Brust. Laut dem Urteil fragte der Übungsleiter die anderen Teilnehmer, ob es in Ordnung sei, dass die Person kein Oberteil trage. Beschwerden soll es nicht gegeben haben, im Nachhinein aber doch, wie das Rehazentrum erklärte. Danach habe der Oberarzt zwei Mal mit der Person gesprochen und ihr mitgeteilt, dass sie nur an der Gruppentherapie im Schwimmbecken teilnehmen könne, wenn sie ein Oberteil trage, am besten ein T-Shirt. Dies wurde jedoch abgelehnt.

Als sie am 29. April wieder mit unbedecktem Oberkörper an der Wassertherapie teilnehmen wollte, wurde dies von der Therapeutin mit Verweis auf die geltenden Bekleidungsregeln verweigert. Auch bei den anderen Teilnehmern habe dieser erneute Versuch zu „erheblicher Verunsicherung, Irritation und Unmut“ geführt. Daraufhin klagte die Person wegen Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Das Amtsgericht Brandenburg entschied, dass sie „weniger günstig behandelt“ worden sei als die Männer, die kein Oberteil bei der Schwimmübung tragen mussten, also diskriminiert wurde.

Narreteien für Gesellschaft und Gerichte

Das Gericht gab sich erhebliche Mühe, dies zu begründen. Vorstellungen über Scham oder Bekleidungsregeln könnten hier nur begrenzt gelten, meinte es, denn es sei nicht sicher, ob das Schamgefühl anderer Teilnehmer tatsächlich verletzt worden sei. Außerdem sei die Praxis, dass Frauen ihre Brüste beim Schwimmen bedecken müssen, eine kulturelle Norm. Im Laufe der europäischen Geschichte habe es dazu unterschiedliche Sichtweisen gegeben, wie akribisch ausgeführt wurde. Nach Ansicht des Gerichts hätte das Rehazentrum anders reagieren müssen, etwa durch Kurse, in denen alle Teilnehmer entweder „oben ohne“ oder „oben mit“ schwimmen müssen, oder einer T-Shirt-Pflicht für alle.

Dies zeigt erneut, mit welchen Narreteien sich die Gesellschaft und Gerichte herumschlagen müssen, nur weil eine verrückt gewordene Politik Gesetze erlässt, die normale Menschen zwingen, sich mit den absurdesten Befindlichkeiten kritiklos abzufinden. Die egozentrische Rücksichtslosigkeit einiger geschlechtlich Unentschiedener führt zu solchen Albernheiten, über die man lachen könnte, wenn sie nicht die ganze Gesellschaft polarisieren würden. Und leider finden sich immer wieder Gerichte, die diesen Irrsinn unterstützen. Anstatt das einzig richtige Urteil zu fällen, dass die „nicht-binäre“ Person, keinen Anspruch auf Schadenersatz und sich gefälligst den Gepflogenheiten des Rehazentrums anzupassen hat, so wie alle anderen auch, stürzen Richter sich in ellenlange Abhandlungen über die Geschichte des europäischen Schönheitsideals und leiten daraus ab, dass die Mehrheit der Gesellschaft sich solchen Spinnereien einer statistisch kaum erfassbaren Mikrominderheit zu fügen hat. (JS)

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