Engels "Hammerbande": Vorzeitige Freilassung obligat (Bild: Screenshot)
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Linksterroristin Lina Engel wird freigelassen – „Reichsrentner“ schmoren nach bald vier Jahren noch immer hinter Gittern

Wie in dieser bunt(es)deutschen Domäne der Linksjustiz nicht anders zu erwarten, wird die Linksextremistin Lina Engel, Kopf der terroristischen linksfaschistischen “Hammerbande”, nun tatsächlich vorzeitig aus der Haft entlassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Aussetzung der restlichen Strafe zur Bewährung zurückgewiesen und damit einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden bestätigt. Engel habe, so heißt es im als Feigenblatt für diese faktische Strafvereitelung aufgebotenen “Sachverständigengutachten” allen Ernstes, eine ”günstige Prognose“, sich in Freiheit zu “bewähren”, teilte der BGH mit. Dies gelte insbesondere, „weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat“. Wer solche Lippenbekenntnisse einer zu allem bereiten aggressiven, menschenverachtenden und rundum verblendeten Ideologin allen Ernstes als Grundlage für wolkige Resozialisierungsverheißungen nimmt, muss nicht mehr bei Trost sein. In einem intakten Rechtsstaat, dessen Justiz den Schutz seiner Bürger und Opferinteressen in den Mittelpunkt stellt, gehört eine solche Person für den Rest ihres Lebens weggesperrt; in Deutschland kommt man nach nicht einmal drei Jahren wieder in Freiheit.

Engel war 2023 unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie mehrfacher gefährlicher Körperverletzung zu einer – ohnehin schon lächerlichen – Freiheitsstrafe von Jahren und drei Monaten verurteilt worden, weil das OLG Dresden es als erwiesen ansah, dass sie sich spätestens seit Anfang 2018 an einer kriminellen Vereinigung beteiligt hatte, die gezielt Personen aus dem rechten Spektrum angriff. Dabei handelte es sich um die berüchtigte „Hammerbande“, die in Sachsen und Thüringen gezielt Jagd auf vermeintliche Rechtsextremisten machte und sie mit äußerster Brutalität attackierte, oft mit einem Hammer, wobei meist gezielt auf die Köpfe der Opfer eingeschlagen wurde. „Die auch überregional vernetzte Gruppierung verübte über mehrere Jahre hinweg gewaltsame Angriffe gegen Personen, die ihrer Ansicht nach aus der ‚rechten Szene‘ kamen“, teilte der Generalbundesanwalt mit. Die Aktionen seien in der Regel intensiv vorbereitet worden und hätten im Vorfeld auch „die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer“ eingeschlossen.

“Achtenswerte Motive“ versus “Rollatorenputsch”

In der linksextremen Szene gilt Engel als Heldin und Märtyrerin – und auch beim OLG Dresden hat sie Fans: Bei ihrer Verurteilung 2023 hatte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats es für nötig gehalten, klarzustellen, er halte Rechtsextremismus für die „derzeit größte Gefahr“ in Deutschland und erkenne in dessen Bekämpfung ein „achtenswertes Motiv“. Eine Frau, die sich über Jahre hinweg aus rasendem Hass heraus anmaßte, mit brutalster Gewalt und offenkundiger Tötungsabsicht über andere Menschen herzufallen, nur weil sie und ihre Komplizen sie für „Nazis“ hielten, wird nun also nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer ohnehin viel zu geringen Haftstrafe auf Bewährung freikommen.

Von so viel Milde und richterliche Gnade können die angeblichen “Reichsbürger”-Putschisten um Prinz Heinrich XIII. Reuß nur träumen. Gegen sie veranstaltet der Staat seit Ende 2022 wegen hanebüchener, völlig substanzloser Anschuldigungen eine gigantische Justizfarce. Den teils über 70-jährigen Angeklagten wird weder Haftverschonung noch Hafterleichterung gewährt, sie vegetieren in Hochsicherheitsgefängnissen vor sich hin, bis der auf der Stelle tretende Mammutprozess, für den die Öffentlichkeit sich nicht interessiert, endlich abgeschlossen ist. Obwohl es nicht die geringsten belastbaren Hinweise gibt, dass die bizarre Rentnertruppe kurz davor stand, einen Staatsstreich durchzuführen, wie ihr absurderweise vorgeworfen wird, muss man von drakonischen Urteilen ausgehen. Eine Linksextreme, deren Schuld zweifelsfrei feststeht, die bereit war, Menschen mit einem Hammer totzuschlagen, weil sie sie zu Nazis erklärte, kann das Gefängnis aber vorzeitig und mit günstiger Sozialprognose verlassen. Dies bestätigt einmal mehr, dass dieser Staat auf dem linken Auge blind ist. (TPL)

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