In Deutschland vegetieren Ärzte, die ihren Hippokratischen Eid ernstnahmen und deshalb ihren Patienten falsche Atteste ausstellten, die sie vor dem stets fragwürdigen, inzwischen aber längst als sinnlos und unwirksam entlarvten Masken- oder Impfzwang während des Corona-Wahns bewahrten, in ihren Gefängniszellen dahin. Über 1.000 Ärztinnen und Ärzte wurden deswegen in Deutschland in der Corona-Zeit angezeigt oder verurteilt. Einer der tragischsten Fälle ist der von Dr. Bianca Witzschel, die derzeit in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz einsitzt. Dort drohen ihr weitere rund 500 Tage Haft, nachdem sie bereits 476 Tage Untersuchungshaft hinter sich hat. Die 69-Jährige wurde vor einem knappen Jahr vom Dresdner Landgericht wegen „des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 1003 Fällen“ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Zudem wurde ihr für die Dauer von drei Jahren die Ausübung ihres Berufs untersagt. Nach der U-Haft wurde Witzschel zunächst freigelassen, weil sie Revision einlegte.
Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im September, seit Jahresbeginn verbüßt sie nun ihre Reststrafe. Als Fachärztin für Allgemeinmedizin und für Pharmakologie und Toxikologie hatte Witzschel sich von Anfang vehement gegen die Corona-Maßnahmen ausgesprochen. Dass ihre umfassende Expertise auf ihrem Gebiet sie dazu befähigen könnte, aus medizinisch gerechtfertigten Gründen Atteste auszustellen, die ihre Patienten vor den staatlichen Übergriffen schützten, zog das Gericht gar nicht erst in Erwägung. Witzschel kann nicht auf vorzeitige Haftentlassung hoffen. Selbst ein letzter Besuch bei ihrer sterbenden Hündin wurde ihr verweigert. Durch die Haft und das Berufsverbot ist sie wirtschaftlich ruiniert, ihr Eigenheim in Moritzburg, in dem sich auch ihre Praxisräumlichkeiten befanden, wurde inzwischen weit unter Wert zwangsversteigert. Eine völlig unbescholtene medizinische Koryphäe wurde von diesem Staat regelrecht vernichtet, nur weil ihr Gewissen es ihr verbot, sich seinen ganz und gar absurden und gemeingefährlichen Zwangsmaßnahmen zu beugen.
Größte Milde für die Lieblinge des Linksstaats
Derselbe der Bundesgerichtshof, der das Unrechtsurteil gegen Witzschel kaltherzig bestätigte, hatte hingegen kein Problem damit, die Linksextremistin Lina Engel nun vorzeitig aus der Haft zu entlassen, da sie mehr als zwei Drittel ihrer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten abgesessen hat und ein Gutachter eine „günstige Prognose“ gestellt habe, dass sie sich in Freiheit bewähren werde – insbesondere, „weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat“. Engel war Mitglied der „Hammerbande“ die in Sachsen und Thüringen gezielt Jagd auf vermeintliche Rechtsextremisten machte und sie mit äußerster Brutalität attackierte, oft mit einem Hammer, wobei meist gezielt auf die Köpfe der Opfer eingeschlagen wurde. Solche gezielten Mordanschläge, bei denen wie durch ein Wunder niemand getötet wurde, werden mit lediglich fünf Jahren und drei Monaten Haft geahndet, die nicht einmal vollständig abgesessen werden müssen.
Auch Vergewaltiger, vor allem, wenn sie Migrationshintergrund haben, würden in diesem Rechtsstaat in zunehmender Schieflage zu Bagatellstrafen verurteilt, wenn sie und andere Schwerverbrecher wegen Überlastung der Justiz überhaupt vor Gericht landen und nicht vorzeitig freigelassen werden. Die Lieblinge des Linksstaats lachen sich ins Fäustchen, während für eine 69-jährige Ärztin, die aus humanitären Gründen falsche Atteste ausstellte und sich damit um die Gesundheit ihrer Patienten verdient machte, Ressourcen und Platz im Gefängnis vorhanden sind. Während die Gerichte einerseits aberwitzige Skandalurteile anhäuft, in denen etwa ein Polizistenmörder freigesprochen wird, gibt es für das Erstellen falscher Atteste, die niemandem geschadet haben, nicht einmal Haftverschonung. Auch das zeigt, dass dieser Staat am moralischen Nullpunkt angekommen ist. (TPL)























