„Unsere Demokratie™“ hat vor Gericht eine empfindliche Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Saarbrücker Stadtratswahl vom 9. Juni 2024 für ungültig erklärt, weil die AfD nicht zugelassen worden war und damit der Berufung eines AfD-Mitglieds stattgegeben. Nachdem trotz noch so großer Ungereimtheiten, Verdacht auf Manipulation und undemokratischer Tricks andere Wahlen – vor allem auch die Bundestagswahl 2021 – bisher stets nicht wiederholt werden durften, ist dieser Schritt eine kleine Sensation. Das Landesverwaltungsamt muss nun eine Neuwahl anordnen. Als Vorwand, um die AfD von der Wahl auszuschließen, hatte der Gemeindewahlausschuss angeführt, dass zwei konkurrierende Wahlvorschläge aus dem Umfeld der Partei vorlägen. Dies wurde als unzulässige Mehrfachbewerbung gewertet und beide Wahlvorschläge kurzerhand für ungültig erklärt. Das Landesverwaltungsamt bestätigte die Entscheidung.
Der AfD-Kläger machte dagegen geltend, dass am Ende nur ein wirksamer Wahlvorschlag vorgelegen habe, da der erste Wahlvorschlag von August 2023 nach einer Mitgliederversammlung im Februar 2024 wirksam zurückgenommen worden wurde. Dort seien neue Vertrauenspersonen bestimmt worden, die den ursprünglichen Vorschlag anschließend zurückgezogen hätten. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte diese Argumentation zunächst zurückgewiesen, weil es die Rücknahme des ersten Wahlvorschlags als unwirksam ansah. Das Oberverwaltungsgericht korrigierte dies nun. Seiner Auffassung nach waren die ursprünglich benannten Vertrauenspersonen durch Beschluss der Mitgliederversammlung wirksam ersetzt worden.
Anderswo läuft die antidemokratische Ausgrenzung weiter auf Hochtouren
Die einschlägigen Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes seien verfassungskonform auszulegen, wobei die durch Artikel 21 des Grundgesetzes geschützte Parteiautonomie maßgeblich sei. Der zweite Wahlvorschlag hätte somit nicht zurückgewiesen werden dürfen. Ein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbewerbung habe nicht vorgelegen, weil der erste Wahlvorschlag wirksam zurückgenommen worden sei. Damit muss nun eine ganze Wahl wiederholt werden, weil die Behörden im Einklang mit den Altparteien die AfD mit einem Taschenspielertrick davon ausschließen wollten. Im Saarland ist es bereits das zweite Mal, dass diese antidemokratische Taktik nach hinten losgeht. Auch die Wahl zur Regionalversammlung Saarbrücken von 2024 war für ungültig erklärt worden, weil man die AfD nicht zugelassen hatte.
Im Saarland scheint die Justiz noch einigermaßen unabhängig von der Politik zu funktionieren.
Im benachbarten Rheinland-Pfalz machte sie sich jedoch zu deren Komplizen, indem sie den skandalösen Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen absegnete, obwohl es dafür ganz offensichtlich keinerlei tragfähigen Grund gab. Das Saarländer Urteil hat der Öffentlichkeit nun wieder vor Augen geführt, welche Machenschaften angewandt werden, um zu verhindern, dass Bürger die AfD wählen können. Am Ende wird ihr das alles nur nützen. (TPL)























