Während deutsche Staatsanwaltschaften in vielen Bundesländern einen riesigen Aufwand betreiben, um rechtlich einzuordnen, ob es als Straftat gilt, wenn der Bundeskanzler als „Lackaffe“ oder „Pinocchio“ oder andere Politiker als „Schwachkopf“ und Ähnliches tituliert werden, schaut man dem allgegenwärtigen Antifa-Terror tatenlos zu.
Nachdem „Apollo News“ im April berichtet hatte, dass das Antifa-Bündnis „widersetzen“ geradezu generalstabsmäßig die Sabotage des AfD-Bundesparteitages in Erfurt am 4. und 5. Juli durch Sitzblockaden plant, hatte der AfD-Bundestagsabgeordneten Torben Braga Strafanzeige gegen dessen Sprecher Noa Sander gestellt. Die Erfurter Staatsanwaltschaft kann, will oder darf aber keinen Anfangsverdacht für eine Straftat erkennen und wird die Anzeige nicht weiterverfolgen. Dabei hatte Sander wahrlich keinen Zweifel an seinen Absichten gelassen: „Wir versuchen die Nazi-Parteitage zu verhindern. Das machen wir mit massenhaften Blockaden“, kündigte er an. Ziel sei es, die Zufahrtswege zum Veranstaltungsort zu blockieren.
„Das Zentrale, was wir alle tun müssen, ist, möglichst viele Busse zu organisieren, damit wir um die Stadt rum das dicht machen können“. Und weiter: „Ab 6 Uhr morgens steigen wir rund um die Stadt aus unseren Bussen aus und machen hier alles dicht. Mit Massenblockaden machen wir den Parteitag zum Desaster“. Es handelt sich also um die Ankündigung einer Straftat, ganz zu schweigen von der Verleumdung der AfD als „Nazi“-Partei. Dennoch kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, eine Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs nach § 125 StGB liege nicht vor. Dafür müsste sich der Beschuldigte an Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen aus einer Menschenmenge beteiligen oder auf eine solche Menschenmenge einwirken, um deren Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern. Eine solche Menschenmenge müsse bereits bestehen, um tätig zu werden. Auch den Tatbestand der Nötigung sieht man nicht erfüllt. „Die vom Anzeigeerstatter angeführten Aussagen des Noa Sander stellen keine Drohung mit einem empfindlichen Übel gegenüber einem konkret ermittelbaren Adressaten dar, da überhaupt nicht eingrenzbar ist, wer alles von der beabsichtigten Blockade des AfD-Parteitages betroffen sein soll“.
Klare Ankündigung von Landfriedensbruch und Nötigung ignoriert
Nicht einmal als versuchte Nötigung will man Sanders Aussagen einstufen, und eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten liege ebenfalls nicht vor. Diese verlange „eine ausdrückliche oder konkludente Willenskundgabe gegenüber Dritten, dass eine beliebige andere Person den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklichen soll“. Dabei müsse „der appellative Charakter der Äußerung deutlich werden“. Und schließlich liege auch kein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vor. Nach Paragraf 21 VersG mache sich strafbar, wer in der Absicht, eine nicht verbotene Versammlung oder einen Aufzug zu verhindern, zu sprengen oder sonst zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht. Sander habe bislang nichts davon getan. „Eine bloß psychische Einwirkung (z.B. die Ankündigung einer Sitzblockade) genügt hierfür nicht“, wurde mitgeteilt.
Die Behörde zog also alle Register juristischer Rabulistik, um das Offensichtliche zu ignorieren – nämlich, dass die linksradikale Antifa monatelang die Verhinderung des Parteitages einer demokratischen und legitimen Partei, zu dem diese sogar gesetzlich verpflichtet ist, mit allen Mitteln stören will und wird. Sander hatte nicht einfach Protest in Form von Demonstrationen angekündigt, sondern aktive Bemühungen, die Durchführung der gesamten Veranstaltung zum Scheitern zu bringen. Man fragt sich, wann man in Erfurt die Grenze zu einer Straftat überschritten sieht. Die Antifa hatte angekündigt, Zufahrtswege blockieren und in der ganzen Stadt Aktivisten platzieren zu wollen. Es sollen auch sogenannte „Aktionsfinger“ gebildet werden, die Polizeisperren umgehen und danach wieder als geschlossener Verband auftreten können. Feuerwehr und Rettungsdiensten werde man „jederzeit die Durchfahrt ermöglichen“, hatte Sander immerhin großzügig verkündet, gefolgt von der Einschätzung: „Cops natürlich nicht“. Es ist ein einziger Skandal, dass die Staatsanwaltschaft angesichts solcher Drohungen untätig bleibt. Hier wird nicht weniger angekündigt, als die Heimsuchung einer ganzen Stadt durch Horden von Linksradikalen, die nur das eine Ziel verfolgen, den Parteitag einer Partei zu verhindern, die ihnen nicht zusagt. Und die Behörden, die sonst immer und überall Demokratie und Rechtstaat in Gefahr sehen und völlig unschuldige Bürger verfolgen, wenn sie Politiker mit harmlosesten Attributen versehen, verschließen angesichts dieses Terrors einfach die Augen. (TPL)























