EU-Parlament (Foto: Shutterstock/Ikars)
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Prüfverfahren gegen ESN-Fraktion: Ausweitung des Kampfs gegen die AfD auf EU-Ebene

Nicht nur in Deutschland, auch auf europäischer Ebene wird der Kampf gegen die AfD mit allen Mitteln geführt. Die EU-Parteienaufsicht (APPF) will Belege gefunden haben, die „Zweifel an der Einhaltung“ der EU-Werte durch die von der AfD mitgegründete und dominierte Partei „Europa der Souveränen Nationen“ (ESN) begründen, wie Behördendirektor Pascal Schonard in einem Brief an die EU-Kommission, den Rat der EU und das Europaparlament schrieb. An diesen drei Institutionen liegt es nun, ob ein förmliches Prüfverfahren gegen die ESN eingeleitet wird. Der Brief bezieht sich offenbar unter anderem auf Gerichtsentscheidungen, die sich kritisch gegenüber einzelnen Mitgliederparteien wie der AfD äußern, sowie Social-Media-Beiträge mit antisemitischer und Anti-LGBTQ-Rhetorik.

Sollte ein Verfahren eingeleitet werden, droht der Partei der Entzug von Geldern in Höhe von über zwei Millionen Euro. Alles riecht hier wieder einmal nach einem abgekarteten Spiel. Ausgerechnet jetzt, wo rechte Parteien fast überall in Europa im Aufwind sind und die seit Jahrzehnten herrschenden Machteliten erschüttern, findet man plötzlich vermeintliche Verstöße gegen „europäische Werte“, zu denen Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gehören.

Europäisierung der Brandmauer-Kampagne

Abgesehen davon, dass die immer autoritärer werdende EU mit ihren Zensurgesetzen oder Einmischungen in unliebsam verlaufene Wahlen längst selbst permanent gegen diese Prinzipien verstößt, ist das alles natürlich so diffus, dass man sich immer nach Belieben irgendetwas zusammenkonstruieren kann, was sich als Verstoß werten lässt. Man kennt das aus Deutschland zur Genüge, wo der Verfassungsschutz im politischen Auftrag absurde „Gutachten“ erstellt, in denen Äußerungen von AfD-Politikern, die eindeutig unter die Meinungsfreiheit fallen, kriminalisiert werden, um die Partei als angeblich „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Die APPF verweist dann auch auf das entsprechende Gutachten des deutschen Verfassungsschutzes, das vom Kölner Verwaltungsgericht im Februar jedoch nach Strich und Faden demontiert wurde.

Derzeit ist es dem Bundesamt für Verfassungsschutz verboten, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ zu bezeichnen.
Man sieht also, woher der Wind weht: Unter fadenscheinigen Vorwänden soll dem Zusammenschluss der rechts-konservativen Parteien auf EU-Ebene finanzieller Schaden zugefügt werden, der seine Arbeit massiv erschweren oder komplett unmöglich machen würde. Es ist quasi die Europäisierung der deutschen Brandmauer-Kampagne. Deshalb ist zu befürchten, dass zur Erreichung dieses Zieles ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird. Dies würde die himmelschreiende Verlogenheit der EU erneut aufzeigen und beweisen, dass diese Brüsseler Nomenklatura die größte Gefahr für die Werte ist, als deren Hüter sie sich fälschlicherweise ausgibt. (TPL)

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