AfD Niedersachsen zum “Beobachtungsobjekt” hochgestuft: Die letzten Panik-Zuckungen von Altparteienstaat und Linksjustiz
Mit dem – nicht rechtskräftigen – Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom gestrigen Montag, der es dem niedersächsischen Landesverfassungsschutz erlaubt, die Landes-AfD vorläufig zum sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochzustufen, hat die Justiz sich wieder einmal zum Erfüllungsgehilfen der Politik gemacht. Ein von der Partei eingereichter Eilantrag dagegen wurde abgewiesen. Die Voraussetzungen für eine Hochstufung der AfD seien nach seinen Feststellungen „mit den durch den Verfassungsschutz gesammelten Belegen gegeben“. Es lasse sich „ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild“ attestieren, teilte das Gericht mit. Der Charakter des AfD-Landesverbandes sei „durch Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt“, hieß es weiter. Zur Begründung wurde unter anderem auf politische Bestrebungen in der Partei, „ethnisch ‚Fremde’“ möglichst aus einem völkisch-abstammungsmäßig definierten Volk auszuschließen und das hiesige demokratische System „systematisch verächtlich“ zu machen – das alles sind nichts als haltlose Behauptungen, die mit dem Programm der AfD nichts zu tun haben. Dennoch erklärte das Gericht, der Landesverfassungsschutz habe in dem für die Neueinstufung der AfD maßgeblichen Gutachten „eine große Anzahl von verfassungsfeindlichen Äußerungen und Verhaltensweisen innerhalb der Landespartei aufgeführt, die sich durch alle Ebenen des Landesverbandes ziehen“, erklärte das Gericht weiter.
Der Landesverband habe seine diesbezügliche Ausrichtung seit der Einstufung als Verdachtsfall 2022 weiter verfestigt, während gemäßigtere Strömungen innerhalb der Partei nicht mehr erkennbar seien. Der Beschluss ist vorläufig und zudem nicht rechtskräftig. Die AfD kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen, zudem handelt es sich ohnehin nur um ein vorgelagertes Eilverfahren, das eigentliche Hauptsacheverfahren wird separat geführt. Es besteht also noch etwas Hoffnung, dass andere Instanzen zu einem sachgemäßen Urteil kommen. Dennoch zeigte die niedersächsische SPD-Innenministerin Daniela Behrens sich natürlich erfreut und schwadronierte von einem „wichtigen Etappensieg“. Sie sei „sehr zuversichtlich“, dass dieser im weiteren Verfahrensverlauf bestätigt werde.
Nur noch absurde Etikettierungen
In Wahrheit beruht dieser „Etappensieg“ des Parteienstaates wieder einmal nur auf einem der hanebüchenen, im Auftrag der Politik vom weisungsgebundenen Verfassungsschutz erstellten Pseudo-Gutachten, deren Ergebnis von Anfang an feststeht. Es werden öffentlich zugängliche Äußerungen von AfD-Politikern zusammengesucht, denen man dann linke Sprachregelungen überstülpt, um die Partei als vermeintlich „gesichert rechtsextrem“ und „verfassungsfeindlich“ einstufen, sie noch mehr bespitzeln zu können und Material für ein Verbotsverfahren zu sammeln. Dass der Verfassungsschutz auf Bundesebene im Februar vor dem Kölner Verwaltungsgericht mit dieser Taktik voll gegen die Wand gelaufen ist,
störte die Kollegen in Hannover nicht.
Offenbar beschränkt der Inlandsgeheimdienst sich nicht mehr nur darauf, Zeit und Steuerzahlergeld für die Überwachung der eigenen Opposition zu verschwenden, er wendet seine Ressourcen nicht einmal dazu auf, eine ernsthafte Prüfung der AfD vorzunehmen, weil dies wohl zu deren Entlastung und damit zur Missachtung seiner politischen Vorgaben führen würde. Er ist inzwischen nur noch eine Art Beglaubigungsbehörde für politisch erwünschte Phrasen. Die Inhalte dieser „Gutachten“ werden immer diffuser und substanzloser. Eine auch nur ansatzweise tragfähige Begründung gibt es nicht, sie bestehen nur aus Behauptungen, mit deren Konkretisierung man sich gar nicht groß aufhält, weil dies ohnehin nicht möglich ist. Der Verfassungsschutz, den es nur in Deutschland in dieser eigenartigen Form gibt, ist nicht nur überflüssig, sondern durch seine politische Missbrauchsanfälligkeit auch eine Gefahr für das, was er eigentlich schützen soll. (TPL)