Internationale Gesundheitsvorschriften: Strafanzeige gegen drei Richter des Bundesverfassungsgerichts gestellt – wegen Rechtsbeugung
Rund 200 Bürgerinnen und Bürger haben vergangene Woche Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen die Richterinnen Prof. Dr. Christine Langenfeld und Dr. Rhona Fetzer sowie Richter Thomas Offenloch von der Zweiten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts gestellt. Hintergrund war die Abweisung einer im Februar von 628 Patenten eingereichten umfangreichen Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO. In der Beschwerde waren schwerwiegende Grundrechtsverletzungen (u. a. Wissenschafts-, Meinungs-, Berufs- und Therapiefreiheit) sowie Verstöße gegen den Nürnberger Kodex und Völkerrecht wohldokumentiert und geltend gemacht worden.
In ihrem umfangreichen Beweismaterial hatten die Beschwerdeführer ausführlich dargelegt, weshalb der Erlass des Zustimmungsgesetzes zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften ein grundgesetz- und völkerrechtswidriger Akt sei, da die Änderungen nachweislich durch die Verletzung sämtlicher Vorschriften der WHO und des Internationalen Vertragsrechts zustande kamen. Doch bereits wenige Wochen später, am 8. April 2026, wies das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde mit der oberflächlichen und pauschalen, floskelhaften Standardbegründung ab, dass die Beschwerdeführer durch das Zustimmungsgesetz “nicht unmittelbar betroffen” seien.
Schlamperei schon beim Bezugsdatum
Skandalös dabei: Die Abweisungsentscheidung des Gerichts bezog sich gar nicht auf die bewusste Verfassungsbeschwerde von Februar, sondern auf eine andere Eingabe vom 20. August 2025 – die die 628 Beschwerdeführer nie eingereicht haben! Logisch folgern die Anzeiger daraus: „Die Richter haben sich offenbar nicht mit der von uns eingereichten umfangreichen Verfassungsbeschwerde auseinandergesetzt!“ Wer eine Entscheidung auf eine nicht eingereichte Beschwerde stützt und dies schriftlich verkündet, kehrt sich vom Recht ab. Dies alleine begründe den Verdacht der Rechtsbeugung.
Die Anzeigeerstatter werfen dem Gericht vor, die zentralen Argumente – insbesondere die nachgewiesene Nichtigkeit der IGV-Änderungen wegen der Missachtung sämtlicher Verfahrensregeln der WHO sowie die Menschenrechtsverletzungen durch die Reduzierung des Menschen auf ein „abstraktes Risiko“ – überhaupt nicht geprüft, womöglich nicht einmal gelesen zu haben. Dabei ist die Brisanz des Sachverhalts enorm: Das Grundgesetz verbietet es der Bundesregierung, menschenrechtsverletzenden, grundgesetz- und völkerrechtswidrigen Verträgen zuzustimmen. Schon deshalb wäre das Bundesverfassungsgericht zwingend verpflichtet, die Ratifizierung solcher Verträge zu stoppen. (JS)