Mit seiner Werbekampagne bei der BVG in Berlin, hat nius.de voll ins Wespennest gestochen, eskaliert der Geschlechterkampf aufs Neue.
Es geht um folgenden Slogan (der für die Werbung bei Bussen und Bahnen gar nicht zum Einsatz kam):
Natürlich sind die Linken und Grünen durchgedreht. Der „Spiegel“ schreibt:
„Die Reaktionen kamen: Es gab eine hunderttausendfach unterschriebene Onlinepetition , die die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) aufforderte, sich gegen »rechtspopulistische Angstmache in Berliner U-Bahnen zu wehren«. Es gab einen offenen Brief der Journalismusgewerkschaft von Ver.di, in dem es hieß, die Werbung sei »kein guter Look für eine BVG, die für alle Berliner*innen da ist«. Die Aktivismusgruppe Campact ließ gar einen Plakatwagen mit Gegenslogans neben einem Doppeldecker mit »Nius«-Werbung herfahren.“
Eine kurze Weile blieb die BVG, wohl ob der Einnahmen, stabil, doch dann wurde der Druck von linker Seite doch zu groß und das Unternehmen löste den Vertrag (rechtswidrig?) einfach auf.
In ihrer Pressemitteilung vom 5. Juni 2026 begründet die BVG die Kündigung wie folgt:
Ein „Nius-Verantwortlicher“ (gemeint ist offenbar Julian Reichelt) habe am 3. Juni 2026 auf Social Media ein neues Werbemotiv veröffentlicht.
Dieses Motiv erwecke den Eindruck, es hänge bereits in Berliner U-Bahnen und sei Teil der gebuchten Kampagne (was laut BVG nicht der Fall war – es wurde weder freigegeben noch ausgespielt).
Nach Auffassung der BVG und nach rechtlicher Bewertung überschreitet dieses Motiv die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit und sei „offensichtlich rechtswidrig“.
Die BVG betont, dass die ursprünglich gebuchten Motive der Kampagne rechtlich geprüft und unbedenklich gewesen seien. Als öffentliches Unternehmen sei sie an Grundrechte (u. a. Meinungsfreiheit Art. 5 GG und Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3 GG) gebunden und müsse Werbeflächen grundsätzlich diskriminierungsfrei vermarkten. Sie ziehe aber „klare Grenzen“, wo Rechte Dritter verletzt würden oder der Eindruck entstehe, rechtswidrige Inhalte würden von der BVG verbreitet oder gebilligt. Hintergrund zum beanstandeten MotivDas umstrittene Motiv enthielt offenbar eine Anspielung auf „sämtliche beiden Geschlechter“ (oder ähnlich), die von der BVG als Diskriminierung transgeschlechtlicher Personen gewertet wurde. (Quelle: GROK)
Diese „außerordentliche“ Kündigung wurde von den üblichen Verdächtigen natürlich bejubelt:

Julian Reichelt reagiert:
Die Berliner BVG will unsere geniale NIUS-Werbung „mit sofortiger Wirkung“ stoppen. Der vollkommen verrückte Grund: Ein Motiv, das ich auf X gepostet habe, das aber bei der BVG gar NICHT hängt, „überschreitet aus Sicht der BVG und nach rechtlicher Bewertung die Grenzen der zulässigen Meinungsfreiheit.“ Schön, dass wir jetzt in einem Land leben, in dem Staatskonzerne entscheiden, was die „grenzen der zulässigen Meinungsfreiheit“ sind. Der Satz „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“ ist „nach Auffassung der BVG offensichtlich rechtswidrig“. Wir leben in einem Irrenhaus und prüfen rechtliche Schritte gegen den totalitären Staatskonzern.
Max Roland schreibt:
„Nachdem das linke Hauptstadt-Milieu seit Wochen freidreht, knickt die BVG jetzt ein und beendet die NIUS-Kampagne – wegen dieses angeblichen Motivs. Dieses überschreite „die Grenzen der Meinungsfreiheit“.
Schon klar, man sucht hier nur eine Ausrede wegen des linken Shitstorms. Aber was ist das für ein Land, in dem irgendwelche Staatsunternehmen jetzt eigenmächtig „die Grenzen der Meinungsfreiheit“ bestimmen wollen – und das auch noch gegen unbestreitbare wissenschaftliche Tatsachen?
Liebe BVG, ihr versteht zwei Dinge nicht. Erstens: selbst in Berlin gibt es nur zwei Geschlechter. Ja, wirklich. Und zweitens: eure heutige Aktion wird als die beste NIUS-Werbekampagne ever in die Geschichte eingehen.“
Höchste Zeit, dass sich KI in diese ewige Debatte einmischt:
Biologisch gesehen gibt es zwei Geschlechter: männlich und weiblich.Wissenschaftliche DefinitionIn der Biologie wird das Geschlecht (Sex) bei sexuell reproduzierenden Organismen (einschließlich des Menschen) primär durch die Produktion von Gameten (Keimzellen) definiert:Männlich: Produziert kleine, bewegliche Gameten (Spermien).
Weiblich: Produziert große, nährstoffreiche Gameten (Eizellen).
Das ist die anisogame Reproduktion (zwei unterschiedliche Gametentypen), die bei fast allen höheren Tieren und beim Menschen vorliegt. Es gibt keine dritte Gametenart und damit kein drittes biologisches Geschlecht. Diese Definition stammt aus der Evolutionsbiologie und gilt seit Jahrzehnten als Standard (siehe z. B. Arbeiten von Evolutionsbiologen wie Richard Dawkins, Jerry Coyne oder Sarah Blaffer Hrdy, aber auch Lehrbücher der Entwicklungsbiologie).Chromosomen und EntwicklungBeim Menschen bestimmt in der Regel das XY-System: XY → männlich (Hoden entwickeln sich, Testosteron dominiert), XX → weiblich (Eierstöcke).
Die Geschlechtsorgane (Gonaden), Hormone und sekundären Merkmale (Körperbau, Stimme etc.) entwickeln sich entlang dieser zwei Pfade.
Intersexuelle Bedingungen (DSD – Disorders/Differences of Sex Development)Es gibt seltene angeborene Variationen (ca. 0,018 % echte Ambivalenz, je nach Definition bis ~1,7 % inklusive milder Formen wie z. B. leichte Hypospadie). Beispiele:Klinefelter-Syndrom (XXY)
Turner-Syndrom (XO)
Kongenitale Nebennierenrindenhyperplasie
Androgeninsensitivität
Diese sind medizinische Entwicklungsstörungen innerhalb des binären Systems – keine eigenen Geschlechter. Betroffene produzieren entweder keine funktionalen Gameten oder solche eines der beiden Typen (oder gar keine). Sie ändern die biologische Zweigeschlechtlichkeit nicht, so wie eine Hasenscharte keine dritte Lippenform darstellt.Kein Spektrum bei GametenEs gibt kein Kontinuum von Gameten-Typen. Jeder Mensch ist entweder auf den männlichen oder weiblichen reproduktiven Pfad festgelegt (auch bei Intersex, wo der Pfad gestört ist). Das gilt für >99,98 % der Menschen eindeutig.Unterschied zu „Gender“
Die Frage bezieht sich explizit auf biologisch. „Gender“ als soziales Rollen- oder Identitätskonzept ist eine andere Kategorie (Psychologie, Soziologie), die von manchen als Spektrum gesehen wird. Biologie bleibt davon unberührt.Zusammenfassung: Biologisch gibt es zwei Geschlechter. Das ist keine Meinung, sondern die konsistente Position der reproduktiven Biologie, Genetik und Evolutionsforschung.
Bleibt also die Frage, wie es der Biologie möglich ist, zu diskriminieren. Sollte gegen sie vielleicht auch Anzeige gestellt werden?
Gewisse Glaubensbrüder könnten sogar noch einen Schritt weitergehen und behaupten, es gäbe nur ein einziges Geschlecht. Schließlich steht in der Bibel geschrieben:
„In der biblischen Schöpfungsgeschichte (Genesis) wird Eva aus Adams Rippe geformt, nachdem Gott Adam in einen tiefen Schlaf versetzt hat.“
Die Frau ist also ein untergeordnetes Teilstück vom Geschlecht des Mannes, oder so ähnlich.
Debatte aus und vorbei. Den Rest erledigt dann der Anwalt von nius.






















