Nicole Höchst vom AfD-Landesverband Rheinland-Pfalz
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Höchst brisant: Staatsbürger per Geburt oder den Papieren nach, aber Fremder im Geiste?

Die schleichende Zerstörung unserer Zivilisation durch Verwässerung des Staatsangehörigkeitsrechts / von Nicole Höchst

Der Mord an dem 18-jährigen Henry Nowak in Southampton im Dezember 2025 bleibt ein bedrückender Fall. Der Täter, Vickrum Digwa, ist der Form nach Brite: in Großbritannien geboren und britischer Staatsbürger. Dennoch lief er mit einer 21 Zentimeter langen Klinge durch die Stadt, die er als Teil seiner Sikh-Tradition bezeichnete. Eine solche Praxis ist der einheimischen britischen Kultur fremd und entspricht nicht den Gewohnheiten der angestammten Bevölkerung (siehe hier). Das Gericht verurteilte Digwa zu lebenslanger Haft mit einer Mindestverbüßung von 21 Jahren. Er hatte den unbewaffneten Studenten mehrfach niedergestochen. Das britische Recht – hier vor allem der Criminal Justice Act von 1988  gewährt Ausnahmen beim Tragen von Klingen, wenn diese aus religiösen Gründen erfolgen. Während ein normaler Brite für ein vergleichbares Messer in der Öffentlichkeit strafrechtlich belangt wird, genießen Angehörige bestimmter Glaubensgemeinschaften hier einen gesetzlichen Schutz.

Diese Unterscheidung basiert formal natürlich nicht auf ethnischer Herkunft, sondern auf religiösen Begründungen – mit dem praktischen Ergebnis, dass Einheimische ohne solche Referenz benachteiligt sind und dadurch gefährdet werden können. Für sie ist das Waffentragen strikt verboten. Hier wird der philosophische Unterschied zwischen Form (Staatsbürgerschaft) und Inhalt (tatsächliche Handlung und kulturelle Prägung) besonders deutlich. Die britische Passform sagt wenig darüber aus, welche Normen und Praktiken ein Mensch tatsächlich mitbringt.

Großbritannien war einmal Teil des christlichen Abendlandes

Die Religionsfreiheit stößt dabei an klare Grenzen. Nach Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (umgesetzt durch den Human Rights Act 1998) ist die Freiheit, seine Religion zu manifestieren, nicht unbegrenzt. Sie darf eingeschränkt werden, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Gesundheit oder der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist. Religiöse Praktiken, die Dritte gefährden oder das Gemeinwohl erheblich beeinträchtigen, genießen keinen absoluten Schutz. Ein Rechtssystem verliert seinen Kernwert, ein Rechtsstaat seine Rechtsstaatlichkeit, wenn religiöse Belange einzelner Gruppen systematisch über das Gemeinwohl gestellt werden. Das Gemeinwohl – also der Schutz von Leben, Sicherheit und physischer Unversehrtheit aller Bürger – bildet die eigentliche Grundlage legitimer staatlicher Ordnung. Gleiches Recht für alle ist eine der Säulen des Rechtsstaates.
Großbritannien und das christliche Abendland – Eine verlorene Prägung?

Die britische (und europäische) Debatte dreht sich genau um diese Frage: Wie weit darf Multikulturalismus gehen, bevor er die Grundlagen der eigenen Rechtskultur aushöhlt? Die Antwort muss lauten: Das Gemeinwohl und die physische Sicherheit der einheimischen Bevölkerung haben Vorrang vor gruppenspezifischen religiösen Sonderrechten. Das ist eine klassisch liberale naturrechtliche Position und hat mit Radikalität nichts zu tun. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur Einzelfälle wie Henry Nowak, sondern den schrittweisen Vertrauensverlust in das gesamte Rechtssystem.

Nowak ist kein isolierter Fall

Der Fall Nowak ist kein isolierter Vorfall in der britischen Debatte um Messerkriminalität. Während Mainstream-Quellen wie BBC und The Guardian häufig den Einzelfall und polizeiliche Fehler betonen, weisen alternative Analysen auf strukturelle Spannungen hin: ungleiche Rechtsanwendung, Parallelgesellschaften und die Frage, ob eine weitgehende multikulturelle Politik mit der Sicherheit der einheimischen Mehrheit langfristig vereinbar bleibt. Ich denke, diese Frage muss ganz eindeutige mit NEIN beantwortet werden. Zumal Messerkriminalität und Grooming Gangs nun wirklich keine Einzelfälle darstellen und die Opfer zumeist aus der einheimischen Zivilisation stammen. Der Umgang mit diesen Vorfällen spricht Bände: Es wird versucht, die natürliche Abwehrreaktion der einheimischen Briten auf vielerlei Arten und Weisen einzuhegen, die Aufklärung der Grooming Gang Verbrechen spricht außerdem für sich.

So entsteht schnell der Eindruck des Rassismus gegen Briten – Einheimische- ausgeübt durch Gesetze und Verordnungen ihrer eigenen Regierungen. Am Ende geht es um eine nüchterne Erkenntnis: Staatsbürgerschaft auf dem Papier schafft keine kulturelle Integration. Wenn fremde Traditionen unter Berufung auf Religionsfreiheit Praktiken ermöglichen, die in der Aufnahmegesellschaft als gefährlich gelten, muss die Politik die Grenzen dieser Freiheit klar definieren und das Gemeinwohl priorisieren. Was macht einen Staatsbürger eigentlich aus? Rechtlich gesehen ist ein Staatsbürger (im britischen Kontext: British citizen) primär durch positive Gesetze definiert. Im Vereinigten Königreich regelt das British Nationality Act 1981 die Erwerbswege: Durch Geburt im UK unter bestimmten Voraussetzungen (seit 1983 nicht mehr reines Jus soli), durch Abstammung (Jus sanguinis), Einbürgerung nach mehrjährigem rechtmäßigem Aufenthalt oder in Ausnahmefällen durch Registrierung. Ein britischer Pass und formale Staatsbürgerschaft verleihen Rechte wie Freizügigkeit, Wahlrecht und staatlichen Schutz. Im Fall Vickrum Digwa erfüllt er diese Kriterien – geboren in Großbritannien, britischer Staatsbürger.

Form versus Inhalt

Formal-juristisch reicht das aus. Doch hier zeigt sich erneut der Unterschied zwischen Form (rechtlicher Status) und Inhalt (tatsächliche Zugehörigkeit und kulturelle Prägung). Klassische Staats- und Rechtsphilosophie sieht den Bürger nicht nur als Träger von Rechten, sondern als Mitglied einer politischen Gemeinschaft mit geteilten Werten, Loyalität und kultureller Verbundenheit. Reine formale Staatsbürgerschaft ohne innere Integration schafft „Staatsbürger auf dem Papier“. Wenn jemand die britische Passform besitzt, aber fremde kulturelle Praktiken pflegt – etwa das Tragen einer 21-cm-Klinge als „religiöse Tradition“ –, die mit den Sicherheits- und Gleichheitsvorstellungen der einheimischen Bevölkerung kollidieren, entsteht eine Spannung. Das Rechtssystem behandelt ihn formal gleich, doch das gesellschaftliche Vertrauen leidet.

Ein Staat kann die formale Staatsbürgerschaft bei Naturalisierten unter engen Voraussetzungen entziehen, nicht jedoch bei Personen, die sie durch Geburt erworben haben. Das schützt vor Willkür, birgt aber das Risiko dauerhafter kultureller Parallelstrukturen. Sinnbildlich gesprochen: Ist eine Person, die im Wasser umgeben von Delphinen geboren wurde, deshalb ein Delphin? Machen die entsprechenden “Papiere” sie zu einem solchen Tier? Die Analogie macht im Kern deutlich: Ort und Umstände der Geburt (Form) ändern nichts an der tatsächlichen Natur und Zugehörigkeit (Inhalt). Staatsbürgerschaft auf dem Papier allein schafft keine wirkliche Zugehörigkeit zu einem Volk und seiner Kultur.

Bloße Verwaltungsfrage

Ohne innere Integration bleibt sie eine bloße Verwaltungsfrage – mit den bekannten Spannungen, wie sie der Fall Henry Nowak exemplarisch zeigt.
Der Mensch kann kein Delphin werden, auch wenn er im Wasser schwimmt und Luft atmet. Da gibt es natürliche Grenzen. Hier hinkt die Parallele zur Einwanderungswirklichkeit. Denn mit innerer Integration und Assimilation kann ein Einwanderer sehr wohl Teil des kulturtragenden Staatsvolkes und Teil der ursprünglichen Zivilisation werden.

Inwieweit jemand von anderswo durch Papiere oder ius solis britisch werden kann, kann meist nicht innerhalb einer Generation nachvollzogen werden. Jedenfalls ist das Pflegen fremder Riten, Kulte und Lebensweisen sowie das Anbeten fremder Götter ganz sicher nicht hilfreich dabei. Im Gegenteil: Das Verharren in Parallelgesellschaften baut Gegengesellschaften auf mit allen absehbaren Konsequenzen, z.B. dem Untergang einer Zivilisation. Denn ja: Genau so kann eine Zivilisation zerstört werden. Das geschieht nicht etwa durch einen plötzlichen Zusammenbruch, sondern durch schleichende innere Aushöhlung. Die Unterscheidung zwischen Form und Inhalt ist hier zentral: Eine Gesellschaft kann formal weiterbestehen – mit denselben Institutionen, Gesetzen, Flaggen und Pässen –, während ihr substantieller Inhalt (die kulturellen, moralischen und demografischen Grundlagen) erodiert.

Historische und philosophische Einordnung

Große Zivilisationen sind nicht primär durch äußere Eroberung untergegangen, sondern oft dadurch, dass sie ihre eigenen Prinzipien aufgaben. Oswald Spengler sprach in „Der Untergang des Abendlandes“ von einer „Zivilisation“ als der erstarrten, späten Phase einer Kultur, in der innere Vitalität verloren geht. Arnold Toynbee betonte in seiner „Studie zur Weltgeschichte“, dass Gesellschaften scheitern, wenn sie die Herausforderung der Integration fremder Elemente nicht meistern und stattdessen innere Kohäsion opfern.
Das Delphin-Beispiel passt perfekt: Eine Geburt im Wasser macht niemanden zum Delphin.

Ebenso macht eine Geburt auf britischem (oder europäischem) Boden allein niemanden zum Träger der abendländischen Rechts- und Kulturradition. Wenn Masseneinwanderung ohne klare Forderung nach Assimilation einhergeht, religiöse Sonderrechte (wie die Kirpan-Ausnahme) institutionalisiert werden und das Gemeinwohl hinter gruppenspezifische Ansprüche zurücktritt, entsteht genau jene Spannung, die Probleme macht. Zum einen wäre da die Rechtsungleichheit zu nennen: Wenn Teile der Bevölkerung de facto andere Regeln für Waffen, Verhalten oder Loyalität beanspruchen dürfen, bricht nicht nur das Vertrauen in die Rechtsgleichheit zusammen, sondern der Rechtsstaat über kurz oder lang gleich mit.Hinzukommt die aller Orten wahrnehmbare kulturelle Fragmentierung: Parallelgesellschaften entstehen, in denen fremde Normen (z. B. bei Geschlechterrollen, Gewalt oder Religionsausübung) dominieren. In Großbritannien zeigen Berichte zu Grooming-Gangs, No-Go-Zonen und steigender Messerkriminalität diese Entwicklung seit Jahren.

Konkrete Mechanismen der Zerstörung

Die Zerstörung der vorherrschenden Zivilisation wird schließlich besiegelt durch den unausweichlichen demografischen und identitären Wandel: Ohne ausreichende Integration verändert sich die Zusammensetzung des Staatsvolkes. Die einheimische Bevölkerung wird zur Minderheit in Teilen ihrer eigenen Städte – eine Form der schleichenden Entfremdung. Dabei ist das „Staatsvolk“ mitnichten durch die Zugehörigkeit zu einer „Rasse“ oder Ethnie definiert sondern durch die Zugehörigkeit zu einer Zivilisation, die sich durch andere Dinge äußert als „nun sind sie halt da“.
Durch Ersatzmigration, Andersstellung vor dem Recht und Demografie wird das einst homogene Staatsvolk einer Zivilisation überlagert, eingehegt, verdrängt. Das angestammte und bereits bewohnte Land wird fremd besiedelt, die bestehende Zivilisation ausgelöscht und ersetzt durch etwas anderes.

Nochmal: Eine Zivilisation wird nicht durch einzelne Morde wie den an Henry Nowak zerstört, sondern dadurch, dass solche Fälle symptomatisch für ein System werden, das Form (Papier-Bürgerschaft, Multikulti-Ideologie) über Inhalt (kulturelle Kohärenz, Sicherheit des einheimischen Volkes) stellt. Das Naturrecht und klassisch liberale Prinzipien fordern hier klar: Das Gemeinwohl und die physische wie kulturelle Sicherheit der angestammten Bevölkerung müssen Vorrang haben. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur tragische Einzelfälle, sondern den schrittweisen Untergang der eigenen Zivilisation – nicht durch Krieg, sondern durch Selbstaufgabe. Die britische (und europäische) Debatte steht genau an diesem Scheideweg!

 

 

 

Zur Person:

Nicole Höchst, Jahrgang 1970, ist AfD-Bundestagsabgeordnete aus Rheinland-Pfalz. Sie trat 2015 in die AfD ein und ist seit 2017 Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 201 (Bad Kreuznach/Birkenfeld). Dort ist sie unter anderem als ordentliches Mitglied und Obfrau des Bildungsausschusses und als Sprecherin der AfD-Fraktion für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung tätig. Ferner ist sie stellvertretendes Mitglied in den Ausschüssen für Familie, Senioren und Jugend sowie für Digitales. Höchst ist desweiteren Delegierte des Deutschen Bundestages in den Europarat für die AfD-Fraktion und stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums der Desiderius-Erasmus-Stiftung.

Bis 2012 unterrichtete sie als Studienrätin am Staatlichen Speyer-Kolleg, anschließend war sie bis Oktober 2017 Referentin am Pädagogischen Landesinstitut (vormals IFB). Höchst war 2015 Mitglied der AfD-Bundesprogrammkommission und ist stellvertretende Vorsitzende des AfD-Kreisverbands Speyer. Sie ist katholisch, hat vier Kinder und lebt mit ihrer Familie in Speyer, wo sie auch Stadträtin ist.

Auf jouwatch veröffentlicht Nicole Höchst alle 14 Tage die kritische Kolumne „Höchst brisant“ zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen. Der erste Jahrgang dieser Kolumnen ist auch in Buchform erschienen. Unter demselben Titel veröffentlicht sie in unregelmäßigen Abständen Videobeiträge auf ihrem YouTube-Kanal.

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