Der sächsischen Minderheitsregierung aus CDU und SPD sind in ihrem Anti-Rechts-Wahn offensichtlich die allerletzten Sicherungen durchgebrannt. CDU-Innenminister Armin Schuster will nun allen Ernstes Unter-14-Jährige vom Verfassungsschutz überwachen lassen, weil er in ihnen die Keimzelle des Rechtsextremismus sieht. „Wir haben eine drastische Verjüngung des rechtsextremistischen Personenpotenzials“, behauptete er bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2025. Dies sei Protesten gegen Christopher-Street-Day-Veranstaltungen besonders deutlich geworden. „Wenn Sie sich anschauen, das rechtsextreme Potenzial, das dort auf der Straße ist, ist fast durchgängig unter 18 Jahre alt – und beginnt bei 10-, 11-Jährigen auch mit potenziellen Gewalttätigkeiten“.
Vom sächsischen Verfassungsschutzpräsidenten Dirk-Martin Christian ließ er sich bestätigen, dass man auch über Unter-14-Jährige rede. Die jungen Aktivisten seien häufig Teil sogenannter aktionsorientierter Jugendgruppen und auch gewaltbereit. Schuster meint nun, man müsse darüber nachdenken, „ob die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten bei 14 Jahren bleiben kann als Mindestalter für den Verfassungsschutz – oder ob man das nicht absenken muss auf zwölf“. Durch das derzeitige Mindestalter entstehe für die Sicherheitsbehörden eine gefährliche Informationslücke. Der Staat könne beobachten, dass sich Kinder radikalisieren, dürfe aber viele Informationen über sie gar nicht speichern, beklagte er und will diesem vermeintlichen Missstand nun abhelfen.
Schon 12-jähige überwacht
Während das Strafmündigkeitsalter nicht abgesenkt wird, selbst wenn Unter-14-Jähruge sich brutalster Verbrechen schuldig machen, sollen Kinder aber schon ab 12 Jahren vom Inlandsgeheimdienst bespitzelt werden dürfen, weil man sie als Rechtsextreme einstuft. Schuster wäre besser beraten, Moscheevereine, islamische Kulturvereine und ähnliche Einrichtungen schärfer überwachen zu lassen, wo wirklich gefährliche Jugendliche herangezüchtet werden, anstatt den Kampf gegen Rechts am liebsten bis in die Kindergärten hinein auszudehnen.
Erst Ende April war bekanntgeworden, dass ein Erlass seines Innenministeriums vorsieht, dass völlig unbescholtenen Bürgern der Waffenschein entzogen bzw. verweigert werden kann, wenn sie ein Verhalten an den Tag legen, das als „in irgendeiner Weise vorteilhaft“ für die AfD eingestuft wird. Dafür reicht bereits das zweimalige Besuchen einer AfD-Veranstaltung! Auch eine Mitgliedschaft in der AfD kann zur Entlassung aus dem öffentlichen Dienst führen. Nun soll auch noch das Sammeln von Informationen über zwölfjährige Kinder dazukommen, die man als Früh-Nazis unter Verdacht stellt. Im „Freistaat“ Sachsen dauert die Totalüberwachung der Bürger dann in alter Stasi-Manier endgültig von der Wiege bis zur Bahre.






















