Im Visier einer kafkaesk agierenden Staatsanwaltschaft: Stadtverordneter und Bürgerinitiativen-Aktivist Ramon Wittich aus Luckenwalde (Foto:Instagram)
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„Politikerverleumdung”: Witz-Strafverfahrungen gegen Luckenwalder Stadtverordneten

Es vergeht mittlerweile kein Tag mehr, an dem sich nicht die ebenso absurden wie totalitären Auswüchse des Majestätsbeleidigungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuches zeigen. Nicht nur, dass Bürger wegen harmloser Online-Kommentare wie „Schwachkopf“ oder „Lügenfritz“ zu drakonischen Geldstrafen verurteilt werden, weil sie damit angeblich das öffentliche Wirken von Politikern schwer beeinträchtigen, nun sieht sich auch noch gegen den Stadtverordneten Ramon Wittich aus dem brandenburgischen Luckenwalde wegen “Politiker-Verleumdung” ermittelt, wie “Apollo-News” dokumentiert hat.  Wittich hatte es gewagt, in einem Instagram-Beitrag auf die parteipolitischen Kungeleien bei der Neubesetzung der Stelle einer Amtsleiterin in der Stadtverwaltung zu verweisen. „Gerüchte um die Besetzung von Stellen in der Verwaltung“ machen die Runde, schrieb er und stellte die Frage, ob „da tatsächlich etwas dran“ sei. Er warf den Verdacht auf, dass die Ausschreibung der Stelle nur formal erfolgt, ihre Besetzung aber bereits beschlossene Sache sei. „Pro-forma-Ausschreibungen gefährden das Vertrauen in die neue Führung bereits zu Beginn der Amtszeit“, so Wittich.

Dies führte zur Einleitung von Ermittlungen durch Potsdamer Staatsanwaltschaft, die ihm vorwirft, „falsche Tatsachen über den Ablauf eines Stellenbesetzungsverfahrens behauptet zu haben“. Grundlage des Verfahrens ist eine Anzeige der von dem Gerücht betroffenen Amtsleiterin. Die Behörde sieht in Wittichs Instagram-Beitrag vom Januar eine „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Verleumdung“ gemäß Paragraph 188 des Strafgesetzbuches. Dieser erstreckt sich nicht nur auf die Beleidigung, sondern auch auf die Verleumdung von Politikern. Bei einer Verurteilung ist eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug vorgesehen.

Ein grotesker Paragraf und seine Folgen

Wittich ist Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender der Bürgerinitiative „Gemeinsam für Luckenwalde“, deren Ziel nach eigenen Angaben „eine glaubwürdige und transparente Politik“ ist. Diesen Wunsch teilen offensichtlich auch viele Bürger. Vor zwei Jahren kam die Wählervereinigung auf 24,4 Prozent und stellt mit sieben Sitzen die größte Gruppierung in der Stadtverordnetenversammlung. Weil Wittich die Frage aufwarf, ob die Besetzung einer öffentlichen Stelle durch politisches Geschacher bereits beschlossen wurde, bevor die offiziell vorgeschriebene Ausschreibung durchgeführt wurde und schrieb, der Bürgermeister, der „Transparenz und Bürgernähe versprochen“ habe, lasse nun „jedoch Zweifel aufkommen, ob diese Prinzipien auch bei Stellenbesetzungen gelten“, wird gegen ihn wegen Verleumdung ermittelt.

Ein völlig unbescholtener Bürger, der einen, wie jahrzehntelange Erfahrung lehrt, mehr als berechtigten Verdacht äußert, ohne jemandem konkret kriminelle Machenschaften zu unterstellen, sieht sich nun Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und einer drohenden Vorstrafe, auf jeden Fall aber völlig überflüssigen Schikanen gegenüber. Es ist nur noch lächerlich, was dieser groteske Paragraf anrichtet. Aber auch hier zeigt die CDU ihr übliches Totalversagen. Ihr Generalsekretär Carsten Linnemann fordert nun die Abschaffung des Paragrafen 188, über den die Menschen den Kopf schütteln würden. Genau dies hätte er bereits im Januar haben können, als die AfD-Fraktion im Bundestag genau dies forderte. Der Antrag wurde aber wie üblich abgelehnt – auch durch die CDU und Linnemann selbst (!), und zwar wieder, aus einem einzigen Grund: Weil er von der AfD kam. Nur deshalb müssen die Bürger sich immer noch mit diesem Irrsinn herumschlagen und werden zu Geld- oder schlimmstenfalls sogar zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die CDU hätte dies längst beenden können, versagt aber selbst noch in diesem Bereich, weil ihr Brandmauer-Irrsinn ihr wichtiger ist als die Menschen. (TPL)

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