Zum Abschuss freigegeben: Die AfD (Foto: Collage)
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Neu im Katalog der Anti-Demokraten: AfD-Parteitag verhindern

Die Antifaschisten von gestern sind die Faschisten von heute und die Loser von morgen. Und die Grünen sind die Schlimmsten von ihnen.

Ein überzeugter Grüner, der hervorragende Rechtsanwalt Carsten Brennecke,  hat diesbezüglich eine interessante Geschichte für uns. Er schreibt auf X (Auszug):

„Meine Partei Die Grünen organisiert Busse zur Verhinderung des AfD-Parteitags. Ich schäme mich. Es gibt Momente, in denen man als Parteimitglied der @Die_Gruenen innehält und denkt: Meinen die das ernst? Mein Kölner Kreisverband meint es ernst. Per Rundmail werden Mitglieder aufgerufen, in Bussen nach Erfurt zu fahren – nicht zum Protestieren, sondern um den Bundesparteitag der #AfD zu verhindern. Tickets werden bereitgestellt. Busse werden organisiert.

Die Grünen als Reiseveranstalter für den Angriff auf demokratische Grundrechte. Der Text lautet wie folgt: „Gemeinsam nach Erfurt: AfD-Bundesparteitag verhindern. Aus Köln fahren mehrere Busse zum AfD-Bundesparteitag am 4. und 5. Juli, um ein Zeichen zu setzen: AfD-Bundesparteitag verhindern…“

Man muss das sacken lassen. Eine Partei, die sich Hüterin der Demokratie nennt, ruft dazu auf, einer anderen Partei ihren Bundesparteitag unmöglich zu machen. Nicht verboten. Nicht vom Bundesverfassungsgericht untersagt. Legal. Verfassungsrechtlich geschützt. Einfach unerwünscht – und das reicht offenbar…“

Sein Kollege, Ralf Höcker, ergänzt:

Parteien müssen gemäß Paragraph 9 Parteiengesetz Parteitage abhalten. Das gilt auch für die AfD. Die Grünen haben mit dieser Aktion den Boden der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie verlassen.

Natürlich sind die Grünen nicht die einzigen Vertreter „Unserer Demokratie“, die sich um Recht und Grundgesetz einen Teufel scheren. Auch die linksradikale „Gewerkschaft“ Ver.di singt im Chor der Anti-Demokraten mit – und bezahlt den Angestachelten sogar die Busfahrt zum Tatort.

Und diese Genossen des faschistischen Antifaschismus sind natürlich auch mit dabei:

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Rico Brick schreibt dazu auf X:

GEWERKSCHAFT VERDI ORGANISIERT EINE STRAFTAT

Wer einen Parteitag organisiert und zielgerichtet behindern möchte, erfüllt primär den Straftatbestand der Störung einer Versammlung nach § 21 des Versammlungsgesetzes (VersammlG).

Da Parteitage rechtlich als schützenswerte Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes gelten, greift hier ein spezielles Schutzrecht. Je nach der konkreten Umsetzung der Behinderung kommen zudem weitere Straftatbestände hinzu.

Zentrale Straftatbestände

Störung von Versammlungen (§ 21 VersammlG):
Wer in der Absicht, eine nicht verbotene Versammlung zu verhindern oder zu vereiteln, grobe Störungen verursacht, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Organisierte Blockaden (wie massive Sitzblockaden, die Zugänge versperren) fallen unter diesen Tatbestand, sofern sie die Durchführung erheblich erschweren oder unmöglich machen.

Nötigung (§ 240 StGB):
Werden Delegierte oder Organisatoren physisch (z. B. durch „Einmauern“ oder Gewalt) am Betreten des Gebäudes gehindert, liegt eine Nötigung vor. Eine Blockade kann als Gewalt im strafrechtlichen Sinne gewertet werden, wenn sie eine physische Barriere darstellt.

Landfriedensbruch (§ 125 StGB):
Schließen sich Menschen zu einer Menschenmenge zusammen und verüben aus ihr heraus mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen (z. B. Erstürmung des Geländes, Sachbeschädigungen), ist dies als Landfriedensbruch strafbar.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB):
Das unbefugte Eindringen in die Halle oder das Gelände des Parteitags sowie das Verweigern des Verlassens trotz Aufforderung durch den Veranstalter erfüllt diesen Tatbestand.

Julian Adrat hat mal eine Strafanzeige vorformuliert:

An: Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 13
50939 Köln

Strafanzeige und Strafantrag gegen Unbekannt sowie gegen die Verantwortlichen des Kreisverbandes Bündnis 90/Die Grünen Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Kreisverbandes Bündnis 90/Die Grünen Köln sowie gegen weitere bislang unbekannte Beteiligte wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), der Anstiftung zur Nötigung (§§ 26, 240 StGB) sowie aller weiteren in Betracht kommenden Delikte.

Begründung:
Nach einem Rundschreiben des Kreisverbandes Köln von Bündnis 90/Die Grünen wird zu einer gemeinsamen Busanreise nach Erfurt aufgerufen. Ziel ist ausdrücklich nicht lediglich die Teilnahme an einer Demonstration, sondern die „Verhinderung“ des Bundesparteitages der Alternative für Deutschland (AfD).
Wörtlich heißt es:
„Gemeinsam nach Erfurt: AfD-Bundesparteitag verhindern“„Aus Köln fahren mehrere Busse zum AfD-Bundesparteitag am 4. und 5. Juli, um ein Zeichen zu setzen: AfD-Bundesparteitag verhindern.“
Der Bundesparteitag einer zugelassenen politischen Partei steht unter dem Schutz des Art. 21 GG. Ebenso genießen die Delegierten und Teilnehmer die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG.
Die Formulierung beschränkt sich nicht auf einen Aufruf zu Protest oder Gegendemonstrationen, sondern benennt ausdrücklich die Verhinderung einer politischen Veranstaltung als Ziel. Sollte damit die Blockade von Zugängen, die Behinderung von Delegierten oder die faktische Unmöglichmachung der Durchführung des Parteitages gemeint sein, kämen insbesondere Straftaten der Nötigung (§ 240 StGB) in Betracht.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Prüfung,
ob der Aufruf als öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) zu bewerten ist,
ob eine Anstiftung oder Beihilfe zu Nötigungshandlungen vorliegt,
ob weitere Straftatbestände einschlägig sind,
und welche Personen für den Aufruf verantwortlich zeichnen.
Als Beweismittel füge ich Screenshots des Aufrufs sowie der öffentlichen Diskussion hierzu bei.

Mit freundlichen Grüßen,

XXX

AfD Rhein Neckar dazu:

Der NRW-Landesverbandder Gewerkschaft Ver.di hat seine Mitglieder dazu aufgerufen, den AfD-Parteitag zu verhindern und will die Busreisen nach Erfurt, wo dieser stattfindet, bezahlen. Doch damit nicht genug: die Reisen selbst werden vom Antifa-Bündnis „Widersetzen“ aus zahlreichen deutschen Städten organisiert. Die Gewerkschaft paktiert also mit gewaltbereiten Linksextremisten, um mit der Durchführung eines Parteitages ein verfassungsmäßig garantiertes Recht einer Partei zu verhindern.

Auch der Kölner Kreisverband der Grünen fordert seine Mitglieder dazu auf, den Partei zu „verhindern“. Nicht zu demonstrieren, sondern zu verhindern! Die Grünen und Ver.di greifen damit verfassungsmäßig garantierte Rechte an, zeigen sich also offen verfassungsfeindlich.

Die zunehmend totalitären Entwicklungen in diesem Land sind mehr als besorgniserregend. Wir werden uns davon jedoch nicht einschüchtern lassen und weiter für unser Land kämpfen!

Matthias’Meinung schreibt:

Alleine, dass die Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht beim Aufruf von „Widersetzen“ sieht, ist schon ein Skandal. Aber das nun die Linke in Form von Heidi Reichinnek sich einer objektiven Aufforderung zu einer Straftat anschließt und Verdi und die Grünen auch noch Mittel dafür bereitstellen, zeigt mir, dass wir ein ganz großes Problem hier in Deutschland haben!
Peter Borbe noch mit einer Einschätzung:
Erfurt wird Anfang Juli zu einem Kriegsgebiet werden, wenn Zehntausende Linksextremisten in der Stadt einfallen werden, um den Parteitag der größten Oppositionspartei in Deutschland zu sabotieren. Es wird geschlossene Schulen geben, gesperrte Straßen, ein riesiges Polizeiaufgebot – Millionen Euro Kosten für den Steuerzahler und eine Art Ausnahmezustand für die Bürger der Stadt. Und schon jetzt wird #Erfurt von den Linksradikalen mit Graffitis vollgeschmiert, was unter hohen Kosten wieder entfernt werden muss. Und all das, weil eine Partei, die nicht nur dort in Thüringen stärkste Kraft ist, ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht nachkommt, Parteitage zu veranstalten. Und die Krönung ist dann Thüringens Innenminister Georg Meier (SPD), selbsternannter Großinquisitor gegen die AfD, der nicht etwa den Massenaufmarsch Radikaler verurteilt, sondern die Partei beschimpft, die durch diesen Aufmarsch eingeschüchtert werden soll.

Und dann kommt die Tagesschau auf die Idee, in diesem Zusammenhang ernsthaft folgende Frage zu stellen:

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Der Autor Michael Klonovsky hat ebenfalls ein paar Fragen dazu:

Alternative Fragen: 1. Warum muss die Polizei den AfD-Parteitag schützen? 2. Warum muss die Polizei den Grünen-Parteitag nicht (in anähernd vergleichbarem Maße) schützen? 3. Wäre es nicht besser für Unserdemokratie, wenn die Polizei den AfD-Parteitag überhaupt nicht schützte? 4. Warum muss die Polizei in der Diktatur von Donald Trump Veranstaltungen der Opposition nicht mit annähernd so viel Personal und Aufwand schützen wie im besten Deutschland, das es je gab?

Vielleicht kann sich ja mal die eine oder andere Staatsanwaltschaft um diese Angelegenheit kümmern, oder?

Oder ist die Demokratie mittlerweile auch juristisch beerdigt worden?

 

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