Zugbegleiter Serkan C. wurde von einem hochaggressiven Migranten bei einer Fahrscheinkontrolle totgetreten – doch sein Mörder soll keinen Mord begangen haben (Foto:ScreenshotWeltTV/privat)
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So schützt die deutsche Justiz kaltblütige Killer: Keine Mordanklage wegen zu Tode geprügelten Zugschaffner

In Deutschland muss man inzwischen nicht mehr bis zu den Urteilen warten, bevor man einen Justizskandal konstatieren kann – die Gerichte machen dies schon vor Prozessbeginn offensichtlich. Selbst wer vorsätzlich einen Zugschaffner tottritt, muss in diesem Land keine Mordanklage fürchten: Das Landgericht Zweibrücken hat nun entschieden, dass der griechische Schwarzfahrer, der den Zugbegleiter Serkan C. Anfang Februar zu Tode geprügelt hatte, nicht wegen Mordes, sondern lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt wird. Damit drohen ihm maximal 15 Jahre Haft, die er ohnehin nicht vollständig absitzen müsste. Für einen Tötungsvorsatz, der die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags ist, sah die Kammer keine ausreichenden Hinweise. Das heißt, sie sah tatsächlich keine Indizien dafür, dass der Täter Serkan C. töten wollte oder dessen Tod billigend in Kauf nahm.

Zwar habe er die körperliche Misshandlung des Zugbegleiters beabsichtigt, nicht aber dessen Tod gewollt oder bewusst in Kauf genommen. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hatte dagegen Anklage wegen Mordes erhoben. Cs Familie reagierte verständlicherweise enttäuscht und wütend auf die Entscheidung des Gerichts, die Anklage herabzustufen. Ihr Anwalt hat Widerspruch eingereicht und einen Befangenheitsantrag gegen die Strafkammer gestellt. Wie man zu der Einschätzung kommen kann, dass der Täter den Tod Cs nicht zumindest billigend in Kauf genommen hat, ist vollkommen unverständlich. Alles an dieser bestialischen und völlig sinnlosen Tat deutet genau darauf hin, wenn nicht sogar auf eine explizite Mordabsicht.

Erinnerungen an Skandalurteil von Völklingen

Tickende Zeitbomben, die in Zügen und anderswo aus nichtigem Anlass oder auch ohne jeden Anlass in zügellose Gewalt verfallen und nur darauf warten, andere umzubringen, werden noch nicht einmal wegen Mordes angeklagt. Man kann sich nur fragen, was die Zweibrücker Richter dazu gebracht hat, eine so groteske Fehleinschätzung vorzunehmen, die jedem Gerechtigkeitsempfinden Hohn spricht. Erst vor wenigen Monaten hatte das das Landgericht Saarbrücken für Fassungslosigkeit gesorgt, als es einen 19-jährigen Deutsch-Türken vom Vorwurf freisprach, einen Polizisten ermordet zu haben – obwohl dieser nach einem brutalen Tankstellenraub in Völklingen einem anderen Polizisten die Waffe entrissen und ein ganzes Magazin auf dessen Kollegen abgefeuert hatte. „Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte“, erklärte die Richterin Jennifer Klingelhöfer und löste damit Entsetzen nicht nur, aber besonders bei Polizisten im ganzen Land aus, die nun weniger denn je wissen, wofür sie eigentlich noch den Kopf hinhalten sollen, wenn dieser Staat sogar noch ihre Mörder schützt.

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken erklärte, sie könne keine Rechtsmittel gegen die Herabstufung der Anklage im Fall Serdar C. einlegen, allerdings sei eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags weiterhin möglich. Angesichts der irrwitzigen Zustände in diesem Land, denen vor Gericht durch haarsträubende Bagatellstrafen oft noch die Krone aufgesetzt wird, muss man jedoch davon ausgehen, dass C. zu den zahllosen Gewaltopfern gehört, denen man Gerechtigkeit verweigern wird. (JS)

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