Arne Schönbohm, Charlie Kirk, Elon Musk: Sie alle wurden vom ZDF verleumdet. Warum müssen wir Beitragszahler Desinformation finanzieren? (Martin Hagen)
Die Verantwortlichen hätten nur auf die weisen Worte dieser Dame hören müssen:

Aber jetzt könnte es so richtig eng für die Fake-News-Schleuder ZDF werden, wenn Elon Musk via Joachim Steinhöfel den Sender der Schande in Grund und Boden verklagt, wenn auch Arne Schönbohm vor Gericht so etwas wie „Schmerzensgeld“ einklagen kann, dann reichen auch nicht mehr die Gebühren, um den Intendanten und seine Lügenbande vor dem medialen Aus zu retten.
Julian Reichelt mit einer knallharten Forderung:
Himmler feuern und den zwangsfinanzierten Lügensender ZDF zerschlagen! Jetzt!
So einfach wird das nicht werden. Einfach, weil das ZDF nur ein Ausdruck des gesamten linken Systems in Deutschland ist. Dahinter steckt die Politik, dahinter stecken die linken Parteien, die den ÖRR braucht, um überhaupt überleben zu können. Dahinter stecken ihre Handlanger in den „Räten“ und ihre treu-doofen Diener, die in so gut wie allen Mainstream-Medien ihre schmutzigen Finger im Spiel haben, um das kaputte System am Leben zu halten.
Joachim Steinhöfel weiß ein Lied davon zu singen. Er schreibt auf X:
Meine Antwort auf eine Presseanfrage (folgt unten) des Deutschlandfunk: „Die journalistischen Mängel und die Voreingenommenheit in ihrer Anfrage gestatten mir eine Antwort in der Sache nicht.“.
– Anfrage: Sehr geehrter Herr Steinhöfel, ich berichte heute im Deutschlandfunk-Medienmagazin kurz über den Fall. Könnten Sie mir dazu freundlicherweise eine Stellungnahme schicken, was Musk kritisiert und was Sie vom ZDF verlangen? Vielleicht mögen Sie mir das Schreiben auch im Wortlaut schicken. Bei X schreiben Sie auch, das ZDF lüge über Elon Musk. Eine Lüge setzt ja Intention voraus und schließt einen Fehler aus. Können Sie belegen, warum es sich um eine Lüge handeln soll? Zumal im folgenden Bericht korrekt formuliert wurde.
Und auch der linksgedrehte DJV meldet sich zu Wort:

Philipp Plickert dazu:
Das ZDF hat die Unterlassungserklärung gegenüber Musk schnell abgegeben. Sie wissen, dass die Falschaussage unhaltbar ist. Nur der linke Deutsche Journalistenverband (DJV) benimmt sich wie ein Geisterfahrer und will Verleumdung als “kritische Berichterstattung” verteidigen. Komplett lost.
Max Roland erklärt mal, wie die Linken so ticken – wie auch in diesem Fall:
Julius Böhm dazu:
Weder hat das #ZDF „suggeriert“ (Der Spiegel), noch hat es den „Eindruck erweckt“ (ZEIT), @elonmusk habe zur „Jagd auf Migranten“ aufgerufen. Das ZDF hat das unmissverständlich behauptet. Und das war halt frei erfunden. Könnte man auch so berichten, wäre man nicht insgeheim auf der Seite des ZDF, wa?
Steinhöfel will sich, wenn er von Musk den Auftrag erhält, durch das ZDF-Material der letzten Jahre buddeln und schauen, ob da nicht noch die eine oder andere Lüge versteckt ist. Das kann also sehr teuer für diesen maroden Teil des ÖRR werden. So teuer, dass die Zwangsgebühren nicht mehr ausreichen werden, um die Verantwortlichen aus ihrer Verantwortung zu nehmen und den zwangsbeglückten Zuschauer bluten zu lassen.
Coxx hat dazu noch einen interessanten Hinweis:
Die ARD-@tagesschau behauptete im Januar, Elon Musk würde sich für „ethnische Säuberungen stark machen“.
Wusstest du das, @elonmusk?
Und da sind wir auch schon wieder bei der Systemfrage. Es kann doch wohl nicht sein, dass der Bürger für die Schandtaten von Politikern und Journalisten seine Geldbörse hinhalten muss.
Hier wäre ein Ansatz für die AfD, sofern sie endlich mal das Ruder in die Hand nehmen darf, dieses ungerechte System auseinander zu pflücken.
Wie so ein Anfang aussehen könnte, schreibt Don Alphonso, der sich dabei auf die Schönbohm-Affäre bezieht:
Feuert Böhmermann und das ganze pervertierte System, das ihn gedeckt hat.
Mindestens.
Und vielleicht fängt man beim ZDF an und zahlt nur noch 23 Cent für die ARD. Im Jahr. Das müsste eigentlich reichen, weil es der Leistung, die man dafür erhält, entspräche.
Und die Abwicklung des ZDF kann nur der Anfang gewesen sein:

Martina Maier mit einem wertvollen Hinweis:
Der Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und falscher Tatsachenbehauptung liegt vor allem in der Art der Äußerung und dem damit verbundenen rechtlichen Schutz (besonders im deutschen Recht, Art. 5 GG).1. Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG)
- Schützt: Werturteile, subjektive Einschätzungen, Kritik oder Stellungnahmen.
- Merkmal: Diese Äußerungen sind nicht beweisbar als „wahr“ oder „falsch“. Sie drücken eine persönliche Haltung, Bewertung oder Interpretation aus (z. B. „Die Politik der Regierung ist katastrophal“ oder „Dieser Film ist schlecht“).
- Schutz: Sehr weitgehend. Auch scharfe, überzogene oder verletzende Meinungen sind grundsätzlich geschützt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) betont eine Vermutung zugunsten der freien Rede, besonders im öffentlichen Meinungskampf. Grenzen bestehen nur bei Schmähkritik, Volksverhetzung, Beleidigung oder wenn andere Grundrechte (z. B. Persönlichkeitsrecht) deutlich überwiegen.
2. Falsche Tatsachenbehauptung
- Merkmal: Eine überprüfbare Aussage über reale Zustände, Ereignisse oder Vorgänge, die wahr oder falsch sein kann (z. B. „Herr X hat 100.000 € gestohlen“ oder „Das Medikament wurde nie getestet“).
- Schutz:
- Wahre Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich geschützt (sie dienen der Meinungsbildung).
- Unwahre Tatsachenbehauptungen genießen keinen oder nur sehr geringen Schutz. Bewusst falsche oder erwiesen unwahre Behauptungen fallen nicht in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, weil sie nichts zur sinnvollen Meinungsbildung beitragen.
Wichtige Abgrenzungskriterien (Rechtsprechung des BVerfG)
- Beweisbarkeit: Kann die Aussage mit Beweisen (Zeugen, Dokumente etc.) überprüft werden? → Tatsachenbehauptung.
- Stellungnahme-Element: Überwiegen subjektive Bewertungen oder „Dafürhalten“? → Eher Meinung.
- Gemischte Äußerungen: Wenn Tatsachen und Wertungen vermischt sind, wird oft der gesamte Sinn als Meinung behandelt (weite Auslegung zugunsten der Meinungsfreiheit).
Beispiel:
- Meinung: „Die Regierung handelt verantwortungslos.“ (Werturteil → geschützt)
- Tatsache: „Die Regierung hat 2025 keine Haushaltsberatung abgehalten.“ (Überprüfbar → bei Unwahrheit problematisch)
Rechtliche Konsequenzen falscher Tatsachen
- Zivilrecht: Unterlassung, Widerruf, Schadensersatz oder Geldentschädigung (§ 823 BGB, Persönlichkeitsrecht).
- Strafrecht: Üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), wenn ehrenrührig und unwahr.
- Unwahre Behauptungen müssen in der Regel nicht hingenommen werden. Der Äußernde trägt oft die Beweislast.
Zusammengefasst: Die Meinungsfreiheit schützt vor allem das subjektive Dafürhalten und fördert den offenen Diskurs. Falsche Tatsachenbehauptungen hingegen sind objektiv falsch und schaden oft anderen Rechten (Ehre, Ruf), weshalb sie deutlich schwächer oder gar nicht geschützt sind. Gerichte prüfen immer den Gesamtkontext der Äußerung. (Quelle: GROK)






















