Wie weit es im bunten Deutschland mit seinen neuen Stammesgesellschaften schon gekommen ist, hat ein laufender Strafprozess gegen eine gewalttätige Jugendgruppe in Dortmund gezeigt: Gestern warf der Vorsitzende Richter alle Zuschauer aus dem Saal des Landgerichts. Auslöser waren schwere Beleidigungen gegen den Staatsanwalt. Zwei junge Frauen im Publikum aus dem Familienumfeld der migrantischen Tätergruppen hatten ihn als „Bastard“ oder „Scheißbastard“ beschimpft und ihm gedroht, er solle „die Fresse halten“. Der Prozess dreht sich um sechs “junge Männer” im Alter zwischen 16 und 20 Jahren, die der sogenannten „Knappi-Gang“ angehören sollen. Der Name leitet sich vom Knappschaftskrankenhaus in Dortmund ab, wo sich die Gruppe häufig aufhielt. Am 14. August 2025 sollen sie eine rivalisierende Gruppe brutal überfallen haben. Besonders schockierend: Ein Haupttäter trat mehrfach mit voller Wucht auf ein bereits am Boden liegendes Opfer ein. Ein Komplize filmte die Szene. Die Opfer erlitten schwere Verletzungen, hatten aber Glück, nicht tödlich verletzt zu werden. Die Tatverdächtigen wurden im Dezember 2025 durch ein SEK-Kommando festgenommen.
Bereits zu Prozessbeginn im Mai 2026 zeigten Videos im Gerichtssaal die brutale Gewalt. Der Staatsanwalt reagierte emotional und bezeichnete das Verhalten der Angeklagten als „abscheulich“. Mehrere der jungen Männer räumten ihre Beteiligung ein und entschuldigten sich teilweise bei den Opfern. Dennoch drohen ihnen harte Strafen – bis hin zu mehreren Jahren Haft wegen versuchten Totschlags. Am Mittwoch ergriff der Anklagevertreter dann zu Beginn der Verhandlung erneut das Wort und sprach von einer „Verrohung der Sitten“.
“Emotionale Belastung”
Rechtsreferendarinnen hatten ihm von vorangegangenen Sitzungen berichtet, bei denen Zuschauer ihn massiv beleidigt und bedroht hätten. Daraufhin wurden zwei Mädchen (nach eigenen Angaben noch minderjährig oder gerade volljährig) identifiziert – laut “Bild“ Daria und Nadine, Freundinnen der Angeklagten. Sie entschuldigten sich und gaben an, die Worte seien ihnen „rausgerutscht“ unter dem Druck, die Freunde im Gerichtssaal zu verteidigen. Der Staatsanwalt nahm die Entschuldigung an, beantragte aber dennoch eine Geldstrafe von je 200 Euro. Bei Nichtzahlung drohen zwei Tage Haft.
Der Richter entschied schließlich, den weiteren Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortzusetzen – auch Journalisten mussten den Saal verlassen. Dies ist ein seltener Schritt, der die Ernsthaftigkeit der Störung unterstreicht. Die betroffenen Mädchen äußerten später gegenüber Medien, es sei „peinlich“ und tue ihnen leid. Gleichzeitig betonten sie die emotionale Belastung, ihren Freunden gegenüberzusitzen. Der Vorfall wirft erneut ein grelles Licht auf die Begleiterscheinungen solcher Prozesse im besten Deutschland aller Zeiten: Freundes- und Gruppenloyalität kollidieren mit dem Rechtsstaat. Während die Angeklagten für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden, zeigen Beleidigungen und Drohungen im Gerichtssaal, wie tief die Verrohung in manchen Kreisen reicht. (TPL)






















