Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth; Bild: dts
Urteilt wieder ganz nach den Erwartungen des etablierten Parteienstaats: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth (Foto:Shutterstock)
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Systemkonformes Bundesverfassungsgericht unter Harbarth: Zwangsgebührenfunk “konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“

Inzwischen vergeht kaum noch eine Woche, ohne dass sich die permanente Missachtung des Programmauftrags durch ARD und ZDF nicht besonders drastisch zeigt. Die links-grüne Ausrichtung beider Anstalten zieht sich ohnehin durch das gesamte Programm, das Ausmaß an Lügen und Propaganda bricht aber mittlerweile in immer kürzeren Abständen durch. Doch obwohl sie unter berechtigter Dauerkritik stehen, kennt die Geldgier von ARD und ZDF keine Grenzen. Die rund zehn Milliarden Euro, die sie pro Jahr durch Zwangsgebühren einstreichen, die allen Bürgern unter Androhung von Beugehaft abgepresst werden, wollen sie ständig neue Gebührenerhöhungen. 18,94 Euro statt der bisherigen 18,36 Euro sollen die Menschen nun jeden Monat bezahlen, um sich indoktrinieren, bevormunden, verachten und belügen zu lassen. Weil die Bundesländer sich diesmal geweigert haben, dies, wie eigentlich üblich, anstandslos abzunicken, weil der Druck -vor allem durch die AfD-, zu groß geworden ist, begann gestern vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verhandlung über die Verfassungsbeschwerde, die ARD und ZDF eingelegt haben. Ihr Vorwurf lautet, die Bundesländer hätten gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen, weil sie die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht umgesetzt haben.

Gerichtspräsident Stephan Harbarth zerstörte allerdings gleich zu Beginn die Hoffnung vieler Zwangsgebührenzahler auf ein Ende dieser feudalen Ausbeutung. Er verwies auf die bisherige Rechtsprechung des BVerfG, das festgestellt hatte, der Rundfunkbeitrag diene der „Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung“ und sei „schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Dies ist, angesichts der realen Zustände bei ARD und ZDF, nur noch grotesk, es ist aber nicht zu erwarten, dass das Gericht sich zu einer zeitgemäßen Korrektur seiner früheren Urteile durchringen wird, schon gar nicht unter der Ägide des Merkel-Freundes Harbarth. Allgemeine Fragen zur Meinungsvielfalt, zur Qualität des Programms oder zur Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien nicht Gegenstand des Verfahrens, stellte er klar.

Welch ein Hohn

Zu klären sei vielmehr, unter welchen Voraussetzungen die Länder von einer Empfehlung der KEF abweichen dürften. ARD und ZDF sehen das vermeintlich staatsferne Verfahren der Rundfunkfinanzierung verletzt, die Länder vertreten den Standpunkt, dass der von der KEF festgestellte Finanzbedarf auch ohne Beitragserhöhung bestritten werden könne. Hanno Kube, der Prozessbevollmächtigte der Länder, erklärte, die aktuelle Beitragshöhe reiche zusammen mit diesen Mitteln „offensichtlich“ aus, um den festgestellten Finanzbedarf bis Ende 2026 zu decken. Bei den ARD-Anstalten verblieben Eigenmittel von rund 961 Millionen Euro, beim ZDF von rund 275 Millionen Euro. Der Fall unterscheide sich deshalb grundlegend vom Verfahren des Jahres 2021, als eine von der KEF empfohlene Beitragserhöhung scheiterte, weil der damalige CDU-Ministerpräsident Reiner Haseloff sie nicht im Landtag zur Abstimmung stellte. Damals setzte das BVerfG die Erhöhung dann nach einer Verfassungsbeschwerde der Rundfunkanstalten selbst in Kraft. Die nackte Panik vor einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt kam selbst in dieser Verhandlung zum Ausdruck. „Hätten wir die KEF-Empfehlung eins zu eins umgesetzt, hätte uns der Landtag in Sachsen-Anhalt hochkant rausgeschmissen“, sagte der CDU-Staatsminister Rainer Robra.

„Wir stehen vor dem Problem, vor dem wir immer stehen, wenn Landtagswahlen anstehen“, und derzeit habe man „ganz andere Probleme als den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“. Es gehe darum, ob die Bundesrepublik nach den Wahlen „noch dieselbe ist, die wir schätzen“, meinte er. Mit der ungeheuren Dreistigkeit, die die Hierarchen des ÖRR auszeichnet, erklärte der ARD-Vorsitzende Florian Hager vor der Verhandlung: „Ein unabhängiger und staatsferner öffentlich-rechtlicher Rundfunk funktioniert nur, wenn er auch unabhängig und staatsfern finanziert ist.“ Die Sender hätten „derzeit keine Planungssicherheit mehr“. Und Norbert Himmler, der Intendant des von einem epochalen Skandal zum nächsten taumelnden ZDF, besaß die Chuzpe, zu sagen: „Ohne freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung gibt es keine Demokratie. Dafür ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Bollwerk“. In Wahrheit verkörpert der ÖRR das diametrale Gegenteil von alledem. Er ist ein Bollwerk der Lügen, der Manipulation, der Hetze gegen alles Nicht-Linke und der Propaganda. Es gibt keinerlei vertretbare Gründe mehr für den Fortbestand dieses anachronistischen Relikts. Aber das höchste deutsche Gericht wird den Fortbestand dieses Molochs und seine weitere zwangsweise Mästung aller Voraussicht nach einmal mehr sichern. (TPL)

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