…Karlsruhe statt Wahlurne. Eine Demokratie verteidigt man nicht, indem man Millionen Wähler behandelt, als seien sie ein juristisches Problem. Eine Demokratie verteidigt man nicht, indem man eine legale Oppositionspartei so lange mit Verdachtsbegriffen, Gutachten und Verbotsphantasien überzieht, bis am Ende der Eindruck entsteht: Wer falsch wählt, wählt außerhalb des erlaubten Meinungskorridors. Eine Demokratie verteidigt man erst recht nicht, indem man politischen Wettbewerb durch institutionellen Druck ersetzt… (Libertas)
Linke machen eben linke Sachen. Rechtzeitig, bevor der Wahlkampf in Sachsen-Anhalt losgeht und die Mehrheit der Bürger sich für die noch einzig übrig gebliebene Volkspartei, die AfD entscheiden werden, schütteln die Linken wieder einmal ein Gutachten aus dem Hut, dass man wohl eher als „Schlechtachten“ bezeichnen muss: Mehr als tausend Seiten Lächerlichkeit und Dämlichkeit.
Und das Ergebnis stand natürlich auch schon vorher fest: Das 1.500-seitige Gutachten, initiiert von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt “nach ergebnisoffener Prüfung” zum Ergebnis: “Die AfD ist verfassungswidrig”.
Tim Freiheit erklärt uns, wer diese obskure GFF ist:
Sehr interessant die Besetzung der Leitungsebene der Gesellschaft für Freiheitsrechte: 1 x Professorin mit Schwerpunkt Gender Legal Studies, früher Refugee Law Clinic; 1 x Professor mit Schwerpunkt Völkerstrafrecht und European Center for Human and Constitutional Rights; 1 x Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen (akj); 1 x Professorin Genderkompetenz, Legal Gender Studies, Recht der sozial-ökologischen Transformation, feministische Rechtspolitik; 1 x Ex MdEP die Grünen; 1 x Professorin Strafrecht und Geschlechtertheorie; 1 x Ex- MdB die Grünen; 1 x Mitglied Volt. Na klar wollen die die AfD verbieten.
Australischer Austauschstudent fasst zusammen:
Es hat nicht einmal drei Stunden gedauert und schon wurde das „Gutachten“ auf X restlos zerlegt: Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ wird von Soros finanziert. Im Vorstand sitzen Professoren für Genderstudies, ehemalige Vorstandsmitglieder der Grünen, Verfahrensberater für Migranten, Soziologen, Frauen mit schiefen Ponys und weitere linke Gestalten. Der Verein hat Einspruch gegen das Verbot der Plattform eingelegt, auf der die Vulkangruppe ihr Bekennerschreiben nach dem Terroranschlag in Berlin veröffentlicht hat (was ein Zufall…). Kurz gesagt: Mit ihrem Gutachten kann man sich getrost den Arsch abwischen. Und genau deshalb hassen sie X wie die Pest.
Julian Reichelt ergänzt:
Die sogenannte Gesellschaft für Freiheitsrechte ist eine linksradikale Phantasieorganisation, die von George Soros finanziert wird. „Freiheitsrechte“ steht bei diesen Fanatikern für Oppositionsverbot. Ich begreife auch nicht, warum man in der Bundespressekonferenz Lobbyarbeit für ein Verbot der Opposition machen darf, was nichts anderes wäre als das Ende der Demokratie in Deutschland.
Wie gesagt: Linke machen linke Sachen.
Reisbürgerin hat sich mit diesem Sommerloch-Schwachsinn ebenfalls beschäftigt:
ch habe das „AfD-Gutachten“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) auf http://afd-gutachten.de durch KI auswerten lassen und wie erwartet ist es kein seriöses juristisches Werk. Es ist ein politisches Kampfinstrument, das unter dem Deckmantel von „Wissenschaft“ und „1500 Seiten mit 2500 Quellen“ versucht, eine Oppositionspartei mundtot zu machen.
Die GFF – eine aktivistische NGO, die strategisch gegen rechte und konservative Positionen vorgeht – hat mit Crowdfunding von über 20.000 Spendern ein Dokument fabriziert, das die AfD als „verfassungswidrig“ brandmarkt und ein Verbotsverfahren für „wahrscheinlich erfolgreich“ hält. Das ist kein neutrales Gutachten. Es ist Lawfare: der Versuch, politische Niederlagen auf dem Wahlzettel durch juristische Tricks auszugleichen.
Methodische und inhaltliche Mängel:
Die Analyse von 2,9 Millionen Social-Media-Posts, Parlamentsdokumenten etc. klingt beeindruckend. In Wahrheit ist es klassische Cherry-Picking- und Generalisierungsarbeit. Radikale Einzelfälle und Statements einzelner Funktionäre (manche zweifellos problematisch) werden zur offiziellen Parteilinie hochstilisiert. Das offizielle AfD-Programm und Parteitagsbeschlüsse werden dagegen heruntergespielt.
Konkret:
➡️„Ethnisch-kulturelles Volksverständnis“ und „Remigration“: Die GFF unterstellt kollektive Ausbürgerungen und Massendeportationen von Millionen Muslimen oder Deutschen mit Migrationshintergrund. Das AfD-Programm sagt das Gegenteil: Remigration bedeutet konsequente Abschiebung von Ausreisepflichtigen, abgelehnten Asylbewerbern und straffällig gewordenen Ausländern – also Rechtsdurchsetzung oder verfassungskonforme Verschärfung. Deutsche Staatsbürger (egal welcher Herkunft) bleiben explizit Teil des Staatsvolks. Die GFF betreibt hier bewusste Verdrehung.
➡️„Menschenunwürdige Abschiebepraxis“ und „nur Brot, Bett, Seife“: Strenge Asyl- und Rückführungspolitik (schnelle Verfahren, reduzierte Anreize, Abschiebung auch in schwierige Länder bei Kriminellen) ist in Dänemark, Australien oder Italien Standard. Sie verletzt nicht Art. 1 GG. Human Dignity wird hier inflationär missbraucht, um jede restriktive Migrationspolitik als „verfassungswidrig“ zu diffamieren. Die Realität – gescheiterte Integration, Parallelgesellschaften, Kriminalitätsüberrepräsentanz bestimmter Gruppen in offiziellen BKA-Statistiken, enorme Sozialkosten – wird ignoriert oder als irrelevant abgetan.
➡️„Verfolgung politischer Gegner“: Forderungen einzelner AfD-Politiker, Merkel oder Scholz für katastrophale Entscheidungen (2015 Grenzöffnung und Folgen) zur Rechenschaft zu ziehen, werden als Angriff auf die Demokratie dargestellt. Scharfe (manchmal maßlose) Rhetorik ist in der Demokratie erlaubt. Umgekehrt fordern linke Akteure regelmäßig harte Maßnahmen gegen „Klimaleugner“, „Rechte“ oder bestimmte Meinungen – ohne dass jemand ein Verbotsgutachten schreibt.
➡️ Vergleich mit der NPD: Lächerlich. Die NPD war eine winzige, offen neonazistische Splittergruppe ohne reale Macht. Die AfD ist eine Massenpartei mit zweistelliger Wählerunterstützung, gewählten Abgeordneten und Regierungsbeteiligungspotenzial in Ostländern. Sie agiert im System, auch wenn sie es scharf kritisiert.
Das eigentliche Problem: Politische Motivation statt Recht:
Die GFF behauptet „ergebnisoffen“ und „wissenschaftlichen Standards“ zu arbeiten. Das ist PR. Die Organisation hat eine klare Agenda: Sie betreibt „strategische Prozessführung“ für „Demokratie“ – was in der Praxis oft heißt, rechte Positionen zu delegitimieren und zu bekämpfen. Ein Gutachten, das schon vor Fertigstellung das gewünschte Ergebnis (AfD = verfassungswidrig) signalisiert und von ideologisch einseitigen Spendern finanziert wird, ist kein Beweis, sondern ein Bekenntnis.
Ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG hat in Deutschland bewusst extrem hohe Hürden. Bisher wurden nur zwei winzige Parteien verboten. Die AfD erfüllt die Kriterien (aktives, aggressives Vorgehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit Erfolgsaussicht) nicht. Sie ist eine Reaktion auf reale Politikversagen: Masseneinwanderung mit Integrationsproblemen, demografischer Wandel, Energiewende-Kosten, Vertrauensverlust in Institutionen. Sie zu verbieten, würde nicht die Verfassung schützen, sondern den Wählerwillen von Millionen Menschen missachten und das Vertrauen in den Rechtsstaat weiter zerstören.
Dieses „Gutachten“ ist ein Dokument der Angst. Die etablierten Kräfte und ihre zivilgesellschaftlichen Hilfstruppen haben die Debatte über Migration, Identität, Sicherheit und Demografie jahrelang unterdrückt oder als „rechts“ diffamiert. Jetzt, wo die AfD davon profitiert und stark ist, soll sie per Gutachten und Verbotsdrohung ausgeschaltet werden.
Das ist nicht Verteidigung der Demokratie. Das ist deren Aushöhlung durch juristische und mediale Macht. Wer echte Verfassungsfeinde bekämpfen will, sollte bei den Ursachen ansetzen: bei gescheiterten Politiken, nicht bei der Partei, die sie benennt. Dieses GFF-Papier ist ein Angriff auf den Pluralismus – schärfer und gefährlicher als vieles, was es selbst kritisiert.
FreiFrauvonFranken schreibt:
Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigt klar und fundiert: Gutachten von Linken NGOs zur @AfD, bei denen Grüne im Vorstand sitzen, sind so wertvoll wie ein Gutachten, d. den FC Bayern von der Bundesliga ausschließen soll, das vom FC St. Pauli erstellt wurde.
Und so müssen wir uns auch nicht über die Reaktionen der Linken und Grünen wundern:


Auch der neue Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Cem Özdemir hat anscheinend nur auf das Gutachten gewartet. Er schreibt:
„Das Parteienverbot steht nicht ohne Grund im Grundgesetz. Daraus erwächst uns allen ein Auftrag: Es anzuwenden, wenn und wo es geboten ist. Das Gutachten der GFF bestätigt eindrücklich: Die AfD ist eine gefährliche Partei.“
Dafür gibt es gleich einen Konter von Stefan Homburg:
Toller Einstand als MP, Herr Özdemir. Sie werden nie ein Staatsmann werden. Leider darf ich die Entblößung Ihrer totalitären Gesinnung nicht kommentieren, § 188 StGB.
Dr. Markus Krall wird noch deutlicher:
Die Grünen sind eine demokratiefeindliche, sozialistische Partei mit totalitärem Gedankengut und sollte verboten werden, gemeinsam mit der Mauermörderpartei SED aka „Die Linke“. Gründe dafür haben Sie mehr geliefert als die AfD jemals geschafft hätte, Sie Mini-Spätzle-Mao.
Wie lächerlich dieses Gutachten ist, zeigt uns Alexander Kissler:
„Im Gutachten der @freiheitsrechteist ein Beleg gegen die AfD dieses Zitat: „Nicht von ungefähr prüfen die USA gerade die Einstufung der Antifa als Terrororganisation. Auch Deutschland muss dringend handeln“ – dazu heißt es als Erklärung: „Damit wird die Übernahme ausländischer Repressionsinstrumente gegen politische Gegner propagiert.“
Ist das vielleicht der Grund, warum dieses Gutachten überhaupt in Auftrag gegeben wurde? Weil sich da jemand eine linke Terrorband vorknöpfen wollte?
Alexander Kissler weiter:
„Als Beleg für die „Muslimfeindlichkeit“ der AfD dient im Gutachten der @freiheitsrechteu.a. dieses Zitat aus einer Bundestagsrede von@GottfriedCurio: „Selbstversorgung, Bekenntnis zu Grundwerten wie Religionsfreiheit, körperliche Unversehrtheit, Gleichberechtigung von Mann und Frau – das koranische Selbstverständnis des Islam widerspricht alldem explizit und ist unabtrennbar mit einem gesellschaftlichen Machtanspruch samt entsprechenden Gewaltaufrufen verbunden, der mit unserer Verfassung unvereinbar ist. Nicht jede Kultur ist mit jeder anderen kompatibel, meine Damen und Herren.“

Die AfD verletzt das Demokratieprinzip, indem sie „politische Gegner unterdrücken und Politikerinnen und Politiker anderer Parteien strafrechtlich verfolgen lassen will“, so lautet ein Vorwurf in dem neuen ominösen AfD-Gutachten. Der Vorwurf, man wolle „politische Gegner unterdrücken“, ist besonders witzig aus dem Mund von Leuten, die die größte Oppositionspartei in Deutschland verbieten wollen, die von über 10 Millionen Bürgern gewählt wird. Und es verstoße gegen das Demokratieprinzip, Politiker strafrechtlich verfolgen zu wollen – das sagen Leute, die nur zu gern Donald Trump, Viktor Orban oder auch Björn Höcke in den Knast stecken würden. Diese linksgrünen NGO-Aktivisten sind also gemäß ihrer eigenen Definition selbst hochgradig grundgesetzwidrig eingestellt – Verfassungsfeinde! Keine weiteren Fragen, Euer Ehren!
Hans-Georg Maaßen schreibt:
























