Missbrauch der gleichgeschalteten Bundespressekonferenz für ein linksextremes Zeitdokument des neuen versuchten Totalitarismus: Übergabe des AfD-“Gutachtens“ durch GFF-Funktionäre (Foto:Imago)
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Letzter Verzweiflungsakt des tiefen Linksstaats: Was es mit dem privaten Witz-“Gutachten“ zur AfD auf sich hat

Die AfD liegt seit Monaten in allen bundesweiten Umfragen unangefochten auf dem ersten Platz, in Ostdeutschland ist sie längst Volkspartei, in Sachsen-Anhalt schickt sie sich an, nach den Landtagswahlen sogar die Regierung zu übernehmen, auch in Westdeutschland gewinnt sie bei jeder Landtagswahl hinzu – und das, obwohl das Parteienkartell den Staat seit Jahren dazu missbraucht, um sie mit allen nur denkbaren Mitteln zu diffamieren und zu vernichten, wobei es auch noch die tatkräftige Unterstützung der Mainstream-Journaille und zahlloser weiterer Akteure erhält. Doch das alles ging kolossal nach hinten los. Der Versuch, die AfD zu zerstören, ist eines der erfolglosesten politischen Projekte aller Zeiten. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz scheiterte daran, mit seinem grotesken „Gutachten“, das die Partei als angeblich „gesichert rechtsextremistisch“ einstufte, die Grundlage für eine Verbotsantrag zu liefern. Das hanebüchene Machwerk wurde im Februar vom Kölner Verwaltungsgericht nach Strich und Faden auseinandergenommen.

Wo alle politischen, staatlichen und medialen Akteure versagt haben, will nun die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) Erfolg haben. Am gestrigen Donnerstag präsentierte sie ihr eigenes, durch Spenden finanziertes „Gutachten“ zur AfD und zeigte sich zuversichtlich, darin deren Verfassungsfeindlichkeit endgültig, zweifelsfrei und gerichtsfest nachgewiesen zu haben. Über 1.500 (!) Seiten hat man darauf verwendet. Doch das Ergebnis ist ebenso kläglich, wie das, was der Verfassungsschutz sich im Auftrag seiner politischen Herren aus den Fingern gesogen hat. In einer vermeintlich ergebnisoffenen Prüfung wurden von einem achtköpfiges Expertenteam mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz innerhalb von 13 Monaten „drei Millionen Datenpunkte“ ausgewertet, vor allem Social-Media-Posts von AfD-Vertretern – also genau das, was auch der Verfassungsschutz tat. Das wenig überraschende Resultat lautet, die AfD wolle die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen, „indem sie das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie systematisch“ missachte.

Kritik an linken Agendapositionen mit angeblicher “Verfassungsfeindlichkeit“ gleichgesetzt

Die Beeinträchtigung ergebe sich „kumulativ“ aus Forderungen des Bundesverbands und einzelner Landesverbände, nicht aus einem einzelnen Parteiprogramm. Dies „belegt“ die GFF mit den Behauptungen, die AfD wolle „den Islam durch Minarettbau-, Muezzinruf- und teilweise Moscheebauverbote zurückdrängen“, bestimmte Straftäter ausbürgern und „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit“ Migranten ungeachtet drohender Folter abschieben und ihre Gesundheitsversorgung einschränken. Hinzu komme „queerfeindliches Verhalten“ und „ein struktureller Antisemitismus“. Außerdem würden AfD-Politiker angeblich die strafrechtliche Verfolgung politischer Gegner fordern – also ob es nicht genau umgekehrt wäre und die anderen Parteien nicht ständig die strafrechtliche Verfolgung von AfD-Politikern fordern.

Großzügigerweise gesteht die GFF zu, die (gar nicht existierenden) „behindertenfeindlichen Tendenzen“ in der AfD seien kein Grund für ein Verbot. Auch „einen Auswanderungsdruck im Sinne des Sellnerschen Remigrationskonzepts“ wolle sie nicht erzeugen und auch die richterliche Unabhängigkeit nicht untergraben. Eine Abschaffung der parlamentarischen Demokratie fordere sie ebenfalls nicht. Dennoch behauptet das „Gutachten“ das vollständige Bild ähnele „dem der NPD jedoch sehr“, was die „gegen die Menschenwürde gerichteten Maßnahmen“ angehe. Die AfD weise zwar keine „Wesensverwandtschaft“ mit dem Nationalsozialismus auf, sei aber dennoch verfassungswidrig nach dem Grundgesetz und „strukturell antisemitisch“ geprägt, wenn auch auf andere Weise als die NSDAP. Konkret wirft die GFF ihr familienpolitische Sozialleistungen, die auf deutsche Staatsbürger beschränkt sein sollen, vor, zudem Kopftuchverbote in öffentlichen Einrichtungen; die Reduzierung von Sozialleistungen für Asylbewerber und arbeitslose Ausländer; ein „auf dem Abstammungsprinzip fußendes Staatsbürgerrecht“ sowie eine mögliche Abschaffung des Grundrechts auf politisches Asyl.

Linke Freakshow

Aus diesen Gründen meinen GFF-Chef Bijan Moini und seine Mitstreiter, das häufig vorgebrachte Argument, ein Verbotsantrag werde ohnehin scheitern, sei „nicht mehr haltbar“. In Wahrheit ist der Unsinn, der in diesem „Gutachten“ abgesondert wird, unhaltbar. Genau wie der Verfassungsschutz, klaubt die GFF irgendwelche -oft polemischen- Äußerungen von AfD-Politikern auf, die oft auch noch in Wahlkampfzeiten fielen, dreht sie durch die Mühle linker Sprechblasen und konstruiert so eine vermeintliche Verfassungsfeindlichkeit herbei. Mit dieser Methode könnte man jede Partei so einstufen. Man wüsste gern, wie die GFF den Linken-Parteitag in Potsdam vom vergangenen Wochenende bewertet, der eine einzige Manifestation des Hasses auf Andersdenkende, Reiche, Juden et cetera war und wo jeder Nicht-Linke als „Faschist“ gebrandmarkt wurde. Mit haarsträubender Rabulistik wird hier wieder eine Diffamierung der AfD betrieben. Allein die Tatsache, dass die GFF von der linken Kampagnen-Plattform Campact und dem linksradikalen Blog „Volksverpetzer“ unterstützt wird, sagt schon alles, was man über die Seriosität dieses „Gutachtens“ wissen muss, das eine Gemeinschaftsproduktion dreier links-linker NGOs ist. Dazu passt dann auch, dass die beiden SPD-Vorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil aufgrund des GFF-„Gutachtens“ umgehend die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD forderten. „Wenn unsere Demokratie bedroht ist, sind alle Demokraten verpflichtet zu handeln. Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie“, faselte Bas.

Klingbeil verkündete seine Erwartung, „dass sich die Sicherheitsbehörden mit diesen neuen Belegen eingehend auseinandersetzen“. Eine wehrhafte Demokratie müsse „immer bereit sein, Schritte zu gehen, um sich gegen Verfassungsfeinde zu wehren“. Dann müssten allerdings zunächst einmal Schritte gegen Bas eingeleitet werden, die öffentlich gefordert hatte, die „einheitsbraune“ deutsche Stammbevölkerung müsse durch politisch geförderte illegale Massenmigration verwässert werden. Außerdem müssten die gesamte Linkspartei und mindestens die Jugendorganisationen von SPD und Grünen verboten werden. Natürlich ließen auch die beiden Grünen-Chefinnen Britta Haßelmann und Katharina Dröge sich die Gelegenheit nicht entgehen, CDU, SPD und Linke zu einem Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag aufzufordern. Sie seien der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“, teilten sie schriftlich mit. Tatsächlich ist das „Gutachten“ ein weiterer peinlicher Witz und ein durchschaubares politisches Manöver des Linkstaates, der damit erneut seine ganze Verzweiflung und Hilflosigkeit offenbart. Dass Moini sich in Reichstagsnähe vor einem überdimensionalen Stempel mit der Aufschrift „Verfassungswidrig“ inszenierte, unterstreicht, um welch eine linke Freakshow es sich handelte. Anstatt ihr zu schaden, wird diese Farce der AfD nur noch mehr nutzen. Es ist mehr Wahlkampfhilfe als Gefahr für sie.

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