SPD-Justizministerin Stefanie Hubig versuchte im März, sich durch ihre Mitwirkung an der Fernandes-Ulmen-Posse als große Verbrechensbekämpferin zu inszenieren, indem sie das imaginäre Delikt der „virtuellen Vergewaltigung“ zur Großgefahr aufblies und einen fertigen Gesetzentwurf zur verschärften Internet-Zensur in der Schublade hatte. Dies ging jedoch kolossal nach hinten los. Die konzertierte, aber leicht durchschaubare Medienkampagne verpuffte wirkungslos, am Montag attestierte das Hanseatische Oberlandesgericht der „Spiegel“-Story, mit der sie losgetreten wurde, auch noch, dass es ihren Kernbehauptungen an „einem Mindestbestand an Beweistatsachen“ fehle. Hubigs Gesetzentwurf liegt bis heute in der Schublade – und wird wohl auch nicht mehr das Licht der Welt erblicken. Nach diesem Debakel, für das sie eigentlich zurücktreten müsste, sucht sie nun einen Weg, um sich erneut medienwirksam zu profilieren, auch wenn es genau so durchschaubar und verlogen ist, wie beim letzten Mal. Nun will die Ministerin Schöffen einer weltanschaulichen Prüfung unterziehen.
Der Grund ist natürlich, dass sie Gerichte vor der Unterwanderung durch vermeintliche Rechtsextreme schützen will. „Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für unsere Demokratie und wir müssen unseren Rechtsstaat stärken für die Auseinandersetzung mit Verfassungsfeinden und Extremisten“, sonderte sie das immergleiche abgedroschene und grundfalsche Gefasel ab. Wer für die Justiz arbeite, müsse mit beiden Füßen auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Deshalb arbeite sie derzeit an einem Gesetzentwurf, „der die Verfassungstreue und die Wahl von Schöffen klarer regeln soll“. Angeblich geben es nämlich Hinweise darauf, „dass sich zunehmend Kandidaten als Schöffen bewerben, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen“.
Der übliche Kampf gegen Phantombedrohungen
Wer Schöffin oder Schöffe werden wolle, müsse sich verfassungstreu verhalten – und das werde man „gesetzlich klarstellen“. In Thüringen werde etwa der Rechtsstaat angegriffen, indem die Wahl von Verfassungsrichtern blockiert werde. Das dürfe nicht sein und gelte bei den Schöffenwahlen in ähnlicher Weise. Hier werde ihr Ministerium „bald einen Regelungsvorschlag vorlegen, um die Folgen möglicher Blockaden zu mindern“, so Hubig. Schöffen wirken als ehrenamtliche Richter an Strafverfahren mit. Ihre Stimmen zählen bei der Urteilsfindung genauso viel wie die von Berufsrichtern. Trotz des riesigen Mangels an Freiwilligen für diesen Dienst will Hubig nun auch solche albernen Prüfungen durchführen. Natürlich geht es hier nur darum, AfD-Mitglieder- und Politiker von den Gerichten fernzuhalten. Deshalb wird nun eine angeblich drohende rechte Unterwanderung der Gerichte herbeigelogen. Wie immer hört man von Hubig kein einziges Wort über Islamisten oder Linksextreme, die die beiden größten Gefahren in diesem Land sind. Wer Mitglied der gemeingefährlichen Linkspartei ist, die offen den Systemumsturz und die Abschaffung der Marktwirtschaft fordert und die gegen Juden, den Staat Israel und politisch Andersdenkende hetzt, muss nicht befürchten, dass ihm der Schöffendienst oder sonst etwas verwehrt wird, unbescholtene AfD-Mitglieder aber sehr wohl.
Anstatt ständig Gesetze gegen irgendwelche Phantombedrohungen aus dem Hut zu zaubern, täte Hubig besser daran, sich etwa für die härtere Bestrafung der täglichen Gruppenvergewaltigungen einzusetzen, die mehrheitlich von Migranten begangen werden. Doch zu diesen und anderen realen Gefahren in diesem Land schweigt sie und zieht es vor, undemokratische Symbolpolitik zu betreiben, die zu einer Gesinnungsjustiz führt. (TPL)






















