Deutschlands Linksjustiz: Wieder mal eine Lachnummer - wenn es nicht zum weinen wäre (Collage:Jouwatch)
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Zensur-Linksstaat BRD: Landgerichtspräsidentin bedroht Rechtsanwalt – weil er kritischen “Bild“-Artikel postet

Der Zensurwahn in Deutschland beschränkt sich nicht mehr auf die Politik, sondern hat sich offenbar durch den gesamten Staatsapparat gefressen. Cornelia Schönfelder, die Präsidentin des Dresdner Landgerichts, hat nun den Strafverteidiger Justin-Andreas Poel aufgefordert, einen Artikel von „Bild“ von dessen Webseite zu entfernen – und das auch noch schriftlich. Komme er der Aufforderung nicht nach, wolle sie ihn bei der Rechtsanwaltskammer melden, drohte sie. Hintergrund ist ein Mordprozess, in dessen Verlauf Poel immer wieder mit dem Vorsitzenden Richter aneinandergeriet, den er schließlich wegen Anstiftung zur Verletzung von Privatgeheimnissen anzeigte. Poel hatte einen „Bild“-Bericht darüber auf seiner Homepage platziert, was der Gerichtspräsidentin aber offensichtlich missfällt. Sechs Monate später folgte ihre Drohung.

Poel hat sich daraufhin an den Medienanwalt Joachim Steinhöfel gewandt, der Schönfelder nun seinerseits einen geharnischten Brief schickte, in dem er ihr „die Anmaßung nicht bestehender Befugnisse und einen Eingriff in Presse-, Meinungs- und anwaltliche Berufsfreiheit“ vorwirft. Poel werde „sich auch künftig nicht durch rechtsgrundlose Schreiben einer Gerichtsverwaltung vorschreiben lassen, welche zulässigen Presseberichte er im Rahmen seiner anwaltlichen Außendarstellung aufgreift“, heißt es weiter. Poel erwägt auch rechtliche Schritte gegen das Land Sachsen, wegen des „Einschüchterungsversuches“.

OLG als Dienstaufsichtsbehörde verweigert Auskunft

In einem Bundesland, in dem Menschen, die zweimal eine AfD-Veranstaltung besuchen, der Waffenschein entzogen werden kann, ohne dass sie sich des allergeringsten persönlichen Fehlverhaltens schuldig gemacht hätten, passt es auch ins Bild, wenn eine Gerichtspräsidentin einem unbescholtenen Juristen die Anwaltskammer auf den Hals hetzen will, nur weil dieser auf seiner Webseite einen Zeitungsartikel präsentiert. Auf „Bild“-Nachfrage wollte Schönfelder sich nicht zu ihrem skandalösen Verhalten äußern.

Das Oberlandesgericht als zuständige Dienstaufsichtsbehörde verweigerte ebenfalls eine Stellungnahme. Dieser ungeheuerliche Vorfall kann nur mit der Amtsenthebung Schönfelders enden – eigentlich, denn in diesem Deutschland wäre es wahrlich nicht überraschend, wenn auch sie weiterhin erfolgreich an ihrem Stuhl kleben würde. Mit ihrer gutsherrlichen Ansicht zur persönlichen und Pressefreiheit steht sie im neuen deutschen Obrigkeitsstaat jedenfalls nicht allein. (TPL)

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