Der Podcaster Benjamin „Ben“ Berndt gerät nach seinem vielbeachteten Gespräch mit dem AfD-Politiker Björn Höcke in Konflikt mit der Medienaufsicht als institutionellem Büttel des linken Obrigkeitsstaates: Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM NRW) hat ihn allen Ernstes aufgefordert, die über vierstündige Folge nachträglich zu bearbeiten. Grund: In einer Passage habe Höcke eine falsche Aussage zum SA-Spruch „Alles für Deutschland“ getroffen, ohne dass Berndt dem widersprochen habe. Die Behörde sieht darin einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Das Schreiben der LfM-Rechtsabteilung erreichte Berndts Kölner Firma ungeskriptet media GmbH am 15. Juni 2026. Darin wird er gebeten, die Episode auf allen Plattformen anzupassen und um eine Erläuterung zu ergänzen. Frist: Antwort bis 30. Juni. Die Behörde betont, es handele sich um einen bloßen „Hinweis“ – das mildeste Mittel, bevor ein formales Verfahren eingeleitet wird.
Die angeblich “falsche Aussage“ Höckes bezog sich dabei auf eine Lesart des nach herrschendem Narrativ zur “SA-Parole“ erklärten, obwohl seit 200 Jahren in verschiedensten Kontexten auch von SPD und Demokraten immer wieder benutzten Satzes “Alles für Deutschland“, die selbst von namhaften Geschichtswissenschaftlern bis vor dem betreffenden Strafverfahren gegen Björn Höcke nicht geteilt wurde. Doch weil diese zum Dogma erklärte Bedeutungsverengung notwendig ist, um mangels anderer “Beweise“ Höcke eine angebliche Nazi-Gesinnung anzudichten, überbieten sich Behörden und Staatsanwaltschaften in der Inkriminierung und Verfolgung speziell dieses Slogans immer manischer. Nun also auch die Landesmedienanstalt NRW, die hier einen willkommenen Anlass zur Gängelung eines unliebsamen YouTubes gefunden zu haben glaubt.
Unterdrückung missliebiger Meinungen
Vordergründig behauptet die LfM, es gehe nicht um Berndt und auch nicht um das spezielle Youtubeformat; man habe seit 2020 bereits 38 solcher Hinweise verschickt, meist mit anschließender Korrektur. Dass dies eine Schutzbehauptung ist und die Behörde nur sehr selektiv – und immer gegen “rechts“ – tätig wird, zeigt ironischerweise die Tatsache, dass Berndt wegen einer weiteren von ihm interviewten öffentlichen Reizfigur, nämlich der linke Medien-Gouvernante Melanie Amann (Ex-“Spiegel”), nicht abgemahnt wurde – obwohl diese, im Gegensatz zu Höcke, gleich mehrere nachweislich falsche Behauptungen in der Sendung aufgestellt hatte, die ebenfalls von Berndt nicht korrigiert wurden. Was auch sein sein gutes Recht ist: Der Youtuber weist die Forderungen der anmaßenden Medienaufsicht entschieden zurück und spricht von einem Zensurversuch des Staates. Berndt betont, sein Format sei bewusst “ungeskriptet” und heiße nicht zufällig so: lange, unbearbeitete Gespräche, bei denen Zuschauer und Hörer sich selbst ein Bild machen sollen. Eine nachträgliche Bearbeitung lehnt er aus Prinzip ab – auch um keine Selbstzensur bei anderen unabhängigen Podcastern zu fördern. Bereits früher hatte er nur einmal, auf eine Beschwerde von Frauke Petry hin, zwei Stellen im Interview mit dieser gekürzt.
Berndt hat nun den Medienanwalt Joachim Steinhöfel eingeschaltet und kündigt an, sich juristisch zu wehren. „Der Staat will mich zensieren. Da habt ihr euch den falschen ausgesucht“, schrieb er kampflustig auf X. Die Kontroverse steht dabei einem größeren Kontext, und natürlich geht es dabei wieder einmal um die Unterdrückung missliebiger Meinungen durch sich als “Demokratieverteidiger“ aufspielende de-facto-Linksfaschisten, die kritische Stimmen zum Schweigen bringen wollen. So hatte der Veröffentlichung der Höcke-Folge Ende April mit über sechs Millionen Aufrufen die ehemalige SPD-Vorsitzende Saskia Esken, eine nicht nur optisch stalinistische Assoziationen weckende Unternehmen zum Boykott von Berndts Podcasts aufgerufen. Dessen Format mit Gästen aus allen politischen Lagern – darunter auch Verleger Holger Friedrich oder Linken-Politiker Jan van Aken – polarisiert fraglos, doch das muss auch so bleiben – zumal unabhängige Podcast- und YouTube-Formate nicht den klassischen journalistischen Sorgfaltspflichten unterliegen, die eigentlich für Rundfunk und Telemedien gelten. Die Landesmedienanstalten sind als Aufsichtsbehörden zwar für private Medien zuständig, doch wie politischen einseitige sie diese Zuständigkeit missbrauchen, wird hier einmal mehr deutlich. Seit Jahren wirft man diesen autoritären Instanzen Intransparenz, hohe Verwaltungskosten und eine zunehmende Ausweitung ihrer Kompetenzen vor. Diese Zensurkomplex muss im Interesse der Meinungsfreiheit radikal beschnitten oder am besten komplett abgeschafft werden! (TPL)























