Talahon- und Bandenspielwiese Freibad (Symbolbild:ScreenshotTikTok)
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Nach Migranten-Randale im Duisburger Freibad Kruppsee: Strenge Ausweispflicht und Begleitregeln

Die künstliche Empörung über die an sich selbstverständliche Einführung der Vorschrift von Deutschkenntnissen, um Warnhinweisschilder zu lesen, im Heidebad Halle ist noch nicht abgeebbt, da sorgt schon ein weiterer an sich selbstverständlicher Schritt eines weiteren durch die neue “Vielfalt” restlos bedienten Freibades. Nach zahllosen früheren Zwischenfällen und einem aktuellen Vorfall am Sonntagabend, bei dem eine größere “Jugendgruppe” bzw. “Gruppe junger Männer“ mit dem üblichen Bereicherungshintergrund im Freibad Kruppsee randalierten, hat der Betreiber, der Schwimmverein Rheinhausen, Konsequenzen gezogen – und nun eine Ausweispflicht und Begleitregeln eingeführt. Bei dem jüngsten Zoff hatte sich ein 15-Jähriger  vehement und gewaltsam einem Hausverbot widersetzt und Polizisten beleidigt. Der Verein verkündete daraufhin am 23. Juni auf seiner Website und in sozialen Medien neue, deutlich verschärfte Einlassregeln, die mit sofortiger Wirkung gelten (Vereinsmitglieder sind ausgenommen): Ziel sei es, den Charakter des Bades als „familiäres, friedliches und sicheres Miteinander“ zu bewahren. Der Verein schreibt wörtlich: „Wir tolerieren keinerlei Missachtung unserer Badeordnung, unserer Mitarbeitenden oder der Ordnungskräfte.“Die neuen Regeln im ÜberblickKinder bis einschließlich 14 Jahre: Einlass nur noch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Begleitperson (mindestens 18 Jahre).
Jugendliche 15 bis 17 Jahre: Eigener gültiger Lichtbildausweis + vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung der Eltern (auch auf Englisch herunterladbar) + Ausweis der Eltern (Original oder beidseitige Kopie). Identitätskontrolle ab 12 Jahren für alle Gäste: Nur amtliche Dokumente mit Lichtbild werden akzeptiert – Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel/eAT, Duldung, Ankunftsnachweis (falls mit Foto), Schülerausweis mit Foto und Stempel oder Krankenkassenkarte mit Lichtbild. Fotos von Ausweisen auf dem Smartphone gelten nicht. Öffnungszeiten angepasst: An Samstagen, Sonntagen und täglich in den Sommerferien von 12:00 bis 19:30 Uhr (Kassenschluss 18:30 Uhr). Unter der Woche außerhalb der Ferien bleibt es bei den bisherigen Zeiten.

Der Verein betont, dass die Maßnahmen ihm „nicht leichtfallen“, die Sicherheit aber „an erster Stelle“ stehe. Weitere Einschränkungen werden nicht ausgeschlossen. Ähnliche Maßnahmen gab es bereits in anderen Städten Nordrhein-Westfalnes: In Herne wurden nach aggressiven Vorfällen mit Personal ebenfalls Ausweiskontrollen eingeführt, in Essen schon vor zwei Jahren. Der konkrete Vorfall in Duisburg reiht sich ein in ein bekanntes Muster: Allein in Deutschlands bevölkerungsreichsten Bundesland  wurden 2024 insgesamt 298 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Frei- und Hallenbädern registriert – ein Anstieg von 11 Prozent. 51 Prozent der Tatverdächtigen hatten keinen deutschen Pass, unter den übrigen war eine große Zahl Passdeutscher und Doppelstaatsbürger. Bundesweit lagen 2024 423 solcher Straftaten vor, mit einem Anteil von rund 65 Prozent nichtdeutscher Tatverdächtiger (237 gegenüber 130 deutschen), migrantische Eingebürgerte auch hier nicht mitgerechnet. Die meisten Täter sind männlich und oft jung.

Bäder müssen am Einlass den Job machen, den der Staat an seinen Grenzen versäumt

Erneut zeigt sich: Maßnahmen, die früher selbstverständlich waren – heute schon Anlass für Debatte. Systematische Identitätsfeststellung von Personen, die das Gelände betreten – vor allem von Jugendlichen –, waren früher in Deutschland in vielen öffentlichen Bereichen (Schwimmbäder, Veranstaltungen, Alkoholausschank, Bahnhöfe) absolut selbstverständlich. Jeder normale Bürger hatte einen Ausweis dabei, und Kontrollen dienten der Alters- und Verantwortungsprüfung sowie der Durchsetzung von Regeln. Heute, wo eine riesige Zahl ausländischer und oft nur geduldeter Personen den öffentlichen Raum anfüllt und solche Schritte erst recht nötig sind,  führen genau solche grundlegenden Sicherheitsvorkehrungen bereits zu öffentlichen Debatten, Anfeindungen gegen Betreiber und Polizeikräfte sowie intensiver Medienberichterstattung. Der Grund liegt auf der Hand: Ein erheblicher Teil der Personen, die in solchen Vorfällen immer wieder auffallen, verfügt häufig über keine gültigen oder leicht vorlegbaren Identitätsnachweise – sei es durch irregulären Aufenthalt, abgelehnte Asylanträge, verlorene oder nie beantragte Dokumente oder schlicht mangelnde Bereitschaft zur Mitführung.

Letztlich tun die Schwimmbäder hier notgedrungen also das, was die Politik seit 11 Jahren an den Grenzen versäumt. Dabei zeigen die neuen Regeln des Schwimmvereins Rheinhausen sogar Pragmatismus: Sie akzeptieren explizit auch Aufenthaltstitel, Duldungen oder Ankunftsnachweise mit Lichtbild. Es geht also nicht um pauschalen Ausschluss, sondern um klare Verantwortlichkeit. Dennoch reicht schon die Forderung nach einem normalen Ausweis oder einer Einverständniserklärung aus, um bei der linken “Zivilgesellschaft“ und Systemmedien Reflexe von „Diskriminierung“, “Rassismus“ „Racial Profiling“ auszulösen – obwohl wenn die Statistik sogar klar zeigt, dass die Problemlagen bei bestimmten Gruppen überproportional auftreten. Ähnliche Kritik ist bundesweit fast schon Standard, etwa auch bei bei Ausweispflichten in Berliner Bädern, bei der Sprachvorgabe im Heidebad Halle oder bei verschärften Regeln in anderen Städten. Betreiber, die lediglich versuchen, ihr Angebot für Familien und normale Besucher sicher und attraktiv zu halten, stehen schnell unter Druck. Mit dieser Verlogenheit muss Schluss sein. Wenn dieser Staat die Unruhestifter, die fast immer derselben Klientel entstammen, nicht loswerden will und kann, dann darf wenigstens die Einführung minimaler Sicherheitsstandards durch Veranstalter und Schwimmbadbetreiber kein Tabuthema sein.

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