Am vergangenen Donnerstag präsentierte die “Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF), eine der unzähligen linken NGOs, mit großem medialem Getöse ein „Gutachten“, das nun endgültig und auf unanfechtbarer juristischer Basis den Nachweis führen sollte, das die AfD verfassungsfeindlich ist und ein Verbotsantrag gute Aussichten vor dem Bundesverfassungsgericht habe. Dies wollte man durch die in einer vermeintlich ergebnisoffenen Prüfung mit einem achtköpfiges Expertenteam, das, mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz innerhalb von 13 Monaten „drei Millionen Datenpunkte“ ausgewertet hat, herausgefunden haben. Von Anfang an war offenkundig, dass auch dieses Machwerk ebenso wenig Substanz hat, wie das, womit der Verfassungsschutz in seinem „Gutachten vor dem Kölner Verwaltungsgericht im Februar völligen Schiffbruch erlitt. In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) ist das GFF-Machwerk nun auch von den Leipziger Rechtswissenschaftlern Elisa Hoven und Marco Vöhringer gründlich auseinandergenommen worden. Die beiden kritisieren eine „epistemische Selbstgewissheit“ der Autoren. Politische Bewertungen würden mit verfassungsrechtlichen Maßstäben vermengt und die Maßstäbe verwischt. Die Verbotsfähigkeit einer politischen Partei sei kein empirisches Faktum, das sich durch eine hinreichend umfangreiche Materialauswertung ,aufdecken‘ lass, so Hoven und Vöhringer. Ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt seien, hänge „nicht nur von faktischen Feststellungen, sondern in mindestens gleichem Maße vom zugrunde gelegten Verfassungswidrigkeitsstandard und damit von normativ-verfassungsrechtlichen Wertungen ab“. Das Machwerk strotze nur so von einseitigem “Belastungseifer”.
Deshalb könne auch ein 1.500 Seiten starkes Gutachten „die juristische Debatte nicht beenden, sondern allenfalls einen argumentativen Beitrag zu ihr leisten“, wobei jedoch auch der Beitrag der GFF „über methodische Zweifel keineswegs erhaben“ sei. Das GFF lege den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstab zu weit aus. Das Gericht verlange nicht nur verfassungsfeindliche Ziele, sondern ein „aktiv kämpferisch-aggressives“ Vorgehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das Gutachten stufe jedoch bereits zahlreiche politische Forderungen der AfD bereits als verbotsrelevante Indizien ein, obwohl diese Schwelle nicht erreicht werde. Konkret nennen Hoven und Vöhringer die Forderung nach einem umfassenden Kopftuchverbot oder nach einer auf Sachleistungen beschränkten Versorgung von Asylbewerbern. Zwar könne man solche Positionen „mit guten rechtspolitischen Gründen ablehnen“, sie trügen jedoch „die Einordnung als Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht“.
Gutachten dient der “Absicherung eines bereits feststehenden Ergebnisses”
Dies gelte auch für die AfD-Forderung, die staatlichen Leistungen für abgelehnte Asylbewerber auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Dass eine vergleichbare Forderung auch im Wahlprogramm der CDU gestanden habe, erlaube „gewisse Rückschlüsse darauf, wie fernliegend ihre Einordnung als verbotserhebliches Indiz ist“. Weiter kritisieren Hoven und Vöhringer, dass das GFF-„Gutachten“ die ablehnende Haltung der AfD gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die hohe Zahl parlamentarischer Kleiner Anfragen zum Thema Schulneutralität als Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen werte. Sie erinnern daran, dass auch „die scharfe Kritik am und die Ablehnung des ÖRR“ in einer meinungspluralistischen Gesellschaft grundsätzlich legitim seien. Und die Kleine Anfrage sei ein „verfassungsrechtlich vorgesehenes Kontrollinstrument des Parlaments“, dessen bloße Nutzung keinen Rückschluss auf Verfassungsfeindlichkeit zulasse. Andernfalls würde „gerade die intensive Wahrnehmung parlamentarischer Oppositionsrechte zum Indiz für Verfassungsfeindlichkeit erklärt“.
Insgesamt erwecke das „Gutachten“ den Eindruck, dass es weniger einer ergebnisoffenen juristischen Analyse „als der Absicherung eines bereits feststehenden Ergebnisses“ dienen sollte“ – und genau das ist der Kernpunkt. Das „Gutachten“ entstand im Zusammenwirken von GFF, Campact und Volksverpetzer, also dreier dezidiert linker NGOs, die die AfD aus politischen Gründen ablehnen und deshalb eine politisch einseitige und verengte Analyse vornahmen, um ihrer Agenda den Anschein juristischer Nüchternheit zu verleihen. In Wahrheit ist dieses „Gutachten“ so absurd und inhaltlich untragbar wie das des Verfassungsschutzes. Die vorgeschobenen Gründe für eine angebliche Verfassungsfeindlichkeit der AfD sind streckenweise geradezu lächerlich. Das Parteiverbot diene „nicht dazu, politisch unerwünschte Auffassungen aus dem Meinungskampf zu entfernen, sondern ausschließlich dazu, die Verfassung gegen diejenigen zu schützen, die sie tatsächlich beseitigen wollen“, lautet das Fazit von Hoven und Vöhringer. Damit sind die wahren Absichten der GFF und ihrer Mitstreiter perfekt auf den Punkt gebracht. Das „Gutachten“ ist juristisch völlig wertlos und dient ausschließlich politischen Zwecken. (TPL)






















