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Auch in Niedersachsen: AfD-Kandidat von Landratswahl ausgeschlossen

In Niedersachsen setzt sich das bekannte verlogene Spiel fort, dass AfD-Kandidaten ihr passives Wahlrecht unter absurden Vorwänden beschnitten wird. Die Kreiswahlleiterin Sigrid Vossers teilte dem AfD-Kandidaten Stephan Bothe schriftlich mit, sie habe Zweifel an dessen „jederzeitigen Verfassungstreue“, deren Vorliegen eine Voraussetzung für die Zulassung seines Wahlvorschlages sei. Dabei bezog sie sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, „mit der für rechtmäßig erachtet wurde, dass der AfD-Niedersachsen zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen eingestuft wurde“. Bothe werde darin im Hinblick auf seine Funktion und seine „Agitationen“ mehrfach namentlich erwähnt, insbesondere im Zusammenhang mit dem im April 2020 aufgelösten „Flügel“.“ Vosser kündigte an, die Kommunalaufsicht einzuschalten – in diesem Fall das Landesinnenministerium von SPD-Ministerin Daniela Behrens. Das Innenministerium kann dann wiederum den Verfassungsschutz einschalten, um weitere Informationen zu Bothe einzuholen, die finale Entscheidung liegt dann beim Kreiswahlausschuss. Wie das Ganze ausgehen wird, kann man sich unschwer vorstellen.

Die vom weisungsgebundenen Verfassungsschutz im politischen Auftrag vorgenommene Einstufung der AfD muss also abermals für solche antidemokratischen Maßnahmen herhalten. In dem Urteil von Anfang Juni wird Bothe mit seiner Warnung vor einem „Bevölkerungsaustausch mit kriminellen Folgen“ zitiert. Das Gericht sah bei der AfD deshalb Anhaltspunkte dafür, „den Schutz der Menschenwürde außer Geltung“ setzen zu wollen. Es wurde jedoch auch ausdrücklich betont, dass die gesammelten Zitate „für sich genommen nicht die Grenze der Missachtung der Menschenwürde“ überschreiten würden. Das stört Bürokraten wie Vossers jedoch nicht. Bothe stellte klar, dass er auf dem Bodes des Grundgesetzes steht und sprach von einem „harten Eingriff“ in die Demokratie und den Rechtsstaat.

Politische Konkurrenz aus dem Weg geräumt

Gegen ihn habe kein Strafverfahren und keine Verurteilung gegeben, seine Haltungen seien durch die Meinungsfreiheit abgedeckt. Vossers habe Bedenken geäußert, diese seien jedoch keine Beweise, sondern Deutungen, so Bothe weiter. Sollte der Wahlausschuss ihn ausschließen wollen, könne er dagegen erst nach der Kommunalwahl im September vorgehen und die Wahl anfechten. Er vermutet, dass Vossers die Entscheidung nicht alleine getroffen hat, sondern zumindest Landrat Jens Böther involviert gewesen sei. Es stelle sich die Frage, ob noch weitere Kreise so versuchen würden, unliebsame Kandidaten auf solche Weise zu bremsen. Bothe erinnerte auch daran, dass die AfD vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover eingelegt habe, auf das Vossers sich beruft.
Es handelt sich offensichtlich wieder um ein abgekartetes Manöver, um einen AfD-Kandidaten, der sich nicht das Allergeringste zuschulden kommen ließ, von einer Wahl auszuschließen.

Politik, Verfassungsschutz und Behörden spielen sich dabei gegenseitig die Bälle zu. Dies wurde letztes Jahr beim Ausschluss des AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen bereits mustergültig durchexerziert. Trotz aller Kritik hält man an diesem erprobten Vorgehen fest. Dass die Umfragewerte und schließlich auch die Wahlergebnisse der AfD damit erst recht nach oben getrieben werden, weil die Bürger dieses verlogene Spiel der selbsternannten Musterdemokraten durchschauen, will man offenbar nicht wahrhaben. (TPL)

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