Ein Strafmaß von rund 50.000 Euro könnte demnächst auf die Mannheimer Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut (Linkspartei) zukommen. Diese wird angeklagt, 2025 in einem Zug von Heidelberg nach Stuttgart mehrere Fahrgäste beleidigt zu haben, um sich noch dazu der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig zu machen. Das Amtsgericht Stuttgart hatte nun Strafbefehl erlassen, zumal es heftige Zweifel an der Version Akbuluts zu dem Vorfall gab. Diese behauptete, während der Zugfahrt zuerst von einem Mann rassistisch beleidigt wurden zu sein, woraufhin man ihr auch noch eine Bierflasche an den Kopf war. Sogar von angeblicher sexueller Belästigung wusste die 1982 in Türkei geborene Abgeordnete zu berichten.
Auf ihrem Instagram-Kanal stellte die Linkenpolitikerin die vermeintlichen Übeltäter als Rechtsextremisten dar, von denen einer demonstrativ den Mittelfinger in die Kamera streckte. Der Zug sei voll mit Fußballfans des VfB-Stuttgart gewesen, wobei es in dem überfüllten Abteil zu mehrfachen rassistischen Pöbeleien und zu sexuellen Übergriffen kam, so Akbulut.
Opfererzählungen im Widerspruch zu Augenzeugenberichten
Ständig wurden irgendwelche AfD-Parolen skandiert, Migration als das Übel aller Dinge beschimpft, so die 43-Jährige. Als sie die Gruppe fotographierte, warf ihr der Mann die Bierflasche entgegen. Akbulut stand unter Schock und musste in Stuttgart in einem Krankenhaus behandelt werden. Wie immer wurde eine klare Kante gegen Rechts gefordert, wohingegen sich die Linkspartei alles erlauben darf.
Augenzeugen und die Polizei bestätigten jedoch, dass Akbulut mitverantwortlich an dem Konflikt gewesen sei. Unter anderem soll sie sich selbst in einem alkoholisierten Zustand befunden haben. Nach einem verbalen Streit hatte sie angefangen, die Fans zu filmen. Unter anderem beschimpfte sie die vermeintliche Nazi-Gruppe als „Drecksnazis“, „Missgeburten“, „Loser“ und „Faschos von Stuttgart“. Der Flaschenwurf wurde von ihrer Seite aus begonnen. Im April wurde die Immunität der Abgeordneten aufgehoben. Nun winkt eine Geldstrafe von 43 Tagessätzen zu je 430 Euro. Die 43-Jährige würde demnach als vorbestraft gelten, wenn es bei dem Urteil bliebe.






















