Das einzig Erwähnenswerte am vermeintlichen „Reformpaket“, das die Bundesregierung letzte Woche wieder einmal mit großem Getöse, aber ohne Inhalt präsentierte, war die gut versteckte „Reform“ des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Dieses verpflichtet Behörden zur Herausgabe von Dokumenten. Für Journalisten ist es ein unerlässliches Rechercheinstrument. Skandale wie etwa die Milliardenverschwendung von Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn bei der Anschaffung von Corona-Masken wären ohne das Gesetz nicht oder nur sehr schwer aufzudecken gewesen. Auch deshalb mag es vor allem der Union ein Dorn im Auge sein. Bei den Koalitionsverhandlungen drängte sie auf seine Abschaffung „in der bisherigen Form“. Wie dies aussieht, zeigte sich dann im „Reformpaket“ im Kapitel „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“. Dort ist unter der Überschrift „Stärkung der repräsentativen Demokratie“ zu lesen: „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren“.
Und wie immer bei dieser Regierung ist die Reform das Gegenteil dessen, was sie besagt. Fortan sollen nur noch natürliche Personen Anträge im Rahmen des IFG stellen dürfen, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft nachweisen und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Außerdem will man prüfen, ob das Recht auf „in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger“ beschränkt wird, die Namen von Beschäftigten in Behörden in Dokumenten grundsätzlich geschwärzt werden, um sie „vor Anfeindungen und Drohungen“ zu schützen und die Antragsteller sollen sämtliche Kosten tragen, die durch eine Anfrage entstehen. Dies stellt den Zweck des Gesetzes auf den Kopf. Unter dem Vorwand, die Antragsteller hätten kein berechtigtes Interesse nachgewiesen und/oder sie könnten die gewünschten Auskünfte auch auf anderem Weger erlangen, kann man jede Anfrage ablehnen.
“Verstörendes Misstrauen“
Ganz offensichtlich soll es Journalisten und Bürgern maximal erschwert werden, an Regierungsdokumente zu gelangen. „Der wesentliche Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen würde in sein Gegenteil verkehrt, wenn zukünftig ein berechtigtes Interesse an der Information dargelegt werden müsste“, kritisierte Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider. Auch ihre beiden Vorgänger Peter Schaar und Ulrich Kelber sprachen in einer gemeinsamen Stellungnahme von einem „verstörenden Misstrauen“ der Regierung „gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen“. Die unterschiedslose Schwärzung von Mitarbeiternamen verstecke politische Verantwortlichkeiten für Entscheidungen. Auch von Journalistenverbänden kam scharfe Kritik.
Die (Nicht-)Antwort von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der bei einer Pressekonferenz mit Sinn und Zweck der „Reform“ des IFG konfrontiert wurde, ist bezeichnend. Linnemann schwafelte, ihm sei die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in dem Reformpaket am wichtigsten gewesen, außerdem sei das IFG ja auch schon 20 Jahre alt und es gehe darum, es an „die Realität eines modernen Verwaltungsalltags“ anzupassen. Verkehrsminister Patrick Schnieder, der ebenfalls anwesend war und um eine Stellungnahme gebeten wurde, hatte nichts anderes zu sagen, als dass er sich Linnemanns Ausführungen „nur anschließen“ könne. Dessen einziges Argument bestand darin, dass das Gesetz 20 Jahre alt sei, als ob Gesetze ein natürliches Verfallsdatum hätten. Eine vernünftige Begründung hatte er nicht. Diese besteht auch ausschließlich darin, dass die Regierung ihre Machenschaften vor der Öffentlichkeit noch besser verschleiern will. Es wird immer schwerer werden, an Dokumente zu kommen, weil die Anfragen entweder unter irgendwelchen Vorwänden abgeschmettert werden oder, falls nicht, nur noch zu weiten Teilen geschwärzte Unterlagen freigegeben werden, hinzu kommen horrende Kosten. Das ist der ganze Zweck dieser „Reform“, die sich nahtlos in den Zensur- und Vertuschungskomplex der taumelnden Politkaste einfügt.(TPL)






















