Impfschaden: die Verschleierung funktioniert nicht mehr (Symbolbild: shutterstock.com/fizkes)
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Schadenersatzforderung gegen Freistaat Thüringen wegen Impfschäden: Wegweisendes Urteil erwartet

Vor dem Erfurter Landgericht könnte eine wegweisende Entscheidung darüber fallen, ob die katastrophalen Folgen der Corona-Impfungen endlich anerkannt werden. Eine junge Frau erkrankte kurz nach ihrer zweiten Impfung 2021 an Multipler Sklerose und führt dies auf die Impfung zurück. Vom Freistaat Thüringen fordert sie 80.000 Euro Schmerzensgeld, da sie dem mobilen Impfteam in Apolda, das ihr die verhängnisvolle Injektion verabreichte, vorwirft, sie nicht hinreichend über die mit der Impfung verbundenen Risiken aufgeklärt zu haben und sich auf die Amtshaftung beruft. Der niedergelassene Arzt, bei dem sich die Frau mit ihren Beschwerden zuerst vorgestellt hat, hatte den mutmaßlichen Impfschaden sofort dem Paul-Ehrlich-Institut gemeldet.

Thüringen beruft sich auf die Verjährungsfrist, die Ende 2024 abgelaufen sei. Die Klägerin habe ihre Ansprüche jedoch erst Ende 2025 geltend gemacht. Deren Rechtsanwältin hält dagegen, dass dies nicht früher möglich gewesen sei, da der Bundesgerichtshof erst im Oktober 2025 in der Frage der Passivlegitimation entschieden habe, dass nicht der impfende Arzt, sondern der Staat hafte.

Hoffnung auf ein gerichtliches Umdenken

Der Grund: Ärzte und Impfteams hätten während der „Pandemie“ nicht als private Dienstleister gehandelt, sondern eine hoheitliche Aufgabe erfüllt. Damit habe folglich auch erst im Herbst 2025 der Anspruchsgegner festgestanden. Richterin Ute Bender hält den Fall für „zu wichtig“, um sofort nach dem Austausch der Standpunkte ein sogenanntes Stuhlurteil zu fällen. Sie will alles in Ruhe überlegen und ihre Entscheidung am 21. August verkünden.

Im Sinne der zahllosen Opfer des Corona-Wahns kann man nur hoffen, dass hier endlich der offenkundige Zusammenhang zwischen den den Menschen unter Androhung schwerster Konsequenzen aufgezwungenen Impfungen und den danach aufgetretenen Erkrankungen verschiedenster Art oder sogar Todesfällen anerkannt und der Staat zumindest dazu verpflichtet wird, Schadenersatz für dieses von ihm orchestrierte Verbrechen zu leisten. (TPL)

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