Der Staat sieht alles (Symbolbild: Shutterstock)
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Big Brother fährt mit: EU macht permanente Infrarot-Kameraüberwachung des Fahrers in Neuwagen zur Pflicht

Die EU-Anmaßung der Totalüberwachung ihrer Bürger erstreckt sich nicht nur auf die anlasslose Chat-Kontrolle, die einen eklatanten Bruch des Fernmelde- und Briefgeheimnisses darstellt, sondern betrifft auch auf technische “Innovationen“ im Verkehr. Vor allem hinterm Steuer von jedem neuzugelassenen Auto ist die Dauerkontrolle fortan obligatorisch: Seit vorgestern,  7. Juli 2026 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge in der EU mit dem Advanced Driver Distraction Warning (ADDW) ausgerüstet sein. Eine Infrarotkamera überwacht permanent Kopfposition, Augen und Blickrichtung des Fahrers. Bei zu langer Ablenkung – mehr als sechs Sekunden unter 50 km/h oder 3,5 Sekunden darüber – ertönt eine Warnung. Die General Safety Regulation macht das zur Pflicht, um Unfälle durch Ablenkung und Müdigkeit zu verringern.

Wie immer geht es natürlich nur um “Schutz“; so wie bei der Chat-Kontrolle angeblich der von Kindern vor Kinderpornographie und Ausbeutung, so soll es hier um Verkehrssicherheit gehen. Die offizielle Begründung klingt für naive Ohren vernünftig: Hersteller versichern, die Daten werden nur lokal im Auto verarbeitet, nicht gespeichert und nicht übertragen. Gesichtserkennung sei verboten, das System sei ein “geschlossener Kreis”. Doch genau das macht es bedenklich: Die Technik zur biometrischen Überwachung ist nämlich verpflichtend eingebaut.

Kritische Frage: Wer hat im Zweifel Datenzugriff?

Die Möglichkeiten, die Daten abzurufen und jeden Fahrer fernzuüberwachen, sind bereit mit eingebaut. Was heute nur warnt, kann morgen schon mehr. Die Praxis zeigte bereits die Schwächen der Systeme: Bei Tests mit chinesischen Fahrzeugen wie dem Xpeng P7+ oder BYD-Modellen erwiesen sich die in Umsetzung der EU-Vorgaben entwickelten Systeme als  überempfindlich. Schon ein Blick zur Landschaft oder zum Beifahrer löst Alarme aus. Fahrer berichten von nervigen Stimmen und ständigen Pieptönen, die selbst ablenken. Viele Fahrer greifen entnervt zum Klebeband und verdecken die Kamera.

Kritisch jedoch wird es bei den Datenschutzrisiken. Die Blackbox speichert Unfalldaten. Kombiniert mit der Kamera entsteht ein detailliertes Fahrerprofil. Auch wenn die Verordnung lokale Verarbeitung vorschreibt, bleiben Fragen – vor allem, wer dann im Zweifel Zugriff hat. Auch Versicherer, Behörden oder Anwälte von Unfallgegnern? Und Behörden, die womöglich den Entzug der Fahrerlaubnis wegen zu “unkonzentriertem“ Fahren betreiben? Sicherheit ist zwar wichtig, aber sie darf nicht als Vorwand für den Abbau der Privatsphäre dienen. Der Auto-Innenraum war lange ein privater Raum, doch jetzt wird auch er zum überwachten Ort gemacht. Die EU kennt keine Grenzen mehr. (TPL)

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