Akzeptiert es endlich, Almans: Deutsche Gesetze und Arbeitsrichtlinien sind ein Furz gegen die Regeln des Koran (Symbolbild:KI)
[html5_ad]

Allahu Akbar: Eilmeldung aus dem Cockpit der Linie 12

von Bernd Volkmer

Wer zur Stoßzeit den Bus nimmt, rechnet mit vielem: Verspätungen, Baustellen oder dem charmanten Duft von kaltem Döner und Knoblauch. Die Fahrgäste in Ergolding bekamen neulich jedoch das volle Premium-Paket inklusive der Illumination spiritueller Erleuchtung aus dem Koran serviert.

Weil der Drang nach göttlicher Führung akuter war als der Fahrplan der Stadtwerke Landshut, legte ein Busfahrer spontan eine „islamische Pause“ ein. Sein Ziel: Das Paradies. Zwischenstopp: Eine ganz normale Haltestelle in Ergolding.

„Nächster Halt: Erleuchtung“

Es lief alles wie immer. Der Bus war voll, die Stimmung gewohnt bayerisch-griesgrämig, als der Fahrer plötzlich die Bremse zog. Doch statt eines Schichtwechsels oder einer Pinkelpause folgte das Mittagsgebet (Dhuhr): Die Fachkraft für Personenbeförderung schnappte sich seinen Gebetsteppich, rollte ihn fachmännisch direkt neben dem Bus aus und trat in den direkten Dialog mit dem Allerhöchsten.

Die Fahrgäste reagierten laut Berichten „überrascht und verunsichert“. Ein Zustand, den man sonst nur kennt, wenn der Bus pünktlich kommt. Minutenlang saß die Pendler-Gemeinde fest. Die brennenden Fragen im vollbesetzten Innenraum:
• Zählt das jetzt als Umsteigemöglichkeit ins Himmelreich?
• Habe ich für die Wartezeit einen Rückerstattungsanspruch?
• Und betet er gerade wenigstens für eine grüne Welle auf der Bundesstraße?

Fahrgast-Stimme (symbolisch rekonstruiert): „Ich habe gehört, wie er betete: Alle in die Nacktbar oder so ähnlich. Ich wollte eigentlich nur zum Rewe.“

Stadtwerke Landshut: Zwischen Religionsfreiheit und Tarifobergrenze

Die Stadtwerke Landshut reagierten prompt mit einem diplomatischen Spagat, der jedem Yogi Ehre machen würde. Einerseits betonte man pflichtbewusst die grundgesetzlich verankerte Religionsfreiheit. Aber ist eine Islamisierung des Busverkehrs davon abgedeckt? Hier versteht der deutsche Nahverkehr absolut keinen Spaß – der Fahrbetrieb darf nicht unterbrochen werden, auch nicht vom Koran.

Es gilt das eherne Gesetz des ÖPNV: Der Fahrplan ist die wahre heilige Schrift. Wenn die Fahrplan-Götter eine Abfahrt um 14:22 Uhr vorschreiben, dann hat das Universum sich dem unterzuordnen.

Ob der betende Buslenker nun mit irdischen Konsequenzen rechnen muss, ist noch völlig offen. Gerüchten zufolge feilen die Stadtwerke aber bereits an einem neuen Maßnahmenkatalog für das Personal.

Die neue Dienstanweisung

Paragraph 1: Stoßgebete dürfen ab sofort nur noch während einer Fahrtgeschwindigkeit, unter 5 km/h und nicht mit geschlossenen Augen gesprochen werden.
Paragraph 2: Das Ausrollen von Gebetsteppichen ist während der Fahrt untersagt, es sei denn, der Teppich ist als fliegender, KI-zertifiziert Teppich anerkannt und hat eine Zulassung des TÜV Süd.
Paragraph 3: Verzögerungen durch göttliche Eingebungen sind im Fahrtenbuch unter „Höhere Gewalt “ einzutragen.

Am Ende dauerte das Ganze nur wenige Minuten – für geplagte Pendler gefühlt natürlich eine Ewigkeit in der islamische Hölle: Dschahannam, mitten im Berufsverkehr.

Doch betrachten wir es positiv: In Zeiten, in denen der ÖPNV ohnehin oft nur noch mit viel Gottvertrauen funktioniert, hat hier endlich mal eine Fachkraft für Personenbeförderung die Initiative ergriffen und das Problem an seine oberste Stelle gemeldet.

Wir wünschen eine angenehme Weiterfahrt. Nächster Halt: Moschee-Hauptbahnhof. Bitte nur an der Haltestelle hinter dem Bus und in Richtung Mekka beten. Vorsicht der nächste Linienbus fährt ein.

7115ba53340448d38668ddd76a7b5f1f
image_printGerne ausdrucken

Themen