AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke soll mit linken Tricks um ihre OB-Kandidatur in Hannover gebracht werden (Foto:ScreenshotYoutube)
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Wahlausschuss will AfD-Kandidatin für Hannoveraner OB-Wahl verhindern – dasselbe dreckige Spiel wie in Ludwigshafen

Das miese Spiel von Ludwigshafen wiederholt sich im linksgrünen Hannover; wir erinnern uns: Bei den Kommunalwahlen im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen durfte der AfD-Kandidat Joachim Paul mit fadenscheinigsten Willkür-Begründungen nicht zur Oberbürgermeisterwahl antreten; der von den Altparteien beherrschte Wahlausschuss wies seinen Wahlvorschlag zurück – wegen angeblicher “Zweifel an der Verfassungstreue”. Ein Schreiben des Innenministeriums mit zusammengestellten Aussagen diente als Grundlage. Paul zog vor Gericht, doch auf die politisch gleichgeschaltete Gesinnungsjustiz im jahrzehntelang SPD-verfilzten Rheinland-Pfalz war Verlass: Verwaltungsgericht Neustadt, Oberverwaltungsgericht Koblenz und Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz wiesen seine Anträge zurück, das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht an. Die Folge: Entgegen des in Umfragen erklärten Willens der relativen Mehrheit der Wähler stand Paul nicht mal auf dem Zettel. Die Wahl fand ohne echte Alternative statt – mit niedriger Beteiligung und vielen ungültigen Stimmen. Am Ende wurde mit Klaus Blettner ein Kartellparteienfunktionär OB, der nur von effektiv 14,1 Prozent der Ludwigshafener Wahlberechtigten gewählt wurde. Das ganze nennt sich übrigens “Unsere Demokratie™”.

Genau dieses Muster wiederholt sich jetzt in Hannover: Die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke, nominiert für das Amt der Oberbürgermeisterin bei der Kommunalwahl am 13. September 2026, wird einem Prüfverfahren unterzogen. Der Wahlleiter der Landeshauptstadt beruft sich auf eine fragwürdige Neuregelung des Kommunalwahlgesetzes. Rot-Grün hatte diese im April 2026 hastig in den Landtag eingebracht und verabschiedet. Sie erlaubt es Wahlausschüssen bei „tatsächlichen Anhaltspunkten“ für Zweifel an der “Verfassungstreue”, die Kommunalaufsicht einzuschalten – die wiederum den Verfassungsschutz befragen darf. Vorangetrieben wohlgemerkt von einer Landesregierung, die einen Sumpf aus linksextremen NGOs, Behörden, Justiz und Migrationslobby gezüchtet hat, in dessen Dunstkreis kürzlich der Sechsfachmord von Stade weltweit für Schlagzeilen sorgte – und deren grüne Kultusministerin die politische Hass-Indoktrination von Schülern an Schulen, etwa durch die inszenierte Verhaftung der deutschen Oppositionsführerin, gutheißt. Dieses Milieu maßt sich an, die Interessen der Verfassung zu wahren.

Ohne jegliche Grundlage

Im Fall Schülke reicht offenbar bereits die Tatsache aus, dass sie AfD-Landtagsabgeordnete ist: Der weisungsgebundene niedersächsische Verfassungsschutz stuft den Landesverband seit Februar 2026 – ganz im Sinne der Regierung – als „gesichert rechtsextremistisch“ ein – eine Einstufung, die das Verwaltungsgericht Hannover im Juni “vorläufig” bestätigte, die aber bei objektiver Sichtung der Befunde jeglicher Grundlage entbehrt. Der eigentliche Zweck der Etikettierung besteht ohnehin nur darin, dass  Informationen zu angeblichen antidemokratischen, rassistischen oder antisemitischen Äußerungen gesammelt werden können – und um eben Kandidaten mit hoher Aussicht auf Wahlerfolg wie etwa Schülke von den Wahlen auszuschließen.

Der Innenministerium soll in diesem abgekarteten Spiel eine “Empfehlung” abgeben, und der Wahlausschuss “entscheidet” sodann. Wie die Resultate aussehen, kann man sich an drei Fingern abzählen. Jessica Schülke reagiert empört – zu Recht: „Die Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, so wie es in unserem Grundgesetz steht, ist für mich eine selbstverständliche, nicht verhandelbare Grundlage meiner politischen Arbeit. Und das gilt ebenso für meine Partei. Als gewählte Landtagsabgeordnete und als Bürgerin dieses Landes habe ich mich stets innerhalb des Rechtsstaates bewegt: ohne Straftaten, ohne Gewaltaufrufe, ohne Verfassungsfeindlichkeit. Die hier geäußerten Zweifel weise ich auf das Schärfste zurück.“

“Lex AfD“

Sie kritisiert den „parteiischen Verfassungsschutz, eine weisungsabhängige Abteilung der SPD-geführten Innenbehörde“, der mitentscheide, ob Konkurrenten von Sozialdemokraten und Grünen antreten dürfen. Und sie moniert das Timing: Das Schreiben ist vom 7. Juli datiert, wurde ihr am vorgestrigen Samstag zugestellt. Doch – welcher Zufall! – eine Presseanfrage des offenbar hellsichtigen “Norddeutschen Rundfunks“ erreichte sie bereits am 6. Juli. Natürlich wurde der Fall wieder mal an die Assistenzmedien durchgestochen. Schülke fassungslos: „Wer die Medien vor dem Kandidaten informiert, dem geht es nicht um ein ernsthaftes Anliegen. Er spekuliert auf den öffentlichkeitswirksamen Effekt!“

Ihr Verfahren ist kein Einzelfall in Niedersachsen: Auch AfD-Landesvize Stephan Bothe wird in Lüneburg auf Verfassungstreue geprüft. Das neue Gesetz wirkt wie eine maßgeschneiderte Waffe gegen die AfD – eine „Lex AfD“, wie Kritiker schon im Landtag äußerten: Während AfD-Politiker in Parlamenten sitzen, gewählt vom Volk, sollen ehrenamtliche Wahlausschüsse mit nachrichtendienstlicher Hilfe entscheiden, ob sie für ein Amt „die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“. Dieser faktische Entzug des passiven Wahlrechts – ein Grundrecht – ist ein autoritärer demokratieverachtender Vorgang. Linke Mehrheiten ändern nach Belieben das Wahlrecht, instrumentalisieren einen weisungsgebundenen Verfassungsschutz und nutzen Medien, um Konkurrenten vorab zu beschädigen. Und weil es in Ludwigshafen so gut funktioniert hat, soll es nun auch in Hannover klappen – gegen eine Kandidatin, die das links-grüne Missmanagement in der Landeshauptstadt beenden will. Am wenigsten zu entscheiden haben sollen wie üblich die Wähler. Die Demokratiesimulation, zu der dieses Land herabsinkt, braucht sich hinter Staaten wie Weißrussland oder Kasachstan und erst recht Putins Russland nicht zu verstecken – im Gegenteil hat das verkrustete System hierzulande die dortigen Defizite teilweise schon übertroffen. Lediglich der Umstand, dass hier nicht der ganze Justizapparat auf Linie gebracht ist, verhindert (noch) Schlimmeres. (TPL)

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