Mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) musste gestern ein weiteres staatliches Unternehmen vor Gericht lernen, dass es nicht einfach nach Gutdünken und Gesinnung eigene Regeln aufstellen und Grundrechte einschränken darf. Letzten Monat hatte man eine Werbekampagne von „Nius“ in Berliner Bussen und der U-Bahn „mit sofortiger Wirkung“ beendet, nachdem „Nius“-Chefredakteur Julian Reichelt auf X ein Foto eines scherzhaft bearbeiteten Werbebanners mit der Aufschrift „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“ gezeigt hatte. Dies war ein willkommener und durchschaubarer Vorwand, um die Kampagne zu stoppen, gegen die die üblichen linken Verdächtigen bereits mobilgemacht hatten. Das von Reichelt gepostete Motiv sei nach Auffassung der BVG „offensichtlich rechtswidrig“, da durch die Gestaltung der Eindruck erweckt worden sei, dass das Motiv Teil der gebuchten Kampagne sei und „auf Flächen der BVG ausgespielt“ worden wäre. Außerdem würden damit „nach rechtlicher Bewertung die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit“ überschritten.
Das Aussprechen der Tatsache, dass es nur zwei Geschlechter gibt, galt den Rechtsexperten der BVG also als Überschreitung der Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit – und das auch noch für einen Slogan, der noch nicht einmal Teil der Werbekampagne von „Nius“ war, sondern lediglich ein satirisches Meme von Reichelt auf Twitter! In Wahrheit ging es einfach nur darum, sich der Werbung eines vom politisch-medialen Komplex verfemten Mediums zu entledigen. Die hanebüchene Begründung der BVG hatte vor Gericht erwartungsgemäß keinen Bestand. Das Berliner Verwaltungsgericht wies sie nun an, ihren Werbepartner „binnen drei Werktagen nach Zustellung des Beschlusses anzuweisen, die Werbekampagne der Antragstellerin […] fortzusetzen“.
Nebenbei NGO-Förderunwesen als rechtswidrig entlarvt
Die Aufforderung zur vorzeitigen Beendigung sei ohne rechtliche Grundlage rechtswidrig erfolgt, hieß es weiter. Die geschalteten Werbemotive seien auch nach Einschätzung der BVG rechtlich unbedenklich. Das Gericht – im Gegensatz zu anderen Justizorganen der Hauptstadt noch mit am unabhängigsten und politisch-ideologisch am wenigsten vereinnahmt – stellte in der Urteilsbegründung fest: „Der Staat ist ausschließlich Adressat, aber nicht Teilnehmer des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses“. Diese Feststellung entlarvt nebenbei das gesamte unsägliche NGO-Förderunwesen als rechtswidrig, denn dadurch macht der Staat sich durch die Hintertür zum Teilnehmer am öffentlichen Meinungsbildungsprozess. Das Gericht stellte auch unmissverständlich klar, dass die vorzeitige Beendigung der „Nius“-Kampagne durch die BVG auch einen unzulässigen staatlichen Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit darstellt.
„Nius“-Anwalt Joachim Steinhöfel kommentierte das Urteil mit den Worten: „Die BVG als Staatsunternehmen wollte über die Grenzen der Meinungsfreiheit befinden. Dabei hat sie Rechtsbruch begangen, den sie jetzt auch noch selbst durch Pressemitteilung bekanntgeben muss. Ein weiteres Paradebeispiel für einen aggressiv-übergriffigen Staat, der dank der Justiz in seine Schranken gewiesen wurde“. Der Steuerzahler darf nun wieder einmal die Kosten für diese absolut überflüssige Justizfarce übernehmen, bei der ein Staatskonzern, der politischer Akteur sein wollte, mit Vollgas und mit Ansage gegen die Wand fuhr. Immerhin sind der BVG -und damit vielleicht auch anderen- einmal eindeutig die Grenzen aufgezeigt worden. (TPL)























