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Medikamente bald nur noch für Bürgergeldempfänger „bezahlbar“?

Diese Gesundheitsreform macht krank – und ist eine Belastung für alle, die in das Gesundheitssystem einzahlen, weil sie arbeiten, oder ausreichend Rente beziehen.

Im Sparpaket der Bundesgesundheitsministerin werden die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke angepasst:

  • Bisher: Mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Medikament (je nach Preisstaffel).
  • Neu: Mindestens 7,50 €, höchstens 15 € pro Medikament.

Das ist für chronisch Kranke kaum noch finanzierbar, so dass es sein könnte, das Leute, die knapp bei Kasse sind, auf das eine oder andere Medikament verzichten (müssen), was für ihre Gesundheit mit Sicherheit nicht förderlich ist.

Aber es gibt natürlich Ausnahmen:

Kinder und Jugendliche unter 18: Sie zahlen keine Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente (§ 31 Abs. 3 SGB V). Für nicht verschreibungspflichtige (rezeptfreie) Mittel gilt das oft auch für Kinder unter 12 Jahren bzw. Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18. Viele Krankenkassen erweitern das freiwillig.

Belastungsgrenze (individuelle Härtefallregelung): Erwachsene können sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen, wenn ihre Ausgaben (Medikamente, Krankenhaus, Heilmittel etc.) im Kalenderjahr 2 % des Familien-Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken 1 %) überschreiten. Die Befreiung gilt dann für den Rest des Jahres für die ganze Familie (Antrag bei der Krankenkasse, rückwirkend bis zu 4 Jahre möglich).

Und das wichtigste:

Erwachsene Bürgergeld-Empfänger: Die Belastungsgrenze wird nicht nach dem tatsächlichen Einkommen berechnet, sondern pauschal nach dem Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 (2026: ca. 563 € monatlich / 6.756 € jährlich für die gesamte Bedarfsgemeinschaft).

Normale Belastungsgrenze: 2 % → ca. 135 € pro Jahr.

Bei chronisch Kranken (schwerwiegende Erkrankung): 1 % → ca. 68 € pro Jahr.

Sobald diese Grenze im Kalenderjahr erreicht ist, kannst du bei deiner Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Diese gilt dann für den Rest des Jahres (für Medikamente, Heilmittel, Krankenhaus etc.) und oft für die ganze Bedarfsgemeinschaft. Der Antrag ist auch rückwirkend (bis zu 4 Jahre) möglich. (Quelle: GROK).

Und nun dürfen wir mal raten, welche Klientel als überaus kinderfreundlich gilt und das Bürgergeld sehr, sehr gerne in Anspruch nimmt.

Es bleibt also im Prinzip das selbe: Diejenigen, die eh alles für diejenigen finanzieren, die nicht arbeiten, werden zusätzlich belastet.

Bleibt die Frage, warum die CDU in Umfragen immer noch mehr als 20 Prozent der Wählerstimmen ergattern kann. Oder sind die Umfragen politisch manipuliert, um einen Dammbruch zu verhindern?

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