Merkel ließ sie alle rein (Foto: Collage)
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Münchner Urteil gegen IS-Pärchen wegen Versklavung jesidischer Mädchen: Was haben solche Monster überhaupt in Deutschland verloren?

Gestern wurde das zur Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) gehörende Paar Twana H.S. und Asia R.A. vom Münchner Oberlandesgericht zu lebenslanger Haft beziehungsweise zu einer Jugendstrafe von 9,5 Jahren verurteilt, weil es sich 2015 im Irak zwei jesidische Mädchen im Alter von 5 und 12 Jahren als Sklavinnen hielt. Über seine grausigen Details hinaus wirft auch dieser Fall wieder ein entlarvendes Schlaglicht auf die völlig irrwitzige Migrationspolitik in diesem Land. Denn zum Radikalen wurde Twana H.S. erst in Deutschland. 2002 reiste er nach Bayern ein, beantragte unter falschem Namen Asyl, der Antrag wurde abgelehnt, weil er mittlerweile aber eine Frau geschwängert hatte, erhielt er einen Duldungsstatus. 2015 kam er in einer Moschee in Kontakt mit der Salafistenszene, schloss sich 2015 dem IS im Irak, heiratete dort die damals 19-jährige Asia R.A und schenkte ihr ein 5-jähriges jesidisches Mädchen als Sklavin! Nachdem der IS 2017 besiegt worden war, reisten die beiden über Syrien, die Türkei und Griechenland nach Deutschland, wo sie am 24. Mai 2018 mit falschen Papieren in München ankamen.

Am 8. Juni wurde Twana H.S. wegen der illegalen Einreise festgenommen, seine Frau kam mit den gemeinsamen Kindern in ein Flüchtlingsheim in Regensburg. Von 2019 bis 2023 verbüßte er wegen seiner IS-Mitgliedschaft eine Haftstrafe, wurde danach aber nicht abgeschoben – weil ihr Leben im Irak in Gefahr gewesen wäre, wo IS-Mitgliedern die Hinrichtung droht. Nun erfolgte die Verurteilung wegen der inzwischen bekannten weiteren Vorwürfe.

Angela Merkel und ihre Gäste

Ein Mann, dessen betrügerischer Asylantrag bereits 2002 abgelehnt wurde, darf trotzdem in Deutschland bleiben, radikalisiert ich bei Salafisten, die hier ungestört ihren Hass in Moscheen verbreiten können, schließt sich dem IS im Irak an und kommt dann wieder zurück nach Deutschland, von wo er nun, gerade wegen seiner IS-Mitgliedschaft, nicht mehr abgeschoben werden darf. Es ist ein weiterer Beleg für den verbrecherischen Irrsinn, der hier herrscht. Bislang wurden Henkersknechte des Assad-Regimes, weitere IS-Mitglieder und ein Beteiligter am Völkermord an den Tutsi in Ruanda, der 30 Jahre unbehelligt in Hessen lebte, ausfindig gemacht und verurteilt. Kein Mensch kann auch nur erahnen, wie viele terroristische Schläfer und Schwerverbrecher sich hierzulande noch aufhalten, weil sie über die sperrangelweit offenen Grenzen gekommen sind und nicht abgeschoben wurden.

Bei vielen dieser Gäste von Angela Merkel ist die Identität gar nicht bekannt, weil sie ihre Pässe vorsorglich weggeworfen oder vernichtet haben. Und entgegen aller Behauptungen der Regierung über eine „Migrationswende“, setzt dieser Wahnsinn sich fort, belastet die Justiz und gefährdet die Menschen, die in der permanenten Gefahr schweben, solchen illegalen Zuwanderern zum Opfer zu fallen. (TPL)

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