Messerstecher: (Bild: shutterstock.com/Von Love Solutions)
Messergewalt und Terror an jeder Ecke (Bild: shutterstock.com/Von Love Solutions)
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Mit sowas darf sich unsere Justiz rumschlagen: Merkelgast aus Eritrea stach 15 mal auf Media-Markt-Verkäufer ein

Gestern begann vor dem Landgericht Ulm ein Prozess wegen versuchten Mordes, der einmal mehr zeigt, welche unfassbare Barbarei dank der millionenfachen Massenmigration in diesem Land mittlerweile an der Tagesordnung ist. Angeklagt ist der 30-jährige Eritreer Mahmud I., der am 14. Januar mit einem verborgenen 20 cm langen Küchenmesser in eine Media-Markt-Filiale stürmte und dort in rasender Wut von hinten mindestens 15-mal auf einen Verkäufer einstach. Während der Mann blutend zusammenbrach, attackierte I. auch noch zwei von dessen Kollegen, die er ebenfalls verletzte. Danach wandte er sich wieder seinem ersten Opfer zu und rammte diesem das Messer, dessen Spitze bereits verbogen war, zweimal in den Kopf. In dem Glauben, der Mann würde verbluten, flüchtete er und wurde auf der Straße von zwei Polizisten niedergeschossen, die er ebenfalls angreifen wollte. Der Verkäufer musste mehrfach reanimiert und notoperiert werden und lag zwölf Tage im künstlichen Koma. Dass er noch lebt, grenzt an ein Wunder.

Laut Staatsanwalt Rainer Rackel war der Grund für diese Gewaltorgie, dass I. “schlechte Erfahrungen mit Mobilfunkverkäufern” gemacht habe und ihm gleichgültig gewesen sei, an welchem Verkäufer er seine Wut abreagiert! Von seinem Verteidiger ließ I. gleich zum Prozessauftakt mitteilen, dass er die Tat vollumfänglich gestehe. Sein Mandant schäme sich dafür und plane, sich im Laufe der Verhandlung bei seinen Opfern zu entschuldigen, „wohlwissend, dass es wohl keine Entschuldigung dafür gibt“. Weil er schlechte Erfahrungen beim Handykauf machte, ließ I. seine Aggressionen einfach am erstbesten Verkäufer aus, dem er begegnete. Sogar das Messer hatte er eigens dafür und in der festen Absicht gekauft, jemanden zu ermorden. I. befindet sich seit 2017 in Deutschland.

Immer dasselbe Muster

Natürlich wurde sein Asylantrag abgelehnt, wegen Pass-Problemen konnte er aber bislang nicht nach Eritrea abgeschoben werden – und natürlich ist er auch vorbestraft. Letztes Jahr verbüßte er eine sechsmonatige Freiheitsstrafe wegen Widerstands gegen Polizeibeamte mit vorsätzlicher Körperverletzung. 2020 stach er in einer Asylunterkunft in Neu-Ulm mit einer Glasflasche auf einen Mitbewohner ein. Erst im Dezember 2025, wenige Wochen vor seinem Mordanschlag auf den Media-Markt-Mitarbeiter, war er aus der Haft entlassen worden.

Es ist immer und immer wieder das gleiche Muster: Migranten, die längst ausreisepflichtig und oft auch noch vorbestraft sind, bleiben dennoch in Deutschland, bis jemand diesen Wahnsinn mit dem Leben oder schwersten Verletzungen bezahlen muss. Ein Mann ohne jegliche Impulskontrolle sticht wie von Sinnen auf einen völlig unschuldigen Verkäufer ein, den er ermorden wollte, weil ein Handykauf bei einem anderen Verkäufer nicht zu seiner Zufriedenheit verlief. Dies war keine Tat im Affekt, sondern eiskalt geplanter Mord aus völlig nichtigem Anlass. Mit solchen ungeheuerlichen Taten muss man in Deutschland nach über zehn Jahren unkontrollierter kulturfremder Massenmigration mittlerweile jeden Tag rechnen. Am 12. August soll das Urteil verkündet werden. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, zieht die Staatsanwaltschaft eine Sicherungsverwahrung nach verbüßter Haftstrafe in Betracht, da sie I. als „hochgefährlich“ einstuft. Die Erfahrung mit solchen Fällen lehrt, dass man nicht ausschließen kann, dass der Mann, wenn überhaupt, nicht wegen vorsätzlichen Mordversuchs, sondern wegen eines geringeren Tatbestandes verurteilt wird und man irgendwelche strafmildernden Umstände, etwa Traumatisierung durch seine Flucht oder Ähnliches aus dem Hut zaubert und er in einer Psychiatrie landet. So oder so steht jetzt schon fest, dass ein gemeingefährlicher Ausländer, der seit Jahren wieder in seiner Heimat sein müsste, Deutschland für den Rest seines Lebens erhalten bleiben wird.

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