AfD-MdB Martin Sichert wollte Landrat in Friesland werden – doch “Unsere Demokratie“ hat was dagegen (Foto:Imago)
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Unsere gelenkte Demokratie: Auch Martin Sichert muss sich demütigender “Verfassungstreueprüfung“ stellen

Der kalte Putsch des Altparteienstaates gegen die AfD setzt sich unvermindert und nach bewährtem Muster fort. Wenige Wochen vor der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland soll sich der AfD-Bundestagsabgeordnete und Landratskandidat Martin Sichert einer Verfassungstreueprüfung stellen. Die Kreiswahlleitung teilte ihm schriftlich mit, dass man Zweifel an seiner Verfassungstreue und deshalb die zuständige Kommunalaufsicht eingeschaltet habe. Diese soll nun prüfen, ob er zur Landratswahl zugelassen werden kann. Als Vorwand für diese durch nichts zu rechtfertigende Schikane, die im Entzug von Sicherts passivem Wahlrecht enden könnte, muss natürlich wieder die Einstufung des politisch weisungsgebundenen Verfassungsschutzes herhalten. Die Kreiswahlleitung bezieht sich auf „allgemeine Hinweise des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung“. Es bestehe „ein starkes Indiz für Zweifel an der Verfassungstreue“, bei Mitgliedschaft in einer „gesichert extremistisch eingestuften Partei“, die Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist, was auf die AfD zuträfe. Zugleich wird jedoch eingeräumt, dass keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen.

Dies liegt natürlich daran, dass es schlicht keine gibt. Die ganze Grundlage dieser Farce ist das Zusammenspiel zwischen Verfassungsschutz und dem Innenministerium, das dessen vorgesetzte Dienststelle ist. Sichert, der sich derzeit auf Einladung der US-Regierung in Washington aufhält und dort als Vertreter des Bundetages Gespräche mit Regierungs- und Parlamentsvertretern führt, erklärte gegenüber „Nius“: „Es ist doch paradox! Die Amerikaner, die maßgeblich das deutsche Grundgesetz mitgestaltet haben, laden uns zum Austausch ein und sehen die AfD anscheinend als wichtigen Partner – und gleichzeitig wird in meinem eigenen Wahlkreis meine Verfassungstreue angezweifelt, weil ich von der AfD als Kandidat nominiert wurde“.

Bislang alleine vier Prüfungen gegen AfD-Kandidaten vor niedersächsischen Kommunalwahlen

Es ist nicht nur paradox, sondern ein einziger Skandal. Hier wird erneut das bei der Verhinderung der Wahl des AfD-Kandidaten Joachim Paul zum Oberbürgermeister von Ludwigshafen erprobte Drehbuch angewandt. Genau wie Paul, ist Sichert ein völlig unbescholtener Volksvertreter, dem allein seine Zugehörigkeit zur AfD angelastet wird. Dies gilt auch für die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke, die bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 als Oberbürgermeisterin von Hannover kandidieren will. Auch sie soll sich nun einem Prüfverfahren unterziehen, weil der Wahlleiter Zweifel an ihrer Verfassungstreue anmeldet. Grundlage dafür ist in diesem Fall eine im April von der rot-grünen Landesregierung durch den Landtag gepeitschte Neuregelung des Kommunalwahlgesetzes, die es Wahlausschüssen erlaubt, bei „tatsächlichen Anhaltspunkten“ für Zweifel an der „Verfassungstreue”, die Kommunalaufsicht einzuschalten, die dann wiederum den Verfassungsschutz befragen darf – und der wird natürlich die gewünschte Bestätigung liefern, da er den niedersächsischen AfD-Landesverband seit Februar 2026 als angeblich „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft.

Dies wurde von Verwaltungsgericht Hannover im Juni „vorläufig” bestätigt – und wird nun genüsslich ausgeschlachtet, um zwei AfD-Politiker um ihr Grundrecht zu betrügen, bei Wahlen anzutreten. Dabei sitzen beide als frei gewählte Abgeordnete im Bundestag beziehungsweise Landtag. Auch Paul war bei seiner Ausbootung in Ludwigshafen seit Jahren Abgeordneter im rheinland-pfälzischen Landtag und noch dazu verbeamteter Lehrer. Insgesamt gibt es bislang vier Prüfungen der “Verfassungstreue” von AfD-Kandidaten vor den niedersächsischen Kommunalwahlen. In Wahrheit bestehen keinerlei Zweifel an der Verfassungstreue dieser Personen. Ihr einziger „Makel“ ist, dass sie für die AfD kandidieren. Was hier geschieht, ist nichts anderes als ein Staatsstreich von oben, bei dem die Altparteien die von ihnen durchsetzten staatlichen Institutionen völlig skrupellos zur Bekämpfung der Opposition missbrauchen. Sie sind es, bei denen massive und gut belegte Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen, ganz sicher aber nicht bei den AfD-Kandidaten. (TPL)

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