Das neue Geheimdienstgesetz von Innenminister Alexander Dobrindt markiert einen weiteren Schritt in der Umwandlung der Bundesrepublik von einer liberalen Demokratie zum allmächtigen Leviathan, der absolut über seine Untertanen herrscht. Sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als auch Bundesnachrichtendienst (BND) sollen neue Befugnisse enthalten, die weit über bloßes Informationssammeln hinausgehen. Als Vorwand dafür muss die „verschärfte Bedrohungslage im In- und Ausland“ herhalten, wie es im 700-seitigen Referentenentwurf heißt. Das BfV soll technische Mittel, Geräte oder sonstige Gegenstände, die im Zusammenhang mit einer als Bedrohung eingestuften Handlung stehen -etwa Computer, Handys oder Server- gezielt funktionsunfähig machen oder ihre Nutzung einschränken dürfen, sofern sie als „Tatmittel“ eingestuft werden. Weiter soll das BfV Datenströme umleiten, stoppen und sogar den Inhalt digitaler Kommunikation verändern dürfen. Dazu gehören ausdrücklich auch die „Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte“ und die „Löschung oder Verfälschung von Informationen, die für Zwecke der Bedrohung gespeichert sind“. Der Inlandsgeheimdienst, der dem Innenministerium untergeordnet ist, soll also selbst falsche Informationen einspeisen, Kommunikationsvorgänge manipulieren und Bürger absichtlich täuschen dürfen.
Und schließlich soll er sogar heimlich in Wohnungen eindringen und in ein privates informationstechnisches System eingreifen dürfen. „Sind zur Durchführung der Einwirkung vorbereitende technische Maßnahmen erforderlich, die in die Integrität eines informationstechnischen Systems eingreifen, sind diese ohne weitere Einwirkung bereits vor Anordnung zulässig“, heißt es weiter. Bestimmte Maßnahmen sollen zwar erst nach Feststellung ihrer Rechtmäßigkeit durch einen angeblich Unabhängigen Kontrollrat wirksam werden, aber selbst dafür ist bereits eine Ausnahme vorgesehen – nämlich wenn durch die Vorabkontrolle „der Zweck der Maßnahme vereitelt oder wesentlich erschwert“ wird. Dann kann die Amtsleitung „die Einstufung oder Anordnung für sofort vollziehbar erklären“. Das Bundesamt muss also im Grunde einfach nur behaupten, dass besondere Eile geboten ist und kann dann schalten und walten wie es will. Dazu gehört auch, dass sogar Minderjährige (!) als „Vertrauenspersonen“, sprich: als Spitzel eingesetzt werden dürfen sollen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Trennung zwischen In- und Auslandsgeheimdienst aufgehoben
Zur Unterstützung des Verfassungsschutzes sind unter anderem „öffentliche Stellen“, „Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste und Betreiber einer Telekommunikationsanlage“ sowie „geschäftsmäßige Anbieter von digitalen Diensten“. Telekommunikationsunternehmen und digitale Dienstleister verpflichtet. Die von diesen Maßnahmen Betroffenen müssen nach Abschluss einer Maßnahme nicht zwingend informiert werden, zum Beispiel, wenn „eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme nicht ausgeschlossen werden kann“, „der Eintritt überwiegender Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes absehbar ist“ oder „die Gründe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft vorliegen werden“ – also im Grunde nie, denn diese Gründe lassen sich immer als Argumente gegen eine Informierung der Bürger anführen, die dann nie erfahren werden, wer in ihre Wohnung eingedrungen und sich an ihren Geräten zu schaffen gemacht hat. Damit ist es ihnen natürlich auch nicht möglich, juristisch dagegen vorzugehen.
Die Trennung zwischen Inlands- und Auslandsgeheimdienst wird mehr und mehr aufgehoben. Dem BND, der eigentlich für die Auslandsspionage zuständig ist, soll es ermöglicht werden, Wohnungen in Deutschland zu überwachen, Endgeräte zu manipulieren und den Inhalt von Post- und Warensendungen, die der BND heimlich öffnen darf, zu „bearbeiten“. Bis zu 15 Prozent des Datenvolumens aus allen Telekommunikationsnetzen sollen in das Auswertungszentrum des BND ausgeleitet und durchleuchtet werden. Diese Obergrenze bezieht sich aber auf die technische Kapazität der überwachten Netze. Liegt der tatsächliche Datenverkehr deutlich darunter, kann der BND trotz der 15-Prozent-Grenze einen den größten Teil oder sogar nahezu den kompletten tatsächlich übertragenen Datenverkehr erfassen. Auch der BND darf sich somit alle Informationen verschaffen, in Wohnungen eindringen und Datensätze manipulieren, wenn er dies für „erforderlich“ hält – und was darunter zu verstehen ist, definiert er auch gleich selbst. Verstärkte behördliche oder gerichtliche Kontrollen gegenüber dieser massiven Machtsteigerung der Geheimdienste sind dagegen nicht vorgesehen.
Frappierende Parallelen zur Stasi
Was hier vorbereitet wird, ist de facto nichts anderes als eine Wiederbelebung der Stasi. In Wahrheit will man auch und gerade die Opposition bespitzeln und mit untergeschobenen „Beweisen“ diskreditieren, also vor allem die AfD und jeden, der das taumelnde Machtkartell kritisiert. Dies ist die eigentliche „verschärfte Bedrohungslage“, um die es hier geht. In der Richtlinie 1/76 des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR hieß es: „Maßnahmen der Zersetzung … auf das Hervorrufen sowie die Ausnutzung und Verstärkung solcher Widersprüche bzw. Differenzen zwischen feindlich-negativen Kräften zu richten, durch die sie zersplittert, gelähmt, desorganisiert und isoliert und ihre feindlich-negativen Handlungen einschließlich deren Auswirkungen vorbeugend verhindert, wesentlich eingeschränkt oder gänzlich unterbunden werden“. Nichts anderes wollen Dobrindt und die Eliten, deren Teil er ist. Die Macht entgleitet ihnen immer schneller, deshalb wollen sie die Medien kontrollieren und die Opposition zersetzen und bespitzeln. So könnten etwa AfD-Politikern irgendwelche vermeintlichen Verbindungen nach Russland oder Ähnliches untergeschoben werden. Der Staat soll in Wohnungen eindringen, Bürgern gefälschte Informationen unterschieben und sogar 16-Jährige als Spitzel einsetzen dürfen.
Dies ist ein beispielloser und ungeheuerlicher Dammbruch, der hier vorbereitet wird. Die Kräfte, die sich den Staat zur Beute gemacht haben, missbrauchen ihn nun, um sich an der Macht zu halten, weil ihnen dies auf demokratischem Wege nicht mehr gelingt. Gemeinsam mit den ständigen Zensurgesetzen auf europäischer und nationaler Ebene, der Einschränkung des Bargeldverkehrs und der Zwangsdigitalisierung des gesamten Lebens, ziehen hier alptraumhafte Verhältnisse herauf, die alles übertreffen, was frühere Diktaturen sich vorstellen konnten. (TPL)























