Wird diese Frau das überleben? Foto: GROK/Collage
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Neu im Queer-Sortiment: Das Gesinnungsgeschlecht

In Deutschland ist dieser Grundsatz in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) als fundamentales Grundrecht festgeschrieben: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Der Staat ist verpflichtet, Gesetze für alle Bürger gleichermaßen anzuwenden, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Status oder Einkommen.

Justiz und Politik führen ihrem ach so tollen Selbstbestimmungsgesetz ad absurdum und geben es der Lächerlichkeit preis:

Sven Liebich (der sich seit 2024/2025 als Marla-Svenja Liebich bezeichnet und den Geschlechtseintrag auf weiblich geändert hat) wurde nach der Auslieferung aus Tschechien zunächst in die Frauen-JVA Chemnitz gebracht und noch am selben Tag in die Männer-JVA Zeithain (Landkreis Meißen) verlegt.

Die Anstaltsleitung der JVA Chemnitz hat die Entscheidung nach einem Aufnahmegespräch mit Liebich und einer medizinischen Untersuchung getroffen. Maßgeblich war vor allem die Sicherheit der anderen (weiblichen) Inhaftierten. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) begrüßte die schnelle Klärung und betonte, dass die JVA sich nicht auf „Inszenierungen“ eingelassen habe. Grundsätzlich orientiert sich der Strafvollzug am eingetragenen Geschlecht (hier weiblich), weshalb Liebich zunächst nach Chemnitz geladen wurde. Die endgültige Unterbringung liegt jedoch bei der Anstalt selbst. Sie prüft im Einzelfall Sicherheitsinteressen, die Anstaltsordnung und Risiken für alle Beteiligten (einschließlich der Insassinnen).

Liebich war wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu 1 Jahr und 6 Monaten Haft ohne Bewährungverurteilt (rechtskräftig seit 2025). Er war der Ladung zum Haftantritt nicht gefolgt, flüchtete und wurde im April 2026 in Tschechien festgenommen. Dort saß er in Auslieferungshaft (meist in einem Männergefängnis) und äußerte Angst vor einem deutschen Männergefängnis. Die Verlegung nach Zeithain erfolgte Ende letzter Woche. (Quelle: GROK)

Also von wegen Transfrauen sind Frauen. Das gilt dann wohl nur für Linke. Will man mit dem Leben dieser armen hilflosen Frau spielen? Wie brutal und gnadenlos kann die Justiz sein, wenn sie Andersgesinnte in den Knast ihrer Wahl steckt?

Ungefähr zur gleichen Zeit durften wir dann eine andere Geschichte lesen. Nius.de schreibt:

„Ein männlicher Straftäter, der wegen Kindesmissbrauchs in drei Fällen verurteilt ist, wurde in ein Frauengefängnis verlegt.

Noch in der Haft änderte der verurteilte Kinderschänder aus Thüringen seinen Geschlechtseintrag und wurde ins Frauengefängnis in Chemnitz gebracht. Das zeigt ein Gerichtsbeschluss, der NIUS exklusiv vorliegt.

Fälle wie dieser aus der JVA Tonna in Thüringen offenbaren die dramatischen Folgen des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes: dass männliche Insassen ihr Geschlecht ändern, um dem Männergefängnis zu entfliehen.“

nius weiter:

„Dem Richter sind – trotz der offensichtlichen Provokation des Verurteilten – die Hände gebunden. Im Schreiben des Gerichts heißt es:

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) eröffne mit seinen Regelungen „die absurde Möglichkeit, dass es innerhalb weniger Tage oder Wochen in Deutschland Millionen von Frauen mit Penis oder Millionen von Männern mit Vagina geben könnte.“

„Es ist eine einfache Wahrheit, die jedem Schulkind bekannt ist, dass der Unterschied zwischen Mann und Frau zu einem ganz überwiegenden Teil ein objektiver, biologischer, physiologischer Unterschied ist.“

„Von dieser einfachen Wahrheit, von dieser biologischen Realität, hat sich der deutsche Gesetzgeber in ideologischer Verblendung verabschiedet.“

„Die Antragstellerin ist zwar biologisch ein Mann, juristisch aber eine Frau. Denn ihr aktueller Geschlechtseintrag ist „weiblich“. Gemäß § 6 Abs. 1 SBGG hat sie daher einen Anspruch darauf, als Frau behandelt zu werden.“

Für die Justiz scheint die falsche Gesinnung eines Straftäters gefährlicher für die anderen Insassen sein, als ein Kinderschänder, schon interessant.

Ein Account auf X namens StandPunkt wird etwas genauer:

„Queer ja, aber nur für die richtige Ideologie

Marla-Svenja Liebich landet doch im Männerknast – die Ideologie stolpert über die eigene Absurdität

In Chemnitz hat die Justizvollzugsanstalt kurz nach der Einlieferung des verurteilten Rechtsextremisten Sven Liebich, der sich nun Marla-Svenja nennt, eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen: Der Häftling wurde aus dem Frauengefängnis in die Männeranstalt Zeithain verlegt. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) lobte den Schritt als schnelle Klarstellung, die keine «Inszenierungen» dulde. Sicherheit der weiblichen Insassinnen hat Vorrang.

Wenn die Wirklichkeit die Ideologie einholt

Noch am selben Tag, an dem Liebich nach seiner Auslieferung aus Tschechien zunächst im Frauengefängnis landete, entschied die Anstaltsleitung anders. Gespräch und Untersuchung führten offenbar zu dem Schluss, dass ein biologischer Mann trotz Selbstidentifikation als Frau im Frauentrakt nicht tragbar sei. Das sächsische Justizministerium bestätigte die Verlegung.

Liebich war 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Statt die Strafe anzutreten, floh er – und nutzte die Zwischenzeit, um seinen Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Kritiker sprechen von einem klassischen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Der Saalekreis wehrt sich juristisch dagegen.

Wer darf eigentlich sein Geschlecht wechseln?

Hier drängt sich eine zynische Frage auf: Gilt das Recht auf «Selbstbestimmung» wirklich für jeden – oder nur für jene, die der links-grünen Ideologie genehm sind?

Bei einem rechten Aktivisten wie Liebich zeigt der Staat plötzlich Rückgrat und schickt ihn kurzerhand in den Männertrakt. Hätte es sich hingegen um einen linken Aktivisten, eine queere Ikone oder eine Antifa-Figur wie Maja T. (geb. Simeon T., non-binär/queer, identifiziert sich als Frau) gehandelt, die mit der Hammerbande und den Budapest-Angriffen in Verbindung gebracht wird, wäre die Unterbringung im Frauengefängnis vermutlich mit allen Regenbogenfahnen zelebriert und jede Kritik als «rechts» und «menschenfeindlich» diffamiert worden.

Die Selbstentlarvung der Woke-Sekte

Genau hier führt sich die links-grüne Gender-Ideologie ad absurdum. Sie predigt, biologisches Geschlecht sei ein soziales Konstrukt und allein die «gefühlt» Identität zähle – bis der erste unpassende Fall auftaucht. Dann siegt plötzlich doch die Realität. Die gleiche Ideologie, die Frauenräume und Frauensport zerstört, weil «Transfrauen» angeblich dazugehören, zieht bei politisch Unerwünschten blitzschnell die Grenze. Das ist keine Prinzipientreue, das ist pure Machtpolitik.

Die Woke-Sektenideologie entpuppt sich damit als zutiefst diskriminierend. Gehört jemand zum eigenen Lager, ist beinahe alles möglich: Geschlechtswechsel per Formular, Zugang zu Fraueneinrichtungen, gesellschaftliche Feier. Passt der Betreffende nicht ins Narrativ, wird Diskriminierung zum legitimen Mittel. Dann darf der Staat auf einmal doch zwischen Mann und Frau unterscheiden – und tut es auch. Heuchlerischer geht es kaum.

Der Fall Liebich ist kein Einzelfall, sondern ein Lehrstück. Er zeigt, wie der Staat und seine Vollzugsbehörden die absurde Ideologie nur so lange mittragen, wie es politisch opportun ist. Sobald die eigene Klientel oder die Sicherheit von Frauen betroffen sind, wird die Realität wiederentdeckt. Zynischer kann man eine Ideologie kaum entlarven.“

Man kann nur hoffen, dass Frau Liebich im Knast ihren Mann steht.

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