Ihre unterirdischen Positionen zur Abtreibung kennt man zur Genüge, doch nun legt die zum Glück als Bundesferfassungsrichterin verhinderte “furchtbare Juristin” Frauke Brosius-Gersdorf nochmal nach – und nutzt den aktuellen Wirbel um Jens Spahns Leihmutter-Baby aufmerksamkeitsökonomisch aus, um mal wieder in die Schlagzeilen zu kommen und ihre nur noch abartige Position auch zu diesem rechtsethischen Thema zum Schlechten zu geben: Sie hält das in Deutschland geltende Verbot der Leihmutterschaft nämlich für verfassungswidrig. Die ehemalige SPD-Kandidatin für Karlsruhe argumentiert, ernsthaft, dass Frauen damit ihr “Recht auf Selbstbestimmung“ abgesprochen werde. Das Verbot sei mit dem “Menschenbild des Grundgesetzes” nicht vereinbar.
Erneut sind für Brosius-Gersdorf Individualrechte der Frau – selbst wenn sich diese “selbstbestimmt“ zur Gebärmaschine hergibt – Vorwand, um einen geradezu libertären Verfügungsanspruch über den Körper ohne Rücksicht auf den Nachwuchs zu zementieren – und das ausgerechnet von einer ansonsten verbotssüchtigen linken Dirigistin. Die Professorin für öffentliches Recht an der Universität Potsdam, sieht das Grundgesetz auf dem „Menschenbild des selbstbestimmt und autonom handelnden Individuums“ beruhen – „selbstverständlich auch für Frauen“. Ein paternalistischer Staat, der am besten wisse, was gut für Frauen und potenzielle Leihmütter sei, sei illiberal. Statt eines Verbots solle der Staat lediglich über „medizinische und psychosoziale Risiken“ aufklären, zitiert “Apollo“ Brosius-Gersdorf.
Perverser geht es nicht mehr
Ein generelles Verbot vergleicht sie mit Verboten von Alkoholgenuss, Rauchen oder Hochrisikosport; Schiefer und perverser geht es nicht mehr. Sie habe “kein feministisches Verfassungsverständnis, sondern ein freiheitliches, das vom Menschen her denkt“, so Brosius-Gersdorf laut “Apollo“. Feministische Bedenken vor Ausbeutung lehnt sie ab. Auch Sorgen um das Kindeswohl teilt sie nicht: „Viele Untersuchungen“ zeigten, dass Kinder aus Leihmutterschaften „weder körperliche noch psychosoziale Auffälligkeiten“ aufwiesen. Welche Studien genau dies sein sollen und wie unabhängig sie zustandekommen, verschweigt die Professorin.
Nicht ohne Grund ist in Deutschland die Leihmutterschaft verboten. Das Embryonenschutzgesetz und weitere Vorschriften sollen die Kommerzialisierung von Schwangerschaft verhindern, Frauen vor Ausbeutung schützen und das Kindeswohl sichern. Die Bundesregierung hält am Verbot fest. Kritiker warnen vor Gesundheitsrisiken für Leihmütter, ethischen Problemen bei der „Bestellung“ von Kindern und möglichen Auswirkungen auf die Identität der Kinder. (TPL)























