"Die Welt zu Knast bei Freunden": Häftlings-"Vielfalt" in einer deutschen JVA (Foto:ScreenshotYoutube)
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Schon wieder: Männlicher Sexualverbrecher kommt als “Transfrau“ in sächsischen Frauenknast

Der Selbstbestimmungsirrsinn ist auch in Sachsen im Frauengefängnis angekommen: Als Mann verurteilt, als Frau die Haft verbüßen – was wie die Pointe einer Justizsatire klingt, ist inzwischen bundesdeutsche Rechtswirklichkeit: Ein wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter Mann soll aus dem Thüringer Männergefängnis Gräfentonna in das Chemnitzer Frauengefängnis verlegt werden. Die Thüringer CDU-Justizministerin Beate Meißner musste sich der einstweiligen Anordnung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt beugen. Das Selbstbestimmungsgesetz hat seinen ersten Praxistest im Thüringer Justizvollzug nicht bestanden und führt sich selbst ad absurdum.

Zu diesem Vorgang erklärte der strafvollzugspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Marek Erfurth: “Der nachträglich geänderte Geschlechtseintrag wird kurzerhand zum Verlegungsschein in das Frauengefängnis. Die biologische Realität verkommt zur bloßen Randnotiz.” Tatsächlich bemerkenswert ist hierbei das eigentümliche Verständnis von “Selbstbestimmung”:

Es gibt zwei biologische Geschlechter – und das war’s!

Der Verurteilte darf über seinen Geschlechtseintrag bestimmen, die weiblichen Gefangenen hingegen nicht darüber, mit wem sie künftig untergebracht werden. “Deren Schutzinteressen werden zur bloßen Fußnote dieser ideologischen Gesetzgebung”, empört sich Erfurth zu Recht

Die CDU könne sich der Mitverantwortung hierzu jedoch nicht ohne weiteres entziehen. Auf Bundesebene stimmte die Union bei der Abstimmung über das Selbstbestimmungsgesetz nicht geschlossen dagegen. Nicht nur für die AfD-Fraktion ist der Sachverhalt indes klar: Es gibt zwei biologische Geschlechter. Männer gehören nicht in ein Frauengefängnis. Höchste Zeit, den offensichtlich rechtsmissbräuchlich ausgenutzten Selbstbestimmungswahn zurückzudrehen – ganz abgesehen von der Gefährdungslage biologischer Frauen, die Sexualstraftäter in ihrer Haftumgebung dulden müssen. (TPL)

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