Psychiatrie
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Immer diese Schuldunfähigen

Ein weiterer „Einzelfall“. Wieder Asylantrag ablehnt. Wieder Bleibeerlaubnis. Wieder „psychisch gestört“. Wieder Messer. (Dr. Dr. Rainer Zitelmann)

Hat jemand etwas anderes erwartet?

Das Landgericht Regensburg hat den 21-jährigen Syrer nach dem Axt- und Hammer-Angriff im ICE (am 3. Juli 2025 zwischen Hamburg und Wien) für schuldunfähig erklärt. Grund ist eine psychische Erkrankung. Statt einer Gefängnisstrafe wird er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen (Maßregelvollzug).Die Vorsitzende Richterin hat dies nach der Urteilsverkündung bestätigt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm versuchten Totschlag in mehreren Fällen vor; mehrere Fahrgäste wurden schwer verletzt. Der Täter war bereits vor der Tat auffällig und vorbestraft, die Ermittlungen deuteten aber nicht auf ein politisch oder religiös motiviertes Attentat hin, sondern auf eine schwere psychische Störung.

Fast wie immer oder?

GROK hat mal herumgeschnüffelt und weitere Fälle dieser Art gefunden:

Axt-Angriff im ICE (Straßkirchen, Juli 2025): 21-jähriger Syrer greift Fahrgäste mit Axt und Hammer an, mehrere Schwerverletzte. Landgericht Regensburg (Juli 2026): Schuldunfähig wegen psychischer Erkrankung (u. a. Schizophrenie), Unterbringung in Psychiatrie.

Messerangriff Würzburg (Juni 2021): Somalier Abdirahman J. tötet 3 Frauen, verletzt mehrere. Landgericht Würzburg (2022): Schuldunfähig (Wahn/Schizophrenie), dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie. Islamistischer Hintergrund wurde geprüft, aber psychische Erkrankung dominierte.

Messerangriff Hamburger Hauptbahnhof (Mai 2025): Frau (40, mit Migrationshintergrund in Berichten) verletzt 15 Menschen. Gericht: Schuldunfähig wegen Schizophrenie, Unterbringung in Psychiatrie.

Und diesen Fall hier dürfen wir natürlich auch nicht vergessen:

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Schon merkwürdig, oder – und das sind nur wenige Fälle von ganz vielen Fällen.

Auf X wird deshalb wild spekuliert.

Reisbürgerin schreibt:

Die Frage aller Fragen: Warum wird bei Migranten sehr oft von einer Verurteilung abgesehen und ihnen stattdessen eine Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung zugesprochen? Nach meinen Recherchen habe ich die Antwort vermutlich im Gesetzestext gefunden. Denn eine Krankheit schützt vor Abschiebung.

Seit dem Sturz Assads Ende 2025 schiebt Deutschland erstmals seit 2011 wieder verurteilte Straftäter und Gefährder in ihre Heimat ab. Einzelfälle per Linienflug, vereinbart im Koalitionsvertrag von Union und SPD.

Bei psychisch schwer kranken Tätern jedoch wird es kompliziert. Wer schuldunfähig ist (§ 20 StGB), landet nicht im Gefängnis, sondern im Maßregelvollzug. Und hier greift § 60 Abs. 7 AufenthG: Abschiebung soll bei einer schwerwiegenden Erkrankungen (bspw. eine psychische Erkrankung wie Schizophrenie) unterbleiben, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde. Gerichte prüfen jeden Fall individuell, oft mithilfe von Gutachten. In Syrien fehlt es vermutlich an einer adäquaten Versorgung. Das Ergebnis ist also, dass uns ein schizophrener Messerstecher erhalten bleibt, statt dass er zurückgeführt wird.

Das Recht ist eindeutig: „Normale“ verurteilte Straftäter dürfen abgeschoben werden. Bei schweren psychischen Erkrankungen stoßen Abschiebungen jedoch auf hohe Hürden, denn es gelten die Gebote der Humanität und Verhältnismäßigkeit. Die Humanität gegenüber potenziellen Opfern scheint dabei jedoch völlig irrelevant zu sein.

Das lässt vermuten, dass diese Urteile bewusst gefällt werden, um aus ideologischen Gründen eine Abschiebung zu verhindern. Vermutlich haben auch hier wieder NGOs mit entsprechenden Anwälten und Netzwerken ihren Anteil.

Quelle:
AufenthG – § 60 Verbot der Abschiebung – Abs. 7: https://gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60.html…

Gaze schreibt:

Augenscheinlich sind es jedoch vermehrt Richterinnen, die derartige Urteile sprechen. Ich finde, das ist auch eine Frage wert.

Noch eine „Verschwörungstheorie“?

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Und noch zwei wilde Theorien. Lutzmann Schwengel schreibt:

Die Begründung ist oft genug, dass diese Leute einfach zu dumm sind um schuldfähig zu sein. Nur um das nochmal klarzustellen: das sind die selben Leute , die hier reingelassen werden weil „Fachkräftemangel“ und „wer soll dir mal die Rente zahlen und dich pflegen?“.
Niles Adler schreibt:
Unsere Justiz ist zutiefst rassistisch! Sobald du als Terrorist keinen arischen Stammbaum nachweist, wirst du nicht mehr ernst genommen und als „psychisch gestörter Einzeltäter“ eingestuft. Selbst wenn 100te mit deiner Ideologie mitmorden und vergewaltigen.

Und hier zieht einer wohl die rassistische Karte:

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Aber interessiert es die Opfer und deren Angehörigen wirklich, ob ein Täter klar bei Verstand, oder psychisch gestört war, als er die Tat begangen hat? Macht es  für den Täter wirklich einen Unterschied, ob er im Gefängnis oder in einer geschlossenen Anstalt landet?

Letztendlich ist es wohl eine Frage des (Steuer)-Geldes, was mit dem Täter passiert. Vielleicht also wäre eine Abschiebung tatsächlich „preiswerter“. Aber wohin mit solchen Leuten?

Gibt es in den „Heimatländern“ überhaupt genügend psychiatrische Einrichtungen? Und nehmen die Herkunftsländer überhaupt psychisch gestörte, schuldunfähige Täter zurück?

Um es ganz einfach zu sagen: Wenn Menschen unkontrolliert ins Land kommen und dann zuschlagen, spielt es keine Rolle, ob sie psychisch krank, fanatische Gotteskrieger oder gewöhnliche Kriminelle sind oder alles auf einmal. Wir wollen wissen, ob uns der Staat vor ihnen schützen kann. Er kann es nicht, also muss er die Grenzen schließen, was immer nochlängst nicht vollständig geschehen ist. Sie hätten nie geöffnet werden dürfen. (Gunnar Schupelius für nius.de)

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